GW erhebt Maßnahmen gegen Reseller (Indomitus)

ich hatte mehrere Male versucht anzusetzen beim Schreiben, jeweils bei unterschiedlichen Posts.

Ich denke man muss einfach klar trennen. Es gibt Rechtsbegriffe wie sittenwidrig, Betrug, etc. Diese sind im deutschen Rechtssystem recht klar definiert. Jetzt passiert es aber häufig dass Menschen nicht klar zwischen dem geltenden Recht und dem was sie für Recht erachten unterscheiden können.

Problematischer wird das wenn man dazu noch anzunehmen glaubt dass man verbindliche Aussagen darüber treffen kann wie sich gewisse Handlungen auswirken.

Losgelöst davon könnte mir auch vorstellen dass die Entscheidung zur „Limitierung“ von Indomitus erst recht spät gefallen ist. Man könnte darüber nachdenken ob man damit nicht durch Corona entstehende Probleme im Umsatz ausgleichen wollte.

Wobei das aber Hindsight und absolute Mutmaßung ist.
 
Auf der einen Seite preist GW sein eigenes Produkt über Wochen massivst an. Es wird genannt, dass der Preis ein absolutes Schnäppchen ist. Die gleichzeitig von GW veröffentlichten Regeln für die Modelle sind richtig richtig gut. Dann wird von GW eine Kaufbegrenzung ins Spiel gebracht, erst 3 Boxen pro Kunde, dann eine Box, dann gehen vor dem Launch noch Nachrichten rum, dass kleine Händler nur minimale Boxenbestände bekommen. Es geistert ein "Ausverkauft" durch den Raum. Alles von GW gesteuert bzw. gewollt.

Auf der anderen Seite ist GW ganz erstaunt, dass Boxen teuerst weiterverkauft werden und unternimmt etwas dagegen oder will es zumindest tun.

Wer hat nun mehr Schuld an der Misere, GW oder die Reseller?
 
Hallo allerseits,

das mit dem teuer Verkaufen von nicht mehr verfügbaren Spielsachen ist aber kein wirklich neues Phänomen. Das ist aus meiner Sicht den wachsenden Internetmärkten an sich geschuldet. Ich bin schon etwas älteres Semester (Ü50) und bemerke immer öfter, das Sachen wie beispielsweise alte Gesellschaftsspiele, die man früher für ein paar Mark auf dem Flohmarkt oder Hofverkäufen bekommen hat, auf einmal (Dank ebay oder Amazon) als teure Sammlerstücke gelten und für ein paar Hundert Euro online zum Verkauf stehen. Andere Leute, die das betreffende Spiel noch haben, sehen das, denken sich: "Das kann ich auch!", und schwupps, ist zum Beispiel eine 30 Jahre alte Erweiterung für Talisman, die im Original mal 19,90 Mark gekostet hat, nur noch für 50+ Euro zu bekommen. Neulich wollte ich für meine Kinder ein paar Timpo Toys-Figuren für meine alte Westernstadt aus den 70er Jahren nachkaufen und bin fast vom Glauben abgefallen. Die ollen, hässlichen Plastikpüppchen haben prozentual gesehen höhere Preissteigerungen als Goldbarren. Von Entgleisungen bei alten GW-/Citadel-Artikeln wie Prätorianern oder Squats will ich jetzt gar nicht weiter reden...

Mittlerweile schießen für fast alles, was seit mehr als einer Woche nicht mehr regulär im Handel ist, die Preise nach oben, obwohl es logisch betrachtet eigentlich andersherum sein müsste (oder würdet Ihr für das Vorjahresmodell eines VW Golf das Doppelte vom damaligen Listenpreis zahlen, nur weil jetzt das Nachfolgemodell auf dem Markt ist?).

Die Wiederverkäufer drehen einfach völlig durch, und das einzige, was man da meiner Meinung nach sinnvoll machen kann ist: verzichten. Dann bleiben sie auf ihrem Schrott sitzen oder gehen irgendwann mit dem Preis runter. Es zwingt uns niemand, den Kram für megateuer zu kaufen. Es ist zwar ärgerlich, und ich finde das auch nicht schön. Aber es ist kein kriminelles Verhalten, sondern allenfalls Wucher (allerdings in der Regel nicht mal im strafrechtlichen, sondern nur im umgangssprachlichen Sinn des Wortes).

