Europäischer Gerichtshof - Inzest strafbar

Vielleicht die Kinder ??!! Weis ja nicht wer gerne Eltern haben möchte die Geschwister sind.

Finde auch dass es hier weniger um die "Verbrecher" bzw. Eltern gehen sollte sondern vielmehr um die Kinder die durch Inzest entstehen. Viele fühlen sich ja schon brutal gestraft wenn sie z.B. einen "alten" Namen bekommen. Wie soll das dann mit Eltern enden die Geschwister sind? Außerdem gibt es da ja auch sehr viel Mobinganlass von Seiten anderer Kinder oder sonstiger Personen.
 
Begründungen wie Schutz des Kindes vor Behinderung ziehen sofort die Begutachtung von allgemein Schwangeren nach sich.
Dem würde ich so nicht zustimmen.

Das Risiko schwerer Behinderungen ist bei nahen Blutsverwanten
erheblich höher als der normale Durchschnitt. So besteht eine Wahr-
scheinlichkeit von 20-36%, das ein Kind aus einer Beziehung Eltern-
teil-Kind oder zwischen Geschwistern mit eine schwereren Behinderung
auf die Welt kommt. Bei Cousinen 1. Grades kommt es immer noch zu
einer über 4% erhöhten Sterblichkeit, der Anteil an Behinderungen ist
hier immer noch doppelt so hoch. Erst bei Cousinen 2. bis 3. Grades
nähert sich der Anteil wieder dem Durchschnitt an.

Das ist keine Begründung gegen einvernehmliche sexuelle Beziehun-
gen, aber auf dieser Grundlage sollte es in meinen Augen durchaus
angemessen sein, den Kinderwunsch bei solchen Beziehungen
zumindest hinterfragen zu dürfen.
 
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Vielleicht die Kinder ??!! Weis ja nicht wer gerne Eltern haben möchte die Geschwister sind.
Klingt jetzt hart, aber wer hat schon gerne ne Hure als Mutter? Oder Vergewaltiger als Vater? oder nen Kriegsverbrcher als Vorfahr oder oder oder.... verstehst auf was ich abziele? 'Kaputte' Verhältnisse passieren, die kann man sich nicht aussuchen. Natürlich werden DIESE Kinder ein ziemlich mieses Leben haben, wegen der Bekanntheit des Falls, aber i.a. könnte ich mir vorstellen das man sowas halt einfach nicht an die große Glocke hängt... und das funktioniert wesentlich besser wenn dein Vater nicht ins Gefängnis geht aus keinem anderen Grund als das er dich gezeugt hat....

@abe
wie schon erwähnt: wo ziehst du die Grenze? Extremes konstruiertes Beispiel: nen drogensüchtige HIV-positive Frau. Nur mal so, das wir weg von den Genen sind. Ein eventuelles Kind kommt praktisch schon als Wrack zu Welt. Kinder kriegen verbieten?
Oder ne künstliche Befruchtung bei ner älteren (35+) Frau, eventuell auch noch vom legalen Cousin...auch schon gute Chancen auf angeknackste DNA.
Oder eben irgend eine Erkrankheit: Behinderte haben sehr oft Beziehungen mit gleichartig Behinderten, einfach weil man sich über Selbsthilfegruppen usw. kennt. Willst denen Nachwuchs verbieten?

Wenn man so argumentiert ist die Eugenik-Kiste offen.
Bitte nicht falsch verstehen: ich kann das Getue um die Persönlichkeitsrechte eines Zellhaufens nicht ganz nachvollzehen, oder warum ein Embyro in vivo weniger Rechte haben sollte als in vitro (denn nix anderes ist es, wenn man Pränataldiagnostik erlaubt, aber PID verbietet). Ebensowenig finde ich das ganze "Mörder" Geschrei der Religiösen lächerlich denn wenn es Mord ist einen Embryo am einnisten zu hindern bringt jede Frau die ne Spirale benutzt monatlich ein Kind um, denn genau das ist das Wirkprinzip. Ich bin durchaus ein Befürworter von eingriffen ins menschlcihe Genom. Einfach weil wir spätestens seit dem Penicilin der Evolution so derartig ins Handwerk pfuschen, das es darauf nicht mehr ankommt und ethisch alles zu befürworten ist, was für weniger Leid in der Welt sorgt.

ABER ich denke das man dieses Fass nicht wegen so was aufmachen sollte. Denn wenn man damit anfängt muss man IMO das thema konsequent durchnehmen, und dann sind einpaar Inzestkinder das geringste Thema. Denn wenn "die genetische Qualität des menschlichen Genoms" ein juristisch schützenswertes Gut ist landen wir zwangsläufig "wem erlauben wir es sich fortzupflanzen".

