Ich glaube das ist falsch, das Bruchstück verleiht dem TRÄGER furchtlos. Eigenschaften der Waffe wie Lebensfluch und Sofort ausschalten haben nur in Herausforderungen Bestand, wenn die Waffe in dieser genutzt wird. Das wird explizit unterschieden, auch wenn er sich entscheidet eine andere Waffe, egal ob Schuss- oder Nahkampfwaffe zu nutzen, bleibt er furchtlos. Er trägt das Bruchstück ja permanent mit sich und es ist keine gesonderte Aktivierung nötig. Beim Mantel verliert der TRÄGER die UC-Fähigkeiten, nicht aber den Status als Charaktermodell, was bedeutet er kann auch weiterhin Herausforderungen annehmen und aussprechen.
Ich denke nicht. Nur weil eine Sonderregel dazwischen steht ändert das nichts.
Ich darf RAW 'Vauls Work' nicht nutzen und das ist nunmal eine "abililty" der Nahkampfwaffe.
Ob das jetzt 'Fruchtlos' verleiht, oder ob da der 'Furchtlos'-Text selbst in der Sonderregel stehen würde spielt keine Rolle.
Wie man es spielt ist jedem selbst überlassen, aber die Regel ist sehr eindeutig.
Das heisst aber nicht, dass das ganze keinen Mindfuck mitsich bringt. Es ist immernoch GW.
Zum Beispiel wirft es Fragen auf wie:
Ab wann wird das Modell wieder 'Furchtlos'?
Brauch es dazu einer neuen Kampfunterphase an deren Anfang ich dann das Bruchstück wieder wähle?
Fakt ist einfach, dass "equipped" regeltechnisch nicht definiert ist.
Ob es jetzt "dabei haben" oder "benutzen" heisst ist meines Wissens nach nirgendwo erklärt.
Der Träger der Waffe muss sich erst entscheiden mit welcher Waffe er attackiert, wenn seine Initiative erreicht ist.
Nein. Das ist nicht möglich, da es Waffen gibt, die die Ini erhöhen.
Die Formulierung ist: "when he comes to strike blows".
Der Einleitungssatz der Kampfunterpahse ist: "...it's time to strike blows".
Du wählst deine Waffe zu Beginn der Kampfunterphase.