Viele Grüße
N.
 
Von der Box wurden ca. 150.000 Stück produziert (Aussage eines GW Mitarbeiters, ich kann jetzt aber nicht sagen ob weltweit oder nur für Deutschland, frag ich aber nochmal nach, ich gehe jetzt mal von weltweit aus).

Das us kontingent betrug schon weit über 250.000 einheiten. Die genannten 150.000 sind mit großer sicherheit deutsche boxen.
 
@Matzomat Es ist nicht mehr verfügbar. Da ist es egal, ob es alt oder neu ist. Die Leute sehen, etwas ist weg, und hauen es für teuer raus. Und mittlerweile tun es einige Spezialisten auch schon vorausschauend. Aber sie tun es eben aus Erfahrungen der Vergangenheit. "Es hat einmal geklappt, es wird auch wieder klappen."

Anderer Punkt, zu dem ich noch etwas sagen wollte: Es wurde weiter oben gemutmaßt, man könne die Reseller wegen Steuerhinterziehung belangen. Das ist zwar theoretisch möglich, aber nur dann, wenn sie diese Praxis schon längere Zeit betreiben. Zwar können sie umsatzsteuerlich bei bloßer Einnahmenerzielungsabsicht bereits als Unternehmer qualifiziert sein, wenn sie mehr als eine Box zum Verkauf anbieten (um gewerbesteuerlich Unternehmer zu sein, braucht es dazu noch die Gewinnerzielungsabsicht und ggf. ein unternehmerisches Auftreten am Markt). Wenn die Umsätze aber im Rahmen der Kleinunternehmergrenze (22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr) liegen, fällt gar keine Umsatzsteuer an, die man hinterziehen könnte. Da müssten schon mehr als 110 Boxen für 200 Euro vertickert werden, wenn der Reseller außer Indomitus nichts anderes anbietet. Eventuell anfallende Gewerbe- oder Einkommensteuer für den Verkauf von Indomitus-Boxen kann in 2020 noch gar nicht hinterzogen worden sein, weil die Einkünfte, die in 2020 erzielt wurden, erst in 2021 beim Finanzamt erklärt werden müssen (oder sogar erst in 2022, wenn der Betreffende einen Steuerberater mit der Erstellung seiner Steuererklärungen beauftragt).
 
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@Matzomat
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Anderer Punkt, zu dem ich noch etwas sagen wollte: Es wurde weiter oben gemutmaßt, man könne die Reseller wegen Steuerhinterziehung belangen. Das ist zwar theoretisch möglich, aber nur dann, wenn sie diese Praxis schon längere Zeit betreiben. Zwar können sie umsatzsteuerlich bei bloßer Einnahmenerzielungsabsicht bereits als Unternehmer qualifiziert sein, wenn sie mehr als eine Box zum Verkauf anbieten (um gewerbesteuerlich Unternehmer zu sein, braucht es dazu noch die Gewinnerzielungsabsicht und ggf. ein unternehmerisches Auftreten am Markt). Wenn die Umsätze aber im Rahmen der Kleinunternehmergrenze (22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr) liegen, fällt gar keine Umsatzsteuer an, die man hinterziehen könnte. Da müssten schon mehr als 110 Boxen für 200 Euro vertickert werden, wenn der Reseller außer Indomitus nichts anderes anbietet. Eventuell anfallende Gewerbe- oder Einkommensteuer für den Verkauf von Indomitus-Boxen kann in 2020 noch gar nicht hinterzogen worden sein, weil die Einkünfte, die in 2020 erzielt wurden, erst in 2021 beim Finanzamt erklärt werden müssen (oder sogar erst in 2022, wenn der Betreffende einen Steuerberater mit der Erstellung seiner Steuererklärungen beauftragt).
Muss man da nicht auch unterscheiden? Gilt das hier beschriebene nicht nur wenn man tatsächlich ein Gewerbe hat? Für eine Privatperson, die sich hierüber "ein Zubrot verdient" würde das doch ein Nebeneinkommen darstellen, oder? Ich meine ja auch das hierin das Hauptproblem liegt, da es eben in den meisten Fällen keine angemeldeten Gewerbe sind.
 
Keiner von uns ist jemals für eine Farbe in nen Warhammer Laden gegangen und auch nur mit einer Farbe raus gegangen.
Dochdoch. Ohne Probleme. Sogar schon mal ohne irgend etwas rausgegangen (weil sie das was ich wollte nicht da hatten) Und ja, tatsächlich auch schon mit "nur einer Farbe" 🙂
Aber ich bin ja auch einer dieser komischen Typen die selbst bei Ikea reingehen können um dort dann nur das zu kaufen was sie sich vorgenommen haben. 😛
 
Ein Gewerbebetrieb ist unabhängig davon, ob Du Deinen gewerbesteuerlichen Meldepflichten nachkommst oder nicht. Wenn Du die Tatbestände erfüllst, an die das Gesetz die Steuerpflicht anknüpft, bist Du steuerpflichtig. Im schlimmsten Fall fährst Du Dir von Deiner zuständigen Gemeinde noch ein Bußgeld wegen Verstoß gegen die gewerblichen Meldepflichten ein.

Edit: Und wer sich mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder in größerem Ausmaß "ein Zubrot verdient" ist keine Privatperson, sondern ein Unternehmer, auch wenn er es bei Ebay anders kennzeichnet.

Edit 2: Wieso sollte der fein raus sein? Wer gewerbsmäßig gebrauchte Artikel verkauft, ist genauso Unternehmer, wie jemand, der neue verkauft.
 
Naja, aber ich habe jetzt beispielsweise meine komplette Eldar Sammlung, sowie Tau und Drukhari eines Kumpels verkauft. Das waren am Ende auch 800 Euro, die ich damit eingenommen habe. Bin ich deswegen ein Unternehmer? Wenn ich jetzt 4 Indomitus Boxen für 800 Euro verkaufe, wäre es ja der gleiche Wert.
 
Und ja, tatsächlich auch schon mit "nur einer Farbe"

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Naja, aber ich habe jetzt beispielsweise meine komplette Eldar Sammlung, sowie Tau und Drukhari eines Kumpels verkauft. Das waren am Ende auch 800 Euro, die ich damit eingenommen habe. Bin ich deswegen ein Unternehmer? Wenn ich jetzt 4 Indomitus Boxen für 800 Euro verkaufe, wäre es ja der gleiche Wert.

Das eine ist Liebhaberei, das Andere ist klare Gewinnabsicht.
 
Ob es Liebhaberei ist oder nicht hängt davon ab, ob man damit dauerhaft Gewinne oder Verluste macht. Wenn er immer wieder die Sammlungen von Freunden verkauft, ist er Unternehmer.

Edit: Wenn Du für etwas mehr einnimmst, als Dich der Einkauf und die Nebenkosten des Verkaufs kosten, machst Du einen gewinn.

Gewinn = Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Veräußerungskosten (z.B. Porto, ebay-Gebühren).

Noch einmal. Es ist völlig egal, ob etwas gebraucht oder neu verkauft wird. Das macht aus steuerlicher Sicht (mit Ausnahme der Umsatzsteuer bei der sogenannten Differenzbesteuerung) keinerlei Unterschied.
 
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Naja aber gehen wir mal von dem Beispie lder 4 Boxen aus. Damit würde ein Reseller ja auch 200 Euro Gewinn machen oder noch mehr, wenn er sie vergünstigt kriegt. Wenn das nur diese einmalige Angelegenheit mit den 4 Boxen ist, bringt doch das meckern und "anzeigen" alles gar nichts, da es ja nur was Einmaliges ist.
 
Zum einen:

Steuerrecht ist kompliziert.

Streng genommen müsste ich sogar die Original verpackten Socken, die ich zum Geburtstag geschenkt bekommen habe und mit Gewinn innerhalb eines Jahres z.B. auf Ebay weiter verkaufe (ob ich das vorhatte oder nicht) in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das gilt auch für private Verkäufer. Da ist es auch egal ob ich SofortKauf oder Bieterverfahre mache. Ebay hat mit einer Kaution so viel zu tun wie meine DeathGuard mit Hygienartikeln 😉. Es ist eine reine Verkaufsplattform.

Umsatzsteuer ist einem Händler vollkommen egal da es sich um eine Durchgangssteuer handelt und keinerlei Einfluss auf den Gewinn hat.