Nebenbei: wer legt denn fest was gut ist und was schlecht?Jeder Bio-Student im dritten Semester wird dir erklären das es sowas in der Natur nicht gibt. Was unter Umweltbedingung A ein massiver Nachteil ist, kann bei minimal geänderten ei Vorteil sein. Beispiel Sichelzellenanämie: extremer nachteil für die Betroffenen (permanente Mattigkeit, da zu wenig Sauerstoff im Blut transportiert wird), homozygot sogar lethal.
Trotzdem gibts diese Erbkrankheit bis heute. Warum? Wers hat ist immun gegen Malaria, in vielen Gebieten bis heute Selektionsvorteil.

Und davon abgesehen sehe ich halt kein Rechtsgut das man irgendwie schützen müsste: Kinder sind durch andere Gesetze ausreichend vor Missbrauch geschützt.

Letzlich kann mans drehen und wenden wie man will: die ganze Rechtslage ist nicht anders begründet als mit einer christlichen Moralvorstellung und irgendwelchen Ängsten vor einer verlotterten Gesellschaft.

Ich mein man muss sich nur vorstellen das es hier noch 1962 ein verlobtes Paar wegen "Unzucht" verurteilt wurde, weil es vorehelichen Sex hatte. Und derjenge in dessen Wohnung das war war wegen Kuppelei dran. Erst 1969 wurde Ehebruch als Strafbestand abeschafft. Und auch wenn man es heute nicht glauben mag §175StGB -Unzucht unter Männern - wurde erst 1994 entgültig aus dem Strafrecht getilgt.

Alles Gesetze die zu ihrer Zeit "moralisch richtig" wirkten, aber eben ansonsten keine echte Berechtigung hatten.
Die Strafbarkeit von Inzest geht in die gleiche Kerbe.
Letzlich ist sexuelle Selbstbestimmung ein höheres Rechtsgut als irgendwelche traditionellen Moralvorstellungen. Ein liberaler Rechtsstaat hat in den Schlafzimmern seiner Bürger nix verloren.
Was zwei (oder mehr!) erwachsene, mündige Bürger im gegenseitigen Einvernehmen dort treiben geht niemanden etwas an.
 
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Finde auch dass es hier weniger um die "Verbrecher" bzw. Eltern gehen sollte sondern vielmehr um die Kinder die durch Inzest entstehen. Viele fühlen sich ja schon brutal gestraft wenn sie z.B. einen "alten" Namen bekommen. Wie soll das dann mit Eltern enden die Geschwister sind? Außerdem gibt es da ja auch sehr viel Mobinganlass von Seiten anderer Kinder oder sonstiger Personen.

Amen.
 
@Abe
Abgesehen vom Beispiel SdK's , hätte ich auch noch eins:
Was ist wenn eine der Vorsorgeuntersuchungen feststellt, das das Kind behindert ist? Nicht zu 4%, nicht zu 40% sondern zu 90%? Was nun?

Im Normalfall dürfen die Eltern entscheiden, ob sie das Kind wollen oder nicht. Nicht das Kindeswohl, nicht der Staat sondern die Eltern dürfen entscheiden. Warum denn nun gerade diese Menschen nicht?

Im Prinzip ist dann deine Argumentation, weil sie selbst dran Schuld sind. Aber da muss man eigentlich den Nachweis führen, daß es "nur" wegen der inzestuösen Beziehungen zur Mißbildung kam und nicht wegen dem Rauchen der Mutter oder was anderem.

Letztendlich wäre Kinder kriegen/Schwangerschaft durch die allg. Handlungsfreiheit abgedeckt, gäbe es das Gesetz gegen Inzest nicht.

Aber vielleicht übersehe ich ja was?

Grüße

EDIT: kommt schon... Ihr könnt doch nicht ernsthaft verlangen, daß der Staat auf solche Befindlichkeiten Rücksicht nimmt. Früher wurden Kinder wegen dicken Brillen gehänselt. Hätte man die auch verbieten sollen? So hart es klingt, die Entscheidung für ein Kind zwischen zwei mündigen Menschen liegt allein in der Verantortung dieser, und keines anderen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie schon erwähnt: wo ziehst du die Grenze? Extremes konstruiertes Beispiel: nen drogensüchtige HIV-Positive Frau. Nur mal so was wir weg von den gegen sind. Ein eventuelles Kind kommt praktisch schon als Wrack zu Welt. Kinder kriegen verbieten?
Oder ne künstliche Befruchtung bei ner älteren (35+) Frau, eventuell auch noch vom legalen Cousin...auch schon gute Chancen auf angeknackste DNA.
Oder eben irgend eine Erkrankheit: Behinderte haben sehr oft Beziehungen mit gleichartig Behinderten, einfach weil man sich über Selbsthilfegruppen usw. kennt. Willst denen Nachwuchs verbieten?

Wenn man so argumentiert ist die Eugenik-Kiste offen.
Ich habe nicht von einem Verbot oder dergleichem gesprochen. Ich habe
lediglich gesagt, das es in meinen Augen erlaubt sein muss, eine offenen
Diskurs über/mit Personen führen zu dürfen, die bewusst ein erhebliches
Risiko in Kauf nehmen, ein Kind mit schwersten Behinderungen zu zeugen.

Ich will diesen wie keinen anderen Paaren das Recht absprechen, Kinder zu
zeugen, es ist jedoch auch ein gewisser Teil an persönlicher Verantwortung
erforderlich, wenn das Zeugen eines Kindes in einer Beziehung mit einem
massiv höherem Risiko verbunden ist, ein schwer behindertes Kind in die
Welt zu setzen. Es besteht bei jeder Zeugung ein gewisses Risiko, das eine
Behinderung auftritt, es ist meiner Ansicht nach jedoch etwas völlig anderes,
wenn man dieses Risiko bewusst um ein vielfaches erhöht.

Es ist eine Sache, wenn man als Kind aus einer inzestuösen Beziehung
hervor geht, aber es ist noch einmal etwas völlig anderes, wenn man
deswegen mit einer Behinderung leben muss, weil die Eltern dieses hohe
Risiko bewusst in Kauf genommen haben. Ich habe mehrere Bekannte mit
Behinderungen, und jeder von ihnen würde alles dafür tun, um seinen Kindern
ein Leben mit einer solchen Behinderung zu ersparen. Für diese Menschen
ist es blanker Hohn, wenn Paare bewusst ein derartiges Risiko für ihr Kind
in Kauf nehmen, ohne alles in ihrer Macht stehende zu tun, um dies zu
verhindern.

Bitte nicht falsch verstehen: ich kann das Getue um die Persönlichkeitsrechte eines Zellhaufens nicht ganz nachvollzehen, oder warum ein Embyro in vivo weniger Rechte haben sollte als in vitro (denn nix anderes ist es, wenn man Pränataldiagnostik erlaubt, aber PID verbietet). Ebensowenig finde ich das ganze "Mörder" Geschrei der Religiösen lächerlich denn wenn es Mord ist einen Embryo am einnisten zu hindern bringt jede Frau die ne Spirale benutzt monatlich ein Kind um, denn genau das ist das Wirkprinzip. Ich bin durchaus ein Befürworter von eingriffen ins menschlcihe Genom. Einfach weil wir spätestens seit dem Penicilin der Evolution so derartig ins Handwerk pfuschen, das es darauf nicht mehr ankommt und ethisch alles zu befürworten ist, was für weniger Leid in der Welt sorgt.
/Signed!
Nebenbei: wer legt denn fest was gut ist und was schlecht?Jeder Bio-Student im dritten Semester wird dir erklären das es sowas in der Natur nicht gibt. Was unter Umweltbedingung A ein massiver Nachteil ist, kann bei minimal geänderten ei Vorteil sein. Beispiel Sichelzellenanämie: extremer nachteil für die Betroffenen (permanente Mattigkeit, da zu wenig Sauerstoff im Blut transportiert wird), homozygot sogar lethal.
Trotzdem gibts diese Erbkrankheit bis heute. Warum? Wers hat ist immun gegen Malaria, in vielen Gebieten bis heute Selektionsvorteil.
Als Biologe rennst du damit bei mir offene Türen ein, aber ich will jetzt
keinen Diskurs über natürliche Auslese vom Zaun brechen.
Und davon abgesehen sehe ich halt kein Rechtsgut das man irgendwie schützen müsste: Kinder sind durch andere Gesetze ausreichend vor Missbrauch geschützt.

Letzlich kann mans drehen und wenden wie man will: die ganze Rechtslage ist nicht anders begründet als mit einer christlichen Moralvorstellung und irgendwelchen Ängsten vor einer verlotterten Gesellschaft.

Ich mein man muss sich nur vorstellen das es hier noch 1962 ein verlobtes Paar wegen "Unzucht" verurteilt wurde, weil es vorehelichen Sex hatte. Und derjenge in dessen Wohnung das war war wegen Kuppelei dran. Erst 1969 wurde Ehebruch als Strafbestand abeschafft. Und auch wenn man es heute nicht glauben mag §175StGB -Unzucht unter Männern - wurde erst 1994 entgültig aus dem Strafrecht getilgt.

Alles Gesetze die zu ihrer Zeit "moralisch richtig" wirkten, aber eben ansonsten keine echte Berechtigung hatten.
Die Strafbarkeit von Inzest geht in die gleiche Kerbe.
Letzlich ist sexuelle Selbstbestimmung ein höheres Rechtsgut als irgendwelche traditionellen Moralvorstellungen. Ein liberaler Rechtsstaat hat in den Schlafzimmern seiner Bürger nix verloren.
Was zwei (oder mehr!) erwachsene, mündige Bürger im gegenseitigen Einvernehmen dort treiben geht niemanden etwas an.
Den einvernehmlichen sexuellen Kontakt habe ich nie in Frage gestellt.
 
