und warum ist das so? Da sind wir genau wieder beim hohen Kündigungsschutz.
400 jobber oder befristete Arbteistverträge sind für einen Arbeitgeber nicht unbedngt biliger, aber man ist flexibler....
Vollkommen richtig. Ein 400€-Jobber kostet den AG nochmals 130€, das beinhaltet die Pauschalbesteuerung von 2%. Diese könnte er auch auf den AN abwälzen, der müsste aber dann auf LSt-Karte arbeiten.
Sollte der AN jedoch mehr wie 400€ verdienen, z.B. 410€, befindet er sich in der sogenannten Gleitzone. D.h. der AN zahlt nicht die vollen AN-Anteil (50%) SV, der AG zwar schon, trotzdem ist der AG bei diesem Lohn noch unter den 130€-Anteil des 400€-Jobber, also billiger dran. Der Nachteil ist aber dann, dass der AN nicht seine 410€ verdient sondern ungefähr 370€.
Ich glaube das war jetzt zuviel Fachchinesisch.
Worauf man sich hier grundsätzlich mal einigen sollte ist die Tatsache, dass es auf jeder Seite schwarze Schafe gibt und man das nicht verallgemeinern sollte. Es ist auch richtig, dass je kleiner der Betrieb ist, der AG um so schlechter verdient. Oft sogar weniger als seine Angestellten.
Richtig ist auch das in Deutschland die Lohnkosten in fast jeder Branche den höchsten Anteil der Betriebsausgaben darstellen. Probleme die in diesem Bereich der BW vorliegen führen unweigerlich zur Reduzierung des Gewinns oder zur Erhöhung des Verlusts. Sprich Ersatzleute einstellen ist unheimlich kostspielig.
Diese kosten können nicht ohne weiteres auf den Kunden umgelegt werden, da ja der Markt und dort das günstigste Angebot entscheidet. Also bleibt im Zweifel der Unternehmer auf den Kosten sitzen.
Unternehmen müssen sehr schnell aus solchen, für sie negativen, Umständen lernen, sonst steht früher oder später die Zahlungsunfähigkeit an und das heißt im weiteren Verlauf INSOLVENZ.
Ist es dann soweit hilft der Kündigungsschutz weder dem AN noch dem AG, noch dem Staat noch den Sozialkassen.
Die Lösung war vor ein paar Jahren die Einführung von Zeitarbeitsfirmen um Produktionsspitzen für Unternehmen unkomplizierter abdecken zu können. War zwar gut gemeint, aber wird von vielen großen Firmen ohne Ende ausgenutzt, ich sag nur "Schlecker XXL". Der Vorteil des Unternehmers besteht unteranderem darin, dass er für Arbeitkraft keine SV und LSt abführen muss und sogar noch einen Vorsteuerabzug erhält, den er bei eigenem Personal nicht hat.
Was heißt eigentlich Kündigungsschutz? Denn das Wort "Schutz" ist irgendwie irreführend. Die bestehenden Gesetze schützen nicht vor Kündigung (bzw. den ersten Tag ohne den Betrieb), sondern schieben diese nur je nach Betriebszugehörigkeit weiter hinaus. Die Kündigungfrist wird schließlich nur verlängert, sonst nichts. Die einzigen die unkündbar sind, sind Schwangere, Auszubildende nach der Probezeit und Betriebsratsmitglieder. Ansonsten kann jeder mit einer ordenlichen Kündigung betriebsbedingt gekündigt werden.
Kündigungen wegen Fehlverhalten in irgendeiner Form, bedürfen der Abmahnung. Und erst bei wiederholten Fehlverhalten darf die Kündigung erfolgen. D.h. ein Arbeitnehmer können sich mit verschieden einmaligen Fehