Gefahr von Rechts - Unterschätzt?

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@ Coolguy, ich glaube nicht, dass irgendwer der Polizei einen Vorwurf gemacht hätte,

du glaubst, ich weiß. Passiert nämlich IMMER. Wie war es denn bei Dominik Brunner? Da wurde dann konstruiert, dass er die armen mißverstandenen Jugendlichen tätlich angegriffen hat und die armen Buben sich ja nur verteidigt haben.

Insofern, Feuer frei, schade um alles was vorbeigeht.
 
Wobei der nicht darf. Das Gewaltmonopol liegt nämlich auch in Norwegen beim Staat.

Zum Glück...

Ich finde es aber grundsätzlich gut, wenn bei der Polizei der Colt nicht allzu locker sitzt. Sicher, es gibt immer wieder Fälle in denen sich das rächt, wäre anders herum aber genauso. Nur dass man jemanden, der erstmal erschossen ist, halt nicht mehr zurück holen kann.

So eine alberne Diskussion wie damals bei Dominik Brunner ist natürlich fehl am Platz, aber das hat nix mit dem staatlichen Gewaltmonopol zu tun, sondern mit Dummschwätzern. Die hast du immer, so oder so. Wenigstens kann den Breivik niemand posthum zum Märtyrer erklären.

Wie gesagt, es wäre bestimmt kein Verlust für die Menschheit, wenn man den Typen beim Einsatz erschossen hätte, aber er hat sich halt gleich ergeben.
 
Wie gesagt, es wäre bestimmt kein Verlust für die Menschheit, wenn man den Typen beim Einsatz erschossen hätte, aber er hat sich halt gleich ergeben.

Das Problem ist, dass der einfach zu Gerissen war um erschossen zu werden. Der weiß wie das alles abläuft und schafft es auch das für sich zu nutzen. Meiner Meinung nach soll er Leenslänglich bekommen und in einem Hinterweltlergefängnis verrotten.
 
Das Problem ist, dass der einfach zu Gerissen war um erschossen zu werden. Der weiß wie das alles abläuft und schafft es auch das für sich zu nutzen. Meiner Meinung nach soll er Leenslänglich bekommen und in einem Hinterweltlergefängnis verrotten.

Denkt hier jemand wirklich im Bedarfsfall hat da einer Skrupel? Kumpel von mir ist in Afghanistan (Bundeswehr). Nun stellt euch die Jungs mal auf Patroullie vor und der Taliban schiesst auf die...bis die den Schützen haben und zielen, werfen die Ihre Waffe weg und rennen fort. Bundeswehr darf nicht schiessen (unbewaffnet). Auch wenn jeder im Dingo weiss, der Typ rennt zehn Meter und holt die nächste Kalshnikov raus um zu schiessen. Wer schiesst wandert ein.

Gegenbeispiel Elfenbeinküste. Bürgerkrieg bis die Fremdenlegion eingerückt ist. Drei Tage Rambazamba und das Thema war erledigt. Siehe auch Einsatz gegen die Piraten. Bevor die Deutschen eine Warnung aussprechen, haben die Franzosen, Chinesen etc die "Piraten" versenkt und fertig. Seltsamerweise klappt das besser als der deutsche Weg...

Zur Strafe für Breivik...hmm..also in gewissen Ländern wissen die Wärter welcher "Mithäftling" mehr oder weniger starke homoerotische Neigungen hat. Den Rest mag man sich vorstellen oder auch nicht.
 
@ coolguy Das kannst du aber nicht mit Norwegen vergleichen. Afghanistan ist Kriegsgebiet und die Bundeswehr ist dort eine Kriegspartei. Das ist dort eine Frage der rules of engagement. Weiß nicht, wie die jetzt sind, aber als ich dort unten war, hatten wir sehr wohl das Recht Irreguläre zu bekämpfen. Wenn der Feind seine Waffe wegwirft, heißt das nicht, das gegen den gar keine Gewalt mehr ausgeübt werden darf. Nur eben keine letale. Und unsere Ausbildung zu solchen Situationen war auch klassische Hinterhaltausbildung.

Bei der Polizei ist das was Anderes. Das lässt sich nur insofern vergleichen, dass zumindest in Deutschland die Polizei die Verhältnismäßigkeit zu wahren hat. Brejwik und Konsorten sind echte Grenzfälle, weil sie die Rechtsstaatlichkeit auf eine harte Probe stellen. Es wäre falsch, die Polizeibefugnisse dahingehend zu verstärken, dass der Einsatz von Gewalt nicht mehr der Verhältnismäßigkeit unterliegen würde.
 
@ coolguy Das kannst du aber nicht mit Norwegen vergleichen. Afghanistan ist Kriegsgebiet und die Bundeswehr ist dort eine Kriegspartei. Das ist dort eine Frage der rules of engagement. Weiß nicht, wie die jetzt sind, aber als ich dort unten war, hatten wir sehr wohl das Recht Irreguläre zu bekämpfen. Wenn der Feind seine Waffe wegwirft, heißt das nicht, das gegen den gar keine Gewalt mehr ausgeübt werden darf. Nur eben keine letale. Und unsere Ausbildung zu solchen Situationen war auch klassische Hinterhaltausbildung.

Bei der Polizei ist das was Anderes. Das lässt sich nur insofern vergleichen, dass zumindest in Deutschland die Polizei die Verhältnismäßigkeit zu wahren hat. Brejwik und Konsorten sind echte Grenzfälle, weil sie die Rechtsstaatlichkeit auf eine harte Probe stellen. Es wäre falsch, die Polizeibefugnisse dahingehend zu verstärken, dass der Einsatz von Gewalt nicht mehr der Verhältnismäßigkeit unterliegen würde.

Das mit Afghanistan hab ich aus erster Hand.

Richtig, Polizei und Armee sind (bei uns) verschiedene Dinge. In Großbritannien zB hat die reguläre SchuPo KEINE Schusswaffen. Das ist bestimmten Einheiten vorbehalten, die ähnlich dem dt. BSG arbeiten.

Verhältnismäßigkeit ist ein sehr dehnbarer Begriff. Im Falle Breivik sicherlich keine Frage und ich gebe zu, ROE Anweisung oder direkter Befehl, ich vor Ort mit Verteidigungsfähigkeit (ich sage ganz bewusst nicht Schusswaffe) ist der Typ weg. Liegt wohl auch daran, dass ich schonmal in eine 9mm Mündung gesehen habe.

Du hast Recht, wenn du sagst, dass man auch nicht alle potentiellen Situationen in Anweisungen festhalten kann. Nur übertrage einmal deine Afghanistanargumentation auf Breivik oder noch authentischer einen Kinderschänder. Würdest du zögern? Dich zurückhalten? Die Antwort sei dir erlassen.

Es ist philosophisch, aber ich denke niemand hat das Recht seine eigenen Ansichten und Wünsche mit Gewalt durchzusetzen. Zusammenleben bedeutet für mich ein Minimalkonsenz, bei dem alle Teilnehmer immer noch privat genügend Spielraum haben sich zu verwirklichen. Das Leben ist kein Wunschkonzert, sondern ein Kompromiss mit allem und jedem das dich umgibt.

Eine ganz andere Frage ist es, wenn derjenige welcher diese Freiheit etc einschränkt der Staat selbst ist. Unser Grundgesetz ist da ganz eindeutig und gibt dem Staatsbürger (!!! - Deutscher im Sinne des GG) das Recht zum aktiven Widerstand sofern andere Abhilfe nicht möglich ist. Eine Interpretation dieses Rechtes möchte ich mir nicht anmaßen.

Gottseidank sind wir in Europa davon weit entfernt, auch wenn einige Dinge hier schieflaufen.
 
@ Coolguy. Im Fall Brejwik war der Fall klar. Der Typ hat sich sofort ergeben. Also ist er festgenommen worden. Er wurde also letztlich gestoppt. Ich glaube nicht, dass die Polizei gezögert hätte ihn zu erschießen, wenn sie ihn dadurch eher hätte stoppen können. Ich finde es auch richtig, dass beim Einsatz tödlicher Gewalt durch die Polizei gründlich geprüft wird. Wenn dies nicht so wäre, würde es wahrscheinlich weit mehr Tote durch Polizeigewalt geben.

Letztlich darf sich der Staat nicht auf die gleiche Ebene begeben, wie solch ein Täter. Wenn man bei solchen Tätern Präzedensfälle schafft und die Verpflichtung zur Verhältnismässigkeit aufhebt, dann wird die Bekämpfung solcher Einzeltäter nicht effizienter, führt aber dazu, dass in Situationen die wesentlich gewöhnlicher sind, die Bereitschaft der Polizei zur Gewalt zu greifen, drastisch erhöht. Damit werden um einen Täter wie Brejwik zu stoppen, Verletzung oder Tod Unschuldiger in Kauf genommen, die eigentlich vom Staat zu schützen sind. Die Unverletzlichkeit der eigenen Person ist ist verfassungsmässig verbrieft und darf nur im äußersten Notfall vom Staat verletzt werden. Die Polizei fängt teilweise schon heute an taktisch mit Bürgerrechten umzugehen, etwa der Versammlungsfreiheit. Siehe z. B. die regelmäßig wiedereingesetzte Einkesselung von Demonstrationen, die im Nachgang wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist regelmäßig von den Gerichten als unrechtmäßig eingestuft wird. Oder der massive Einsatz von Pfefferspray, wo sich auch immer wieder die Frage stellt ob dies verhältnismäßig war. Das soll jetzt kein Polizeibashing werden, weil mir allzu bewusst ist, dass Unverhältnismäßer Einsatz von Polizeigewalt gerade bei Demos und Fußballspiele meist Ursachen hat, die die Polizei nicht selbst zu verantworten hat. Aber es zeigt sich schon bei der Anwendung nichtletaler Gewaltmittel, dass die Polizei sie übertrieben oft und unverhältnismäßig einsetzt. Was passiert dann erst, wenn die Regeln zum Schusswaffengebrauch gelockert würden.

Aber einer der wichtigsten Gründe eben nicht verschärfte Sicherheitsbestimmungen einzuführen, ist der, dass genau das das Ziel fast jeglicher terroristischen Gewalt ist, den Rechtsstaat dazu zu bringen, seine eigenen Regeln zu verletzen. Letztens hab ich die Schlagzeile gelesen, dass Brejwik für sich entweder Freispruch oder die Todesstrafe für sich gefordert hat, ein Ding der Unmöglichkeit, wenn man weiß dass Norwegen die Todesstrafe garnicht hat und sebst wenn sie sie extra für diesen Fall wieder einführen würden, würden sie sowohl gegen das Prinzip nulla poena sine lege verstoßen als auch gegen das Gleichheitsgebot, was hier heißt dass es kein Gesetz für einzelne Personen geben darf. Wenn das geschähe, hätte Brejwik moralisch gewonnen.
 
Alles richtig Knight und nun das große ABER.

Ein "Täter" dieser Kategorie, wir rerden ja nicht von gestohlenen 3,50 €, hat mMn. seine Rechte in dem Moment verwirkt. Rechte, auch die Menschenrechte haben als Folge eben auch Pflichten ansonsten könnten wir ja das Recht des Stärkeren ausrufen, will aber denke ich niemand. Mit deiner Aussage zur gleichen Ebene bin ich nicht ganz einverstanden. Wie soll der Staat sich aartikulieren? Mit Breivik das Gespräch bei Kaffee und Kuchen suchen? Warnung gut und schön, aber bei mir hat als Kind eine gereicht...

Genau deine Diskussion um die Verhältnismässigkeit ist der Grund warum ich hier so hartnäckig bin. Was dir als Aussenstehender unmäßig erscheint, kann im Zweifelsfall durchaus interpretierbar sein.

Nehmen wir den Fall, in dem dich drei Halbstarke mit gezogenem Messer bedrohen. Was tust du? Für meinen Mitbewohner keine Frage, einem der Typen fehlen seither mehrere Zähne. War das recht? Sicher nicht. War es richtig? Vielleicht. War es verhältnismässig? In der Bedrohungslage stimme ich für JA, war es.

Dieses nachträgliche Be- und Verurteilen von Aktionen durch Personen, die als Aussenstehende gar keine Orts- und Sachlage einschätzen können ist für mich nicht nachvollziehbar. Sicherlich ist es auf der einen Seite wichtig für den Einsatz von Gewalt hohe Hürden zu setzen. Auf der anderen Seite, siehe meine Anmerkung zum Gewaltmonopol des Staates, ist es Recht und Pflich des Staates eben anhand festgelegter Regeln eine ordnende Gewalt auszuüben um gewisse Dinge durchzusetzen.

Hier geht es letztendlich auch darum, was die Masse des Volkes wünscht. Ich möchte nicht mit Messern oder Schusswaffen bedroht werden. Geschieht dies trotzdem muss ich darauf vertrauen mich selbst oder eben durch die Staatsgewalt angemessen verteidigen zu dürfen. Wer kann diese Lage besser einschätzen, als der/die Betroffene?

Es gibt eben für jeden Eingriff dieser Art verschiedene Ansichten. Ich zum Beispiel finde es übertrieben nur 100ml Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen nehmen zu dürfen. Nur mal so als Beispiel kann man mit den richtigen Mittelchen schon mit weniger als 20ml für einen ziemlichen Zwischenfall sorgen. Diese Regelung ist also Blödsinn, nichts anderes.

Anderes ist auf den ersten Blick nicht eindeutig zu beurteilen. Allerdings sage ich, dass die Ordnungsmacht vor Ort am ehesten geeignet ist derartige Entscheidungen zu treffen. Dafür werden die Leute ausgebildet. Es wäre vermessen zu behaupten ein Richter x Kilometer und Y Tage nach der Aktion z könnte dies besser einschätzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Großbritannien zB hat die reguläre SchuPo KEINE Schusswaffen. Das ist bestimmten Einheiten vorbehalten, die ähnlich dem dt. BSG arbeiten.
Das stimmt nicht ganz. Traditionell waren die Bobbies nur mit einem Schlagstock bewaffnet, dies hat sich jedoch in einigen Regionen geändert. In Nottingham z.B. wurden vor über zehn Jahren Schusswaffen für die nächtlichen Streifen eingeführt, auch in einigen Bezirken Londons sind die regulären Streifen mit Pistolen bewaffnet.
 
@ Coolguy es geht nicht darum ob der Staat bei Kaffee und Kuchen mit Mördern verhandeln soll, sondern darum ob der Staat sich in sofern auf eine Stufe mit Leuten wie Brejwik stellt, und nach Gutdünken Gesetze bricht oder beugt. Ich will hier jetzt nicht über Sinn oder Unsinn von Todesstrafe streiten.
Maßgeblich ist die nach dem Gesetz vorgesehene Strafe. Brejwik hat sich angemaßt, über dem Gesetz zu stehen. Wenn der Staat vor allem der demokratische Rechtsstaat dasselbe tut, führt er seine eigene Rechtsgrundlage ad absurdum. Im Übrigen ist Verhältnismäßigkeit nicht so dehnbar wie du es darstellst. Dein letztes Beispiel mit der Messerattacke, z.B. hätte vermutlich sogar mit dem Tod eines Angreifers enden können, ohne eine Strafe nach sich zu ziehen. Denn der Notwehrparagraf erlaubt die unmittelbare Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, und ein Täter infolge dieser Notwehr stirbt, dürfte dies von der Notwehr abgedeckt sein.
 
Das stimmt nicht ganz. Traditionell waren die Bobbies nur mit einem Schlagstock bewaffnet, dies hat sich jedoch in einigen Regionen geändert. In Nottingham z.B. wurden vor über zehn Jahren Schusswaffen für die nächtlichen Streifen eingeführt, auch in einigen Bezirken Londons sind die regulären Streifen mit Pistolen bewaffnet.


Falsch Großer. Die regulären PC (Police Constables) dürfen keine Schusswaffen tragen. Die Met (Londoner Polizei) ist da aussen vor und hat nochmal eigene Regeln. Wie dort diese sind kann ich nicht sagen. Schusswaffen dürfen NUR von der "Special Police" getragen werden. Macht aber Sinn, dass für bestimmte Streifen eben jene herangezogen werden.

Die Jungs tragen auch dieselbe Uniform, sind also Polizeitechnisch nichts anderes als eine andere "Abteilung". Als in London die Unruhen waren, hatte man Überlegungen angestellt ebene jene "Special Police" auf die Horde loszulassen und die Schusswaffen allgemein einzuführen (mit Plastikkugeln).
 
@ Coolguy es geht nicht darum ob der Staat bei Kaffee und Kuchen mit Mördern verhandeln soll, sondern darum ob der Staat sich in sofern auf eine Stufe mit Leuten wie Brejwik stellt, und nach Gutdünken Gesetze bricht oder beugt. Ich will hier jetzt nicht über Sinn oder Unsinn von Todesstrafe streiten.
Maßgeblich ist die nach dem Gesetz vorgesehene Strafe. Brejwik hat sich angemaßt, über dem Gesetz zu stehen. Wenn der Staat vor allem der demokratische Rechtsstaat dasselbe tut, führt er seine eigene Rechtsgrundlage ad absurdum. Im Übrigen ist Verhältnismäßigkeit nicht so dehnbar wie du es darstellst. Dein letztes Beispiel mit der Messerattacke, z.B. hätte vermutlich sogar mit dem Tod eines Angreifers enden können, ohne eine Strafe nach sich zu ziehen. Denn der Notwehrparagraf erlaubt die unmittelbare Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, und ein Täter infolge dieser Notwehr stirbt, dürfte dies von der Notwehr abgedeckt sein.

Nicht unbeding von Notwehr aber spätestens bei der sog. Nothilfe.

Gut, da haben wir aneinander vorbeigeredet. Es kann sicherlich nicht sein, dass ein Staat tut was er will und sich eventuell nachträglich die Grundlage schafft wie er es zum Beispiel bei den Griechenlandhilfen getan hat. Es ist wie du richtig sagst ein Grundprinzip des Rechtsstaates sich an die eigenen Vorgaben zu halten.

Die Messerattacke wäre NICHT von der Notwehr gedeckt. Sobald der Angreifer entwaffnet ist bzw. keine unmittelbare Gefahr darstellt, ist deine Notwehr vorbei. Wenn du dann noch auf deinen Gegner einschlägst überschreitest du die angemessene Verteidigung der Notwehr. Mein Kumpel kam da nur über Nothilfe (Ich hatte Todesangst Herr Richter) aus der Sache raus.

Wobei wir wieder beim Grundproblem sind. Opferschutz sollte etwas höher angesiedelt sein als Täterrechte. Wer sich anmasst Recht und Ordnung zu ignorieren verwirkt in meinen Augen seine eigenen Rechte diesbezüglich.
 
Alles richtig Knight und nun das große ABER.

Ein "Täter" dieser Kategorie, wir rerden ja nicht von gestohlenen 3,50 €, hat mMn. seine Rechte in dem Moment verwirkt. Rechte, auch die Menschenrechte haben als Folge eben auch Pflichten ansonsten könnten wir ja das Recht des Stärkeren ausrufen, will aber denke ich niemand.

Wer sich anmasst Recht und Ordnung zu ignorieren verwirkt in meinen Augen seine eigenen Rechte diesbezüglich.
Das ist aber soweit egal. Das ist halt deine Meinung. Die allgemeinen Menschenrechte, die auch bei uns oder in Norwegen gelten, sind nun mal unveräußerlich und bringen keine Pflichten mit sich, egal wie stark das Fehlverhalten eines Täters ist. Zumal, wo will man die Grenze ziehen? Sollte ein Täter wirklich psychisch erkrankt sein, dann tut man bei deiner Denkweise so, als ob er durch seine Handlung freiwillig seine Rechte abgegeben hätte, dabei konnte er gar nicht frei entscheiden. Ich bin schon ganz froh, dass die Menschenrechte für jeden und dauerhaft gelten, auch für den schlimmsten, bösesten Menschen/Verbrecher.
 
Wobei wir wieder beim Grundproblem sind. Opferschutz sollte etwas höher angesiedelt sein als Täterrechte. Wer sich anmasst Recht und Ordnung zu ignorieren verwirkt in meinen Augen seine eigenen Rechte diesbezüglich.

Täterschutz ist etwas, dass sich historisch entwickelt hat. Und dabei geht es vor allem um folgendes:

Allerdings sage ich, dass die Ordnungsmacht vor Ort am ehesten geeignet ist derartige Entscheidungen zu treffen. Dafür werden die Leute ausgebildet. Es wäre vermessen zu behaupten ein Richter x Kilometer und Y Tage nach der Aktion z könnte dies besser einschätzen.

Ein Richter, der x Kilometer und Y Tage nach der Aktion einen Sachverhalt einschätzt tut dies als neutraler Dritter. Natürlich kann er die Situation nicht vollständig ermessen. Dafür müssten wir in einem totalen Überwachungsstaat leben und das will keiner. Daher weiß man nie genau, was sich abgespielt hat. Ein Beispiel:

Eine Schülerin klagt einen Lehrer an, er hätte sie vergewaltigt.

Nun hat man bereits den Erfahrungswert, dass sowas leider manchmal vorkommt. Man weiß aber auch, dass manchmal Schülerinnen so etwas tun, um einem unliebsamen Lehrer eine reinzuwürgen. Wer ist also der Täter und wer das Opfer? Der Richter kann das spontan nicht sagen, er muss es herausfinden. Und so lange, bis er es heraus gefunden hat, muss auch der vermeintliche Täter geschützt werden, zum Beispiel vor dem wütenden Mob mit Mistgabeln und Fackeln, der vor dem Gerichtsgebäude steht. Wie wichtig das ist, hat sich jetzt erst wieder in Emden gezeigt, wo zur Lynchjustiz gegenüber einem vermeintlichen Kinderschänder aufgerufen wurde und hinterher hat sich rausgestellt, dass er gar keiner war.

Solche Szenarien sind der Alltag unseres Rechtswesens, darauf ist es eingestellt. Wenn dann so ein Freak wie Breivik ankommt steht das System natürlich Kopf, aber was will man denn machen? Man kann doch nicht unser gesamtes Rechtssystem an dem Risiko ausrichten, dass alle Jubeljahre mal ein Spinner Amok läuft. Und selbst wenn würden abschreckende Strafen diese Täter von nichts abhalten. Die meisten Amokläufer rechnen ohnehin nicht damit, ihre Tat zu überleben oder richten sich selbst.

Den Richter als neutralen Dritten brauchen wir selbstverständlich auch, wenn eine staatliche Ordnungsmacht, sprich die Polizei im Spiel war. Polizisten sind keine Heiligen. Wenn z.B. eine Demonstration eskaliert, sich ein Schuss löst und hinterher ein toter Demonstrant am Boden liegt, dann muss halt ein Gericht darüber entscheiden, ob die Polizei da noch angemessen gehandelt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Täterschutz ist etwas, dass sich historisch entwickelt hat. Und dabei geht es vor allem um folgendes:

Das stimmt zwar und ich finde es auch richtig, dass es den Täterschutz gibt. Dennoch sollte man die Öpfer in beinahe allen Fällen besser schützen als den Täter. Denn der hat sowieso weniger zu verlieren.
 
Das ist aber soweit egal. Das ist halt deine Meinung. Die allgemeinen Menschenrechte, die auch bei uns oder in Norwegen gelten, sind nun mal unveräußerlich und bringen keine Pflichten mit sich, egal wie stark das Fehlverhalten eines Täters ist. Zumal, wo will man die Grenze ziehen? Sollte ein Täter wirklich psychisch erkrankt sein, dann tut man bei deiner Denkweise so, als ob er durch seine Handlung freiwillig seine Rechte abgegeben hätte, dabei konnte er gar nicht frei entscheiden. Ich bin schon ganz froh, dass die Menschenrechte für jeden und dauerhaft gelten, auch für den schlimmsten, bösesten Menschen/Verbrecher.