Klingt jetzt hart, aber wer hat schon gerne ne Hure als Mutter? Oder Vergewaltiger als Vater? oder nen Kriegsverbrcher als Vorfahr oder oder oder.... verstehst auf was ich abziele? 'Kaputte' Verhältnisse passieren, die kann man sich nicht aussuchen. Natürlich werden DIESE Kinder ein ziemlich mieses Leben haben, wegen der Bekanntheit des Falls, aber i.a. könnte ich mir vorstellen das man sowas halt einfach nicht an die große Glocke hängt... und das funktioniert wesentlich besser wenn dein Vater nicht ins Gefängnis geht aus keinem anderen Grund als das er dich gezeugt hat....
Tja, wir können uns halt vieles aussuchen, unsere Verwandten aber eben nicht....

@abe
wie schon erwähnt: wo ziehst du die Grenze? Extremes konstruiertes Beispiel: nen drogensüchtige HIV-Positive Frau. Nur mal so was wir weg von den gegen sind. Ein eventuelles Kind kommt praktisch schon als Wrack zu Welt. Kinder kriegen verbieten?
Oder ne künstliche Befruchtung bei ner älteren (35+) Frau, eventuell auch noch vom legalen Cousin...auch schon gute Chancen auf angeknackste DNA.
Oder eben irgend eine Erkrankheit: Behinderte haben sehr oft Beziehungen mit gleichartig Behinderten, einfach weil man sich über Selbsthilfegruppen usw. kennt. Willst denen Nachwuchs verbieten?

So realitätsfern ist das Beispiel garnicht. Passiert auch in Deutschland oft genug, im Ausland noch öfter (nach Afrika schiel). Der krasse Gegensatz zum Inzestbeispiel ist, dass man bei der HIV-Kranken recht gut helfend intervenieren kann, indem starke Virostatika und Immunsuppressoren verabreicht werden. Weder besonders toll für Mutter, noch für das Kind (verzögerte Immunentwiklung), aber die Chance, dass das Kind mit HI-Virus geboren wird sinkt. (Chance, dass das Kind mit HIV infiziert wird liegt ohne eingriff ohnehin "nur" bei 7 %, damit bei unter 1 %). Wenn sich ein Inzestpaar für die Schwangerschaft entscheidet, dann laufen wir in die Richtung: Hm, alles was wir tun können ist PND und evtl. abtreiben.

Behinderten mit vererbbahrer Behinderung Kinder kriegen zu verbieten ist übrigens Schwachsin. Dieser eugenische Ansatz klapt nicht (selbst wenn du die Behinderten unfruchtbar machst/tötest), da genug "gesunde" Menschen die entsprechende Erbgutinformation unetdeckt rezesiv tragen und weitergeben.

Wenn man so argumentiert ist die Eugenik-Kiste offen.
Bitte nicht falsch verstehen: ich kann das Getue um die Persönlichkeitsrechte eines Zellhaufens nicht ganz nachvollzehen, oder warum ein Embyro in vivo weniger Rechte haben sollte als in vitro (denn nix anderes ist es, wenn man Pränataldiagnostik erlaubt, aber PID verbietet). Ebensowenig finde ich das ganze "Mörder" Geschrei der Religiösen lächerlich denn wenn es Mord ist einen Embryo am einnisten zu hindern bringt jede Frau die ne Spirale benutzt monatlich ein Kind um, denn genau das ist das Wirkprinzip. Ich bin durchaus ein Befürworter von eingriffen ins menschlcihe Genom. Einfach weil wir spätestens seit dem Penicilin der Evolution so derartig ins Handwerk pfuschen, das es darauf nicht mehr ankommt und ethisch alles zu befürworten ist, was für weniger Leid in der Welt sorgt.
Zum Mittelteil: Bravo, das mit dem Zellhaufen kann ich nicht schöner ausdrücken!

Zur Evolution und Eugenik: Eigentlich ist das was wir mit unserer Entwicklung machen eine noch viel reinere Form der Eugenik, wenn auch mit merkwürdigem Effekt: Ziel der eigentlichen Eugenischen Bewegung war ja eigentlich eine perfekte Volksgesundheit, was aufgrund oben genanter Gründe so nicht funktioniert. Prinzipiel bedeutet Eugenik aber nur: Der Mensch lenkt seine Evolution bewust. Nichts anderes tun wir, wenn wir dem Diabetiker mit Insulin, dem Gehörlosen mit einem Cholcheaimplantat und sontigen Behinderten mit anderen Methoden ein relativ gewöhnlkiches Leben ermöglichen. Früher hätten diese Individuen mit hoher Warscheinlichkeit keinen Fortpflanzungserfolg gehabt, ausselektion als Folge. Erstaunlicherweise hat sich jedoch nicht der Betroffene sondern die Gesellschaft an diese Situation angepasst und gibt diese Chance heute.....gelenkte Evolution, wir sollten mal über die Verwendung des Wortes Eugenik nachdenken.

