Fangen wir vorne an, bei der Explosiv-Regel, S. 329.
Die Explosivregel verlangt, dass eine Zieleinheit gewählt wird, bevor ein Trefferwurf und damit durch die Explosivschablone Treffer verursacht werden können.
Die Sonderregel Betäuben (Stun), wie sie laut Newrecruit beispielsweise der Havoc Launcher des Contemptor-Cybots hat verlangt, dass ein Treffer in der Zieleinheit verursacht wird (S. 326). Laut Regeltext muss dann die Zieleinheit testen. Da eventuell getroffene Einheiten durch das Abweichen der Schablone usw. aber im Abhandeln der Regeln niemals "Zieleinheit" werden, können diese RAW nicht betäubt werden.
Anders sieht es bei Niederhalten (Pinning) aus, wie es beispielsweise die Medusa hat. Hier muss eine Verwundung verursacht werden. Auch das betrifft die Zieleinheit. Das würde zum Sachverhalt von oben führen. Identisch ist die Formulierung bei Panik.
Das kommt mir nun ein bisschen Spanisch vor und ich wollte bei den Schablonenwaffen mal schauen, wie die "Zieleinheit" definiert ist. In der Eingangssektion und dem Index habe ich da nichts gefunden, allerdings verlangt S. 247 bei Schritt 1 der Schussphase das Wählen einer Zieleinheit. Das tut man auch mit einem Flammenwerfer. Hier wählt man formell eine Einheit auf die man schießt und bei der Effektschablone steht auf S. 328, dass Treffer gegen die "zusätzliche Zieleinheit" durchgeführt werden. Also ist es bei den Flammenwerfern beispielsweise so, dass mehrere Einheiten bsw. von Panik betroffen werden können.
Was also bisher "fehlt" ist die explizite Nennung der nebenbei getroffenen Einheit als Zieleinheit (im Deutschen impliziert die Formulierung "ursprüngliche Zieleinheit" das jedoch). Der Logik, der Tatsache, dass es beim Flammenwerfer so funktioniert und der Einfachheit halber würde ich es jedoch so spielen, dass jede Einheit einen Test durchführen muss.