Der Riesen Vorteil eines privaten Verkäufers ist:

  • er kann im Gegenzug zu einem gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung ausschließen
  • Er hat weitaus weniger Bürokratie
  • Er wird nicht automatisch vom Finanzamt kontrolliert

Ob ein Händler jetzt als privat oder gewerblich eingestuft wird, entscheidet in letzter Instanz auch nicht Ebay, sondern das Finanzamt.
Die haben z.B, auch eine Software, die Online Anbieter nach "verdächtigen" Anbietern durchforstet, ich glaube die hieß mal Xspider oder so.

Ansonsten ist auch nicht jeder gewerblicher Händler gleich umsatzsteuerpflichtig.

Wenn einen das Finanzamt als gewerblichen Händler einstuft, dann gibt es zumaber auch hier die Möglichkeit Kleinunternehmer zu sein.
Hier ist man bis zu einem bestimmten Gewinn im Jahr auch von der Gewerbesteuer befreit, ich meine die liegt derzeit bei ca. 20.000 Euro im Jahr.

Besonders ärgerlich wird es für manche Händler, wenn das Finanzamt die Verkäufe auch als umsatzsteuerpflichtig einstuft, diese aber beim Verkauf nicht mit eingerechnet wurden. Allerdings erreichen die meisten Kleinunternehmer diese Schwelle nicht, solange sie im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielen und in den folgenden Jahren nicht mehr als 50.000 Euro.

Was ich damit eigentlich sagen will ist, dass die rechtliche Thematik wie jemand bei z.B. Ebay einzustufen ist, welche Konsequenzen es haben kann und welche Verfehlungen er ggfs. begangen haben könnte weitaus komplexer ist, als es auf den ersten Blick scheint und hier (inkl. mir) wohl keiner in der Thematik so bewandert ist, dass er hier ein Ebay Angebot eindeutig rechtlich einordnen könnte.

Die eigene moralische Bewertung bleibt jedem natürlich unbenommen. Ich finde auch die "Abmahnung" ein stumpfes Schwert. Ohne gerichtlichen Titel hat die Abmahnung überhaupt keine Folgen.

Insofern bleibe ich dabei, am meisten tut es den Resellern weh dort nicht zu kaufen und wenn man meint so ein schwarzes Schaf gefunden zu haben steht es doch jedem frei Ebay und/oder ggfs. das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen. Sollte es da zu einer Prüfung seitens des Finanzamtes kommen (und Ebay ist in dem Fall verpflichtet Auskünfte über Transaktionen zu tätigen), dann kann es schnell sehr teuer werden, wenn der Gewinn nachträglich versteuert wird und ggfs. sogar Umsatzsteuer nachträglich abgeführt werden muss.

@RareSide
Da hast du Recht, auch hier kommt es auf die Einstufung des Finanzamtes und ggfs. Freibeträge an ABER: wenn er diese 4 Boxen innerhalb eines Jahres seit Anschaffung mit Gewinn weiterverkauft, ist er zwar noch nicht zwingend gewerblicher Verkäufer, müsste das ganze aber gem. § 23 EsStG in der Einkommensteuererklärung angeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insofern bleibe ich dabei, am meisten tut es den Resellern weh dort nicht zu kaufen und wenn man meint so ein schwarzes Schaf gefunden zu haben steht es doch jedem frei Ebay und/oder ggfs. das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen. Sollte es da zu einer Prüfung seitens des Finanzamtes kommen (und Ebay ist in dem Fall verpflichtet Auskünfte über Transaktionen zu tätigen), dann kann es schnell sehr teuer werden, wenn der Gewinn nachträglich versteuert wird und ggfs. sogar Umsatzsteuer nachträglich abgeführt werden muss.

Na ja, neben dem Steuerrechtlichen Aspekt haben wir ja noch den gewerberechtlichen Aspekt. Wenn trotz einer gewerblichen Tätigkeit das Gewerbe nicht angezeigt wird (und die damit verbundenen Auflagen nicht erfüllt wie z.B. Anbieterkennzeichnungen, Gewährleistungspflichten, ordnungsgemäße Buchführung) erschleicht man sich einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil. Und dagegen könnte ich, wenn ich Händler wäre, natürlich auch bei Verdacht vorgehen und abmahnen. Wenn ich falsch läge hätte ich mir ein paar Kosten ans Bein gebunden, aber bei einer ausreichenden Anzahl an Indizien ist das eine relativ sichere Sache.