ABER ich denke das man dieses Fass nicht wegen so was aufmachen sollte. Denn wenn man damit anfängt muss man IMO das thema konsequent durchnehmen, und dann sind einpaar Inzestkinder das geringste Thema. Denn wenn "die genetische Qualität des menschlichen Genoms" ein juristisch schützenswertes Gut ist landen wir zwangsläufig "wem erlauben wir es sich fortzupflanzen".

Wenn ich manche Leute sehe denke ich tatsächlich: Ich hoffe du kriegst nie Kinder.....Leider pflanzen sich Akademiker so schlecht fort.

Nebenbei: wer legt denn fest was gut ist und was schlecht?Jeder Bio-Student im dritten Semester wird dir erklären das es sowas in der Natur nicht gibt. Was unter Umweltbedingung A ein massiver Nachteil ist, kann bei minimal geänderten ei Vorteil sein. Beispiel Sichelzellenanämie: extremer nachteil für die Betroffenen (permanente Mattigkeit, da zu wenig Sauerstoff im Blut transportiert wird), homozygot sogar lethal.
Trotzdem gibts diese Erbkrankheit bis heute. Warum? Wers hat ist immun gegen Malaria, in vielen Gebieten bis heute Selektionsvorteil.

Und davon abgesehen sehe ich halt kein Rechtsgut das man irgendwie schützen müsste: Kinder sind durch andere Gesetze ausreichend vor Missbrauch geschützt.
Was leider gerne Ignoriert wird...Dazu kommt eben, wie gesagt, dass die Kinder im Themagebenden Fall genau durch dei Aufmerksamkeit (und den Versuch des Staates sie zu schützen?)eine gute Chance auf ein Scheißleben haben werden.

Letzlich kann mans drehen und wenden wie man will: die ganze Rechtslage ist nicht anders begründet als mit einer christlichen Moralvorstellung und irgendwelchen Ängsten vor einer verlotterten Gesellschaft.

Ich mein man muss sich nur vorstellen das es hier noch 1962 ein verlobtes Paar wegen "Unzucht" verurteilt wurde, weil es vorehelichen Sex hatte. Und derjenge in dessen Wohnung das war war wegen Kuppelei dran. Erst 1969 wurde Ehebruch als Strafbestand abeschafft. Und auch wenn man es heute nicht glauben mag §175StGB -Unzucht unter Männern - wurde erst 1994 entgültig aus dem Strafrecht getilgt.

Alles Gesetze die zu ihrer Zeit "moralisch richtig" wirkten, aber eben ansonsten keine echte Berechtigung hatten.
Die Strafbarkeit von Inzest geht in die gleiche Kerbe.
Letzlich ist sexuelle Selbstbestimmung ein höheres Rechtsgut als irgendwelche traditionellen Moralvorstellungen. Ein liberaler Rechtsstaat hat in den Schlafzimmern seiner Bürger nix verloren.
Was zwei (oder mehr!) erwachsene, mündige Bürger im gegenseitigen Einvernehmen dort treiben geht niemanden etwas an.

Was moralisch richtig ist, ist ohnehin zweifelshaft. Der Teil unserer Moral, der für gesellschaftliches Leben verantwortlich ist, ist ohnehin ziemlich unnatürlich. Er verbietet uns oft Vorteile zu nutzen um das Vorteil der Gesellschaft zu erhalten. Das wurde auf Dauer aber recht komplex. Kann ehrlich gesagt nicht so richtig Verstehen, was die Verfassung so sehr gegen Schwule hatte.....Immerhin gilt: Je weniger Männer hetero, desto mehr Frauen für mich 😀
 
Zum Judikativen des Straßburger Urteils erlaube ich mir, zu der von Sohn des Khaine bereits getroffenen Aussage ein Addendum anzubringen: nicht nur ist der entsprechende Paragraph 173 des Strafgesetzbuch lediglich an den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention angelegt worden (und bekanntlich für verstoßfrei erachtet worden), der Europäische Gerichtshof stellt darüber hinaus fest, dass in ethischen Fragen nationale Autoritäten dasjenige Recht sprechen können, das den gängigen moralischen Standard besser wiedergebe - in der Deutlichkeit ein einmaliger Fall.
Da ich ansonsten lediglich die Proargumente für "inzestuöse Legalität" wiederholen müsste, die von SlashyTheOrc, Sohn des Khaine u.a. aufgebracht worden ist, belasse ich es dabei: ein demokratisches Staatswesen muss Einschränkungen, zumal strafbewehrte (und Inzest unter Erwachsenen kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe versehen werden), auch begründen können, "moralische" und/oder "konventionelle Abartigkeit" sind strafrechtlich indes irrelevant. Insofern werden Roß und Reiter vertauscht, wenn die Befürworter eine Begründung für den Wegfall des Paragraphen finden mögen, vielmehr ist es umgekehrt richtig (es handelt sich immerhin um ein Relikt aus dem preußischen Strafgesetzbuch von 1851, aus einer Zeit also, in der es ziemlich war, "Blutschande" als legislatorisches und judikatives Argument zu gebrauchen).

