Das unterschreibe ich auch so! ^_^ Übrigens ebenfalls von mir unterschreiben:
Täuschungsversuch
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind verpflichtet, alle Quellen, aus denen sie dem Wortlaut oder dem Sinn nach Textstellen, Arbeitsblätter, Übungsabläufe etc. übernommen haben, in jedem Einzelfall anzugeben. Dies versichern sie am Ende ihrer Hausarbeit. Diese Vorgabe bezieht sich auch auf Textstellen etc. von Arbeiten, die sie selbst in einem anderen Zusammenhang (z.B. im Ersten Staatsexamen) bereits veröffentlicht haben. Sollten die Gutachterinnen bzw. Gutachter Übernahmen in der Hausarbeit feststellen, die nicht als solche gekennzeichnet sind, so brechen sie die Begutachtung ab und
benachrichtigen das Prüfungsamt. Das Prüfungsamt wird dann um eine
Dokumentation des Täuschungsversuchs bitten, z.B. um eine Kopie mit deutlicher Markierung von wörtlich oder sinngemäß übernommenen Textpassagen unter Angabe der Ursprungsquelle.
In der Regel wird der Prüfling, dem der Täuschungsversuch vorgeworfen wird, in Gegenwart der Gutachterin bzw. des Gutachters im Prüfungsamt angehört. Das Prüfungsamt entscheidet danach über die Konsequenzen gemäß § 40 (3) OVP.
Auch nach Aushändigung des Zeugnisses über das Bestehen der Zweiten
Staatsprüfung kann innerhalb von fünf Jahren ein Täuschungsversuch verfolgt werden.
Und weil sich immer wieder erwischte Schummler damit rausgeredet haben, sie hätten nie gelernt!!! richtig zu zitieren, noch folgende schriftliche Erklärung am Ende jeder Staatsexamensarbeit:
Neuer Text lt. Verfügung vom 17.08.2009: „Ich versichere, dass ich die Arbeit eigenständig verfasst, keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt und die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind, in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht habe. Das Gleiche gilt auch für beigegebene Zeichnungen, Kartenskizzen und Darstellungen. Anfang und Ende von wörtlichen Textübernahmen habe ich durch An- und Abführungszeichen, sinngemäße Übernahmen durch direkten
Verweis auf die Verfasserin oder den Verfasser gekennzeichnet.“
Da gibt es keinen Spielraum! KEINEN! Er ist für seine Dissertation verantwortlich. ALLEINverantwortlich! Die Hardcore-Spielregeln, die für eine 30-seitige Examensarbeit gelten, sind doch wohl hoffentlich nicht höher als das, was für eine Diss gilt?!? Auch wenn die Diss vor einigen Jahren entstand. Man müsste sich mal die Promotionsordnung der Uni Bayreuth besorgen, die galt, als Plagiat-Paule *sein* Machwerk abgab. Habe ich aber nicht googlen können bzw. nicht gefunden.
Heute sollten 4!!! Schüler ihr Referat halten, keiner war vortragsfähig, keine Zeit, keine Lust, kein nix... der Pfiffigste meinte dann: "Ey Herr Grundmann, kein Problem, ich google das kurz, kopiere es in Word und lese es vor!" Ich: "Äh, das ist keine eigene Leistung!?!" Schüler: "Herr Grundmann, braucht man nicht mehr selber leisten geht jetzt auch so! Hat der Politiker doch auch gemacht und es ist cool!"
*seufz*
Ich kann gar nicht soviel fressen wie ich kotzen möchte... echt nicht... <_<
Er MUSS bestraft werden! Es bricht mich einfach extrem an! :angry:
Gruß
General Grundmann