GW erhebt Maßnahmen gegen Reseller (Indomitus)

Dark Eldar

Hassassin Fiday
Moderator
13 April 2001
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Laniakea
Besonders ärgerlich wird es für manche Händler, wenn das Finanzamt die Verkäufe auch als umsatzsteuerpflichtig einstuft, diese aber beim Verkauf nicht mit eingerechnet wurden. Allerdings erreichen die meisten Kleinunternehmer diese Schwelle nicht, solange sie im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielen und in den folgenden Jahren nicht mehr als 50.000 Euro.
Sobald du als Händler, Artikel an den Endkunden verkaufst, bist du doch eigentlich immer Umsatzsteuerpflichtig, egal ob über oder unter 17.500€ Umsatz im Jahr. Bestimmte Bereiche, können doch nie von der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden.
 

Nightpaw

Malermeister
6 März 2005
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Naja aber gehen wir mal von dem Beispie lder 4 Boxen aus. Damit würde ein Reseller ja auch 200 Euro Gewinn machen oder noch mehr, wenn er sie vergünstigt kriegt. Wenn das nur diese einmalige Angelegenheit mit den 4 Boxen ist, bringt doch das meckern und "anzeigen" alles gar nichts, da es ja nur was Einmaliges ist.

Da stimme ich Dir zu. Wenn er einmal in seinem Leben 4 Boxen verkauft, interessiert sich kein Finanzgericht dieser Welt dafür. Wenn er es bei jeder limitierten Edition macht, sieht die Sache schon anders aus.
 

KharnForever

Regelkenner
2 Juli 2017
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Sobald du als Händler, Artikel an den Endkunden verkaufst, bist du doch eigentlich immer Umsatzsteuerpflichtig, egal ob über oder unter 17.500€ Umsatz im Jahr. Bestimmte Bereiche, können doch nie von der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden.



  • Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet und weniger umsetzt als den Freibetrag, zahlt keine Umsatzsteuer. So kann man die Tätigkeit erst einige Jahre ausbauen und mehrere Kontakte zu Auftraggebern herstellen.
  • Man ist dann nicht berechtigt, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu machen. Man kann keine Vorsteuer abziehen.
  • Wer die Regelung nicht mehr anwenden will, sondern nach der Regelbesteuerung besteuert werden will, teilt dies schriftlich dem örtlich zuständigen Finanzamt mit.
  • Wer mehr Geld umsetzt als die Freigrenze und Investitionen machen muss, kann von der Vorsteuerabzugsberechtigung profitieren.
Alles geregelt u.a. ab § 4 Umsatzsteuergesetz, dort gibt es Befreiungen. Die von mir zitierten Freibeträge hatte ich noch so im Kopf, kann aber durchaus sein, dass die sich geändert haben.

Daher nochmal, Steuerrecht, Handelsrecht, Gewerberecht ist nicht so einfach, als dass man hier die Prüfung eines Sachverhalts in 3 Posts abschließen könnte.

@BloodAngel

Natürlich kannst du abmahnen, aber wenn er nicht reagiert was dann? Dann musst du klagen und dir im Schlimmsten Fall einen vollstreckbaren Titel holen. Alles mit Kosten, Zeit und Risiko verbunden, nämlich dann wenn das Gericht zu einer anderen Einschätzung kommt als du.

So etwas würde ich immer einem Fachanwalt oder der zuständigen Behörde überlassen. Daher geh ich ehrlich gesagt auch im Falle von Taschengelddieb davon aus, dass das ins Leere läuft. Frag mal z.b. etliche Vermieter nach Räumungsklage wie viel die von Ihrem erstrittenen Titel und Geld denn dann tatsächlich wiedergesehen haben.

Ich finde das auch nicht richtig, aber das Thema ist sehr komplex und Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer gegeben und alles was Recht ist auch nicht immer gerecht. Sind zwar abgedroschene Phrasen, spiegeln aber die Situation ganz gut wieder.