Die Vorwürfe gegenüber den PID-Kritikern werden mir aber (bei aller persönlichen Sympathie) etwas zu blauäugig abgewickelt.

Zur Erinnerung: bevor im Bundestag derjenige Entwurf des heutigen Paragraphen 3a Embryonenschutzgesetz (§ 3a ESchG) verabschiedet wurde, sah der BGH vor, dass lediglich Blastozystenbiopsien erlaubt sein dürften, da Blastomerenbiopsien auch an totipotenten Zellen vorgenommen werden (beispielsweise in Belgien, Frankreich oder Dänemark), was hierzulande gegen §§ 2, 8, insbesondere aber letzteren verstieße. Ohne nun also eine grundsätzliche Kritik an der Blastomerenbiopsie anzubringen, stellt sich doch die Frage, ob und inwieweit der Bundestag den Bedenken des BGH gefolgt ist, mithin sich rechtlich abgesichert hat.
Ähnlich unbedacht geblieben ist die sog. Dreier-Regel: um die PID durchzuführen, ist es i.d.R. nötig, acht bis neun Eizellen zu befruchten - was folglich zu einem Überschuss an Eizellen führt, die zwar gespendet werden dürfen, deren weiterer Verbleib aber im Weiteren unklar ist. Das EuGH-Urteil vom 08.10.2011 spricht davon, dass "jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an" den Zustand eines "menschlichen Embryo" annimmt, was der Frage nach der Menschenwürde (ob nun über europäische Statuten oder das Grundgesetz) wieder den vorgegebenen Raum gibt. Auch hier: es ist nicht nötig, der Argumentationslinie auch nur annähernd zu folgen, um anzuerkennen, dass rechtliche Fragen schlichtweg nicht bedacht worden sind.
Ein letztes strafrechtlich relevantes Beispiel: nach dem erwähnten § 3a ESchG ist die PID dann zulässig, wenn für "Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit" besteht, also ein begründeter Verdacht vorliegt. Ich darf darum bitten, die Semantik genau zu beobachten: es geht um ein "hohes Risiko", nicht um eine "hohe Wahrscheinlichkeit". Nach Rücksprache von Bundestag und Gesundheitsausschuss bedeute das hohe Risiko die "Abweichung vom üblichen Risiko", die sich mit bereits bei einer Wahrscheinlichkeit von 25% begründen lasse - aber mit Verweis darauf, dass "bestimmte[] genetische[] Fallkonstellationen nur schwer prozentual erfassbar" seien; der kautelenbesetzte Ton lässt ein einigermaßen schwammiges Rechtsgefüge zumindest denkbar werden. Dass sich ähnliches über "schwere Erbkrankheiten" sagen ließe, führe ich an dieser Stelle erst gar nicht aus.

Und das alles sind lediglich Einwände, die sich auf handwerkliche Fehler der Rechtsprechung beziehen, i.e. auch Befürworter des operationalisierten Verfahrens PID unter Berücksichtigung des ausgearbeiteten § 3a ESchG stehen den konkreten rechtlichen Bestimmungen kritisch gegenüber.


Die ethische Gewichtung gerät mir ehrlich gesprochen sogar noch etwas knapper: nicht eben zufällig sind die prominentesten Kritiker der PID auch der PND, Abtreibungen oder Spiralen abgeneigt. Ich bin zwar mit Horst Dreier der Überzeugung, dass vor Individuation und Nidation von einem Grundrechtsträger mit Anspruch auf Artikel 2 Absatz 2 GG nicht die Rede sein kann, überhaupt bei einer strengen Ansicht der Menschenrechte bei Eizellen die zwei Drittel der befruchteten selbigen, die infolge der Monatsblutung der Frau abgehen, ansonsten ein unüberschaubares juridisches Schlachtfeld eröffneten, aber nicht mit der Floskel der fait accompli abgewiesen werden können; gleichwohl sollte man der Grundsatzkritik nicht gänzlich unaufgeschlossen gegenüberstehen. Auch religiös angestrichene Normen sind nicht a priori falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lehne das Embryoschutzgesetz, obwohl ich mich daran halt(n werde) persöhnlich ab. Dieses Gesetz zwingt uns letzten Endes, da es die Forschungen an totipotenten Humanzellen streng limitiert, was quasi einem Verbot am Forschen am therapeutischen Klonen gleichkommt, auch weiterhin in einem, meines erachtens nach perversen System zu verbleiben, welches dafür sorgt, dass um ein defektes Organ zu ersetzen, ein gesunder Mensch sterben muss und damit generell zu einem Mangel an verfügbaren Ersatzorganen führt. Zwar gibt es inwzischen gute Ansätze durch Hybidisierung pluripotente Humanzellen zu schaffen, trotzdem wurde die Forschung, die meiner bescheidenen Meinung nach die Würde einer Mehrheit schützt, zum Schutz der Würde von Embryonen, die zu tausenden im Labor eingefrohren liegen, für den Fall, dass eine künstliche Befruchtung fehlschlägt und erneut befruchtet werden muss und im Erfolgsfall ohnehin vernichtet werden, blockiert. Dieses Gesetz macht eben, für mich nur in Teilen Sinn und verhindert einen Verantwortungsfollen umgang. Der von dir erwähnte Gummiparagraph mit der 25 % Regel blockiert eigentlich auch Zeugungen von Kinderen, deren Eltern beide rezessiv von einer erblich bedingten Krankheit betroffen sind (Risiko des Kindes=25 %), kommt hier jedoch nicht zur Anwendung.
 
