Richtig E M K S, Nacherfüllung geht. Ventru hat da die Begrifflichkeit verwechselt. Nacherfüllung ist allgemein das Beheben eines MAngels, welcher hier ja nach §434 vorliegt. Ich zitire mal die Stelle: "Die Sache ist frei von Sachmängeln [...] wenn sie eine Beschaffenheit aufweist [...] die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Was aufgrund der Tatsache, das Finecast ja so super toll ist und absolut perfekt sein soll wohl bei der aktuellen Lage nicht gegeben ist. Zur Beschaffenheit gehören übrigends auch Eigenschafften, die der Kunde (also wir) den öffentlichen Äußerungen des Herstellers in der WErbung entnehmen kann.
Damit kann dann der Kunde nach §437 Nr.1 i.V.m §439 Nacherfüllung von GW fordern. Wobei Nacherfüllung wie einer meiner Vorposter geschrieben hat aus der Lieferung einer fehlerfreien Sache liegt (indem er euch ne neue Mini gibt) oder in dem er den Mangel behebt (Reperatur).
So nun aber mal Genug von der REchtskeule.
Weiß einer zufällig, wo ich das finde, dass ich keinen Gutschein annehmen muss?
Gruß Darkdeamon
Damit kann dann der Kunde nach §437 Nr.1 i.V.m §439 Nacherfüllung von GW fordern. Wobei Nacherfüllung wie einer meiner Vorposter geschrieben hat aus der Lieferung einer fehlerfreien Sache liegt (indem er euch ne neue Mini gibt) oder in dem er den Mangel behebt (Reperatur).
So nun aber mal Genug von der REchtskeule.
Weiß einer zufällig, wo ich das finde, dass ich keinen Gutschein annehmen muss?
Gruß Darkdeamon