GW ist scheinbar auch selbst gegen Reseller auf Ebay vorgegangen. Finde ich ja sehr geil :-D
Von der Box wurden ca. 150.000 Stück produziert (Aussage eines GW Mitarbeiters, ich kann jetzt aber nicht sagen ob weltweit oder nur für Deutschland, frag ich aber nochmal nach, ich gehe jetzt mal von weltweit aus).
Muss man da nicht auch unterscheiden? Gilt das hier beschriebene nicht nur wenn man tatsächlich ein Gewerbe hat? Für eine Privatperson, die sich hierüber "ein Zubrot verdient" würde das doch ein Nebeneinkommen darstellen, oder? Ich meine ja auch das hierin das Hauptproblem liegt, da es eben in den meisten Fällen keine angemeldeten Gewerbe sind.@Matzomat
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Anderer Punkt, zu dem ich noch etwas sagen wollte: Es wurde weiter oben gemutmaßt, man könne die Reseller wegen Steuerhinterziehung belangen. Das ist zwar theoretisch möglich, aber nur dann, wenn sie diese Praxis schon längere Zeit betreiben. Zwar können sie umsatzsteuerlich bei bloßer Einnahmenerzielungsabsicht bereits als Unternehmer qualifiziert sein, wenn sie mehr als eine Box zum Verkauf anbieten (um gewerbesteuerlich Unternehmer zu sein, braucht es dazu noch die Gewinnerzielungsabsicht und ggf. ein unternehmerisches Auftreten am Markt). Wenn die Umsätze aber im Rahmen der Kleinunternehmergrenze (22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr) liegen, fällt gar keine Umsatzsteuer an, die man hinterziehen könnte. Da müssten schon mehr als 110 Boxen für 200 Euro vertickert werden, wenn der Reseller außer Indomitus nichts anderes anbietet. Eventuell anfallende Gewerbe- oder Einkommensteuer für den Verkauf von Indomitus-Boxen kann in 2020 noch gar nicht hinterzogen worden sein, weil die Einkünfte, die in 2020 erzielt wurden, erst in 2021 beim Finanzamt erklärt werden müssen (oder sogar erst in 2022, wenn der Betreffende einen Steuerberater mit der Erstellung seiner Steuererklärungen beauftragt).
Dochdoch. Ohne Probleme. Sogar schon mal ohne irgend etwas rausgegangen (weil sie das was ich wollte nicht da hatten) Und ja, tatsächlich auch schon mit "nur einer Farbe" 🙂Keiner von uns ist jemals für eine Farbe in nen Warhammer Laden gegangen und auch nur mit einer Farbe raus gegangen.
Und ja, tatsächlich auch schon mit "nur einer Farbe"
Naja, aber ich habe jetzt beispielsweise meine komplette Eldar Sammlung, sowie Tau und Drukhari eines Kumpels verkauft. Das waren am Ende auch 800 Euro, die ich damit eingenommen habe. Bin ich deswegen ein Unternehmer? Wenn ich jetzt 4 Indomitus Boxen für 800 Euro verkaufe, wäre es ja der gleiche Wert.
Das eine ist Liebhaberei, das Andere ist klare Gewinnabsicht.
Insofern bleibe ich dabei, am meisten tut es den Resellern weh dort nicht zu kaufen und wenn man meint so ein schwarzes Schaf gefunden zu haben steht es doch jedem frei Ebay und/oder ggfs. das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen. Sollte es da zu einer Prüfung seitens des Finanzamtes kommen (und Ebay ist in dem Fall verpflichtet Auskünfte über Transaktionen zu tätigen), dann kann es schnell sehr teuer werden, wenn der Gewinn nachträglich versteuert wird und ggfs. sogar Umsatzsteuer nachträglich abgeführt werden muss.