Mich beschleicht das Gefühl, daß es "keinem" was ausmacht, diverse Büchsen der Pandora zu öffnen...
Mich persönlich erschreckt das.
Und es sind dann irgendwann die selben Menschen, die gegen genmanipuliertes Gemüse auf die Straße gehen (überspitzt gesagt), die das mit einer genmanipulierten Leber machen...

Ich kann es nicht wissenschaftlich begründen und nicht in gebildet verschwurbelte Sätze packen, aber ich habe einfach das Gefühl, daß das alles nach hinten losgeht...


Mich würde hier mal interessieren, wer von den an dieser Diskussion Beteiligten eigentlich schonmal mittelbar oder gar unmittelbar Kontakt zu den hier besprochenen Themen hatte. Also Inzset und/oder PID PND...
Denn theoretisiert ist schnell mal...
 
Mich würde hier mal interessieren, wer von den an dieser Diskussion Beteiligten eigentlich schonmal mittelbar oder gar unmittelbar Kontakt zu den hier besprochenen Themen hatte. Also Inzset und/oder PID PND...
Denn theoretisiert ist schnell mal...

Eigene Erfahrungen mögen zwar von Vorteil sein, sind aber keine zwingende Vorraussetzung für eine Diskussion 😉 Wie gesagt, wenn sich nur Betroffene und/oder Fachkundige äuszern (dürfen), wäre es plötzlich ganz schön ruhig im Blätterwald...

Theorie ist das eine, Praxis das andere. Im Optimalfall besteht zwischen beiden eine fruchtbare Verbindung (bspw. durch Rückkoppelungen). Aber im Realen ist es oftmals so, dass zuviel theoretisiert wird, ohne die Praxis zu berücksichtigen und zuviel praktisch gemacht, ohne die Hintergründe zu hinterfragen (aka Aktionismus). Das muss nicht zwingend schlecht sein... Aber auch nicht sonderlich gut. Aber das lässt sich gemeinhin nur im Nachhinein beurteilen...
 
Mich beschleicht das Gefühl, daß es "keinem" was ausmacht, diverse Büchsen der Pandora zu öffnen...
Mich persönlich erschreckt das.
Well Pandora gave her keys and locks, we'll open up Pandoras box
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Und es sind dann irgendwann die selben Menschen, die gegen genmanipuliertes Gemüse auf die Straße gehen (überspitzt gesagt), die das mit einer genmanipulierten Leber machen...
Kommt meines erachtens hauptsächlich von dem Mangelnden Verständnis der Menschen im Bezug aufs Thema, Angst vor dem Fremden und gezielten populistischem Meinungsmachen von vielen Politikern. Ich erinnere mich mit Grauen an ein Fernsehinterview, in dem eine Kritikerin von genetisch manipuliertem Gemüse gefragt wurde, welche Tomate den Gene hat und in etwa antwortete: "Ja nur die Gentomate." Ich esse weiterhin unbesorgt Genmanipulierten Mais, wers nicht will: Das Zeug ist gekennzeichnet....

Ich kann es nicht wissenschaftlich begründen und nicht in gebildet verschwurbelte Sätze packen, aber ich habe einfach das Gefühl, daß das alles nach hinten losgeht...
Sei froh drüber. Wenn ich heute lese, was ich gestern gepostet habe, packt mich das grauen. Eigentlich will ich kurze prägnante Sätze schreiben....