Ansonsten weiß ich ja nicht wer da am Ball bleiben möchte, mich würde aber schon interessieren, was beim Taschengelddieb am Ende dann dabei rum kommt.
 

Nightpaw

Malermeister
6 März 2005
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@KharnForever @Dark Eldar Wenn Ihr da tiefer einsteigen wollt, ist diese Seite hier ganz gut geeignet:

https://www.kleinunternehmer.de/

Da ist die ganze Thematik ganz gut beschrieben. Umsatzsteuerrecht ist eigentlich recht angenehm, weil es da wenig Unklarheiten gibt. Ist alles schematisch geregelt (außer dem EU-Recht, das ist teilweise echt gruselig). Nicht so eine grausige Wucherung wie das EStG.
 
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Haakon

Tabletop-Fanatiker
Moderator
25 Juli 2012
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Deswegen sieht man bei den Marketing-Kampagnen in der Regel "Urgency" (Jetzt noch 3 Tage den günstigen Preis sichern!) als "Scarcity" (Nur noch 3 auf Lager), denn Scarcity ist für den kontinuierlichen Absatz sehr gefährlich.

Nur halt leider bei GW und FW nicht:


Limited Stock - act quickly, selling fast!!!
 

beetlemeier

Hüter des Zinns
28 März 2016
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Ich finde das auch nicht richtig, aber das Thema ist sehr komplex

Das ist wohl wahr! ;)

In diesem thread werden aktuell neben dem Steuerrecht ua auch Begriffe aus dem Medienrecht, Strafrecht, Handelsrecht, EU-Recht, Wettbewerbsrecht usw. zusammen- und teilweise (falsch) durcheinandergeworfen. Dazu kommen dann theoretisch auch alle möglichen anderen Rechtsordnungen neben der deutschen zur Anwendung.

Daher kann die Prüfung der Ausgangsfrage selbst von einem Fachmann in Theorie UND Praxis nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden und müsste sich -um rechtlich sicher zu sein-, auf konkrete Einzelfälle beschränken...

Sicher kann man über solche Spezialthemen auch in einem TT-Forum diskutieren. Aber ich befürchte stark, dass dann da auch eine Menge an Missverständnissen, Fehlinterpretationen, Halbwahrheiten bis zum offensichtlichem Unsinn zu lesen sein wird, die ein Laie dann nicht mehr immer von den juristischen Tatsachen zu unterscheiden vermag!
 

beetlemeier

Hüter des Zinns
28 März 2016
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Es geht um den Diskurs.

Yeah, Dialektik RULEZ!🤟;)

Wie ich schon oben schrieb, KANN man das alles diskutieren. Wenn aber sowohl die "Thesen" wie die "Antithesen" inhaltlich nicht so ganz astrein sind, was für "Synthesen" erwartest Du dann?

Mal ernsthaft:
Die Problematik mit Resellern, bzw. mit der Strategie von GW betrifft fast jeden hier im Forum mehr oder weniger. Und wenn zB in diesem thread dann am Ende fünf "richtige" bzw. juristisch vertretbare Beiträge stehen, welche die Rechtslage korrekt einordnen, wird da dann ebenso mindestens eine Vielzahl an Beiträgen stehen nach dem Motto: "10 Sekunden gegoogelt, und dann das gesucht, was meiner persönlichen Meinung am besten in den Kram passt".

So kommt keine objektive Diskussion zu Stande; eher fühlen sich dann viele in ihrer positiven wie negativen Position nur bestärkt, was dann bei der nächsten "großen Sache" erst recht wieder zu argumentativ verhärteten Fronten führt...
 

Ator

Hintergrundstalker
17 Februar 2011
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Gw soll lieber schsuen das ihre Bestellungen richtig raus gehen mit Bestätigungen bevor die bei anderen zu meckern anfangen...

Jeder bums Laden schafft es Neuerscheinungen zu versenden damit die am Release Tag auch da sind... Aber GW, ein Millionen Firma schafft es nicht, klar!

Shame on you... Setzt die MA beim Versand ein!