Die Frage ist auch philosophisch. Real stellt diese sich bei uns zumindestens nicht. Rein philosophisch aber kann ich nicht Rechte verlangen und gleichzeitig gegen jenen der sie mir gibt Gewalt ausüben (Staat/Gesellschaft). Tue ich dies dennoch, muss ich damit rechnen von Staat/Gesellschaft geächtet zu werden. In welcher Form steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.

Ergo ergeben sich hier automatisch auch Pflichten meinerseits gegenüber demjenigen, der mir diese Rechte gibt. Diese Rechte gebe ich auf wenn ich mich selbst ausserhalb dieser Regeln bewege. Ich kann nicht auf der einen Seite das Recht mit Füßen treten und auf der anderen Seite auf meine Rechte bestehen, so funktioniert die Welt nicht (Naja, real tut sie es leider so).

Ich bin sicherlich nicht das was man als gutgläubigen Christen bezeichnet, jedoch der Bibelspruch "Auge um Auge" trifft eigentlich sehr genau inwiefern eine Wiedergutmachung am ehesten erfolgen kann. Nämlich in der Form, dass der Täter eben jenes "Unrecht" am eigenen Leibe erfährt. Der Lerneffekt ist hier nachgewiesenermassen am höchsten. Geht es nicht auch darum, den Täter dazu zu erziehen sein Verhalten zu ändern? Eine Frage der "Grenzziehung" ist sicherlich geboten, wenn diese auch wieder sehr subjektiv erfolgt, wir sind nunmal alle Menschen mit Meinungen und Ansichten.

@Knight: Neutraler Dritter gut und schön. Eine Optimallösung wird hier auch nicht möglich sein. Selbstverständlich gibt es auch Ordnungshüter (und auch Staaten) die (eigenes) Recht übertreten. Ist dies in unseren Breiten noch ein geringer Anteil sieht es woanders wiederum ganz anders aus.

Die Sache ist doch die: Codifiziertes (also niedergeschriebenes Recht) ist bereits durch teilweise subjektive Ansichten geprägt. Recht und Gerechtigkeit dagegen sind, man mag es kaum glauben, überall auf der Welt sehr sehr ähnlich. Ein Problem entsteht dann, wenn Täter für ihre Taten nicht angemessen sanktioniert werden.

Was angemessen ist, hat die Allgemeinheit zu entscheiden.
 
Falsch Großer. Die regulären PC (Police Constables) dürfen keine Schusswaffen tragen.
Die regulären Polizisten dürfen Schusswaffen tragen, wenn sie erstens dazu ausgebildet wurden (je nach territiorialer Polizeibehörde gibt es nur einen kleinen Anteil an den sogenannten Authorised Firearms Officers) und sie zweitens von einem Vorgesetzten (mindestens Inspector) auf Grund der Situation dazu legitimiert wurden. Wie schnell diese Legitimation gegeben wird, hängt natürlich von den Gegebenheiten der Region und der zuständigen Polizei ab, immerhin gibt es im UK etwa 50 voneinander unabhängige territoriale Polizeibehörden.

So, das war aber von meiner Seite aus genug OT.
 
@coolguy: Das Problem an deiner Sichtweise ist doch, dass so ganz schnell Missbrauch stattfinden kann. Denn wenn jemand seine Recht verliert, weil er die gültigen Rechte bricht, dann wirst du zum Beispiel politische Gegner schnell los. Du musst nur ein Gesetzt machen, das Kommunismus illegal macht, wer sich also kommunistisch engagiert verliert seine Rechte. Er kann also mal so eben umgeknüppelt werden, wenn er auf einer Demo ist, denn er tut ja was illegales und hat damit sein Recht geschützt zu werden verloren.

Ich weiß schon, dass du sicher nur ganz extreme Fälle wie Brejwik oder Serienmörder oder ähnliches meinst und sicher vieles ausklammern würdest. Das ist aber in der Praxis nicht so einfach und würde in Willkür enden. Es wäre ganz schwer die Grenzen zu ziehen. Und es würden viele vorschnelle Fehlurteile stattfinden, wie Blackorc anhand des Beispiels mit dem Lehrer oder der Lynchjustiz darstellt.
 
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