Mich würde hier mal interessieren, wer von den an dieser Diskussion Beteiligten eigentlich schonmal mittelbar oder gar unmittelbar Kontakt zu den hier besprochenen Themen hatte. Also Inzset und/oder PID PND...
Denn theoretisiert ist schnell mal...
Hab im Praktikum im Labor durchaus schon mit vergleichbaren Methoden gearbeitet, aber nie an menschlichen Embryos. Kenne aber eben studienbedingt die Hintergründe. Ich find mich grade fürs Kinderkriegen eh noch zu jung, also kein direkter Kontakt. Ich seh mich hier eher in der Rolle, neue Denkanstöße zu geben, wissenschaftliche Fehler zu korrigieren und komplexe Details (verstänlich) zu erklären, als etwas zu entscheiden oder gar wirklich zu diskutieren. Ps: So liberal kann man eben auch nur sein, wenn man selber nicht betroffen ist.
 
Erstaunlicherweise wird hier nur über einen Teil des Gebietes Inzest gesprochen, nämlich zwischen Geschwistern, der viel häufiger vorkommende Fall des Inzest zwischen Eltern und Kindern wird ja durch die Regelung des europ. Gerichtshof auch betroffen.

Und das Inzestverbot dient in den meisten Kulturen an erster Stelle dem Schutz der Kinder vor Übergriffen durch die eigenen Eltern. Geschwisterinzest ist da nur ein Nebenschauplatz gemessen an den Fallzahlen. Vor allem ist die Gefährdung des Nachwuchses deutlich höher, da nur etwa 1 Drittel des involvierten Genpools von einer anderen Person stammt.

Von daher begrüße ich die Regelung, auch weiterhin sollten Kinder vor Übergriffen in der Familie geschützt werden.
 
Klar, dazu brauchen wir dringend eine Regelung die Inzest verbietet. Also ich meine zusätzlich zu den Gesetzen die den Missbrauch Schutzbefohlener, Vergewaltigung, Körperverletzung usw regeln. Dringend. Damit wir die Typen noch wirksamer bestrafen können. Ach halt, das kann man ja jetzt schon,wenn man denn will...mmmh...nein,kein gutes Argument.
 
Erstaunlicherweise wird hier nur über einen Teil des Gebietes Inzest gesprochen, nämlich zwischen Geschwistern, der viel häufiger vorkommende Fall des Inzest zwischen Eltern und Kindern wird ja durch die Regelung des europ. Gerichtshof auch betroffen.

Klar, hier wird ja nur über Geschlechtsverkehr im gegenseitigen Einvernehmen gesprochen. Ich glaube, über alles andere muss man nicht diskutieren.
 
Wobei du Inzest einfacher belegen kannst als die anderen von dir genannten Dinge. Ist zwar pervers, aber anscheinend brauchen wir eine ganze Bandbreite an Straftatbeständen um manche Leute überhaupt dingfest zu machen.

Und durch den Inzest-Tabestand wird jetzt ja auch kein "Unschuldiger" schuldlos bestraft.

@Blackorc

Klar, aber der Gerichtshof war sich sehr wohl bewusst, dass die Regelung auch andere Bereiche als nur diesen betrifft. Und nur den Teil eines Bildes zu diskutieren kann gefärhlich werden.
 
Erstaunlicherweise wird hier nur über einen Teil des Gebietes Inzest gesprochen, nämlich zwischen Geschwistern, der viel häufiger vorkommende Fall des Inzest zwischen Eltern und Kindern wird ja durch die Regelung des europ. Gerichtshof auch betroffen.

Inwiefern ist GV zwischen Eltern und Kindern sowohl einvernehmlich als auch selbstbestimmt? Soweit ich weisz greifen hier (in Zusammenarbeit mit ggfs. vorhandenen Begleitumständen) schon die Paragraphen für sexuellen Missbrauch... Deswegen bin ich hier auch auf einer Linie mit Blackorc...

Um das mal aus strafrechtlicher Sicht auszuführen:
Inzest: Bis 3 Jahre Haft
Vergewaltigung: Mind. 2 Jahre Haft (bis 15 Jahre).

Wenn nun der Vater mit der Tochter (oder der Gleichberechtigung wegen die Mutter mit dem Sohne) zugange ist, dann erkenne ich keine selbstbestimmte Entscheidung bei dem Opfer, da hier ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird. Ja, das ist auch Inzest, aber eben auch Missbrauch. Letzteres wird härter bestraft, da braucht es die Strafe für den Inzest nicht (wobei ich im Moment auch nicht weisz, ob sich verschiedene Strafen addieren oder einfach nur die höchstmögliche Verwendung findet...).
 
[...]Letzteres wird härter bestraft, da braucht es die Strafe für den Inzest nicht (wobei ich im Moment auch nicht weisz, ob sich verschiedene Strafen addieren oder einfach nur die höchstmögliche Verwendung findet...).
Letzteres ist der Fall. Nach §52 StGB werden in Tateinheit verübte
Straftaten als eine einzige Tat gewertet. Sind mehrere Strafgesetze
verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die
schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen
anwendbaren Gesetze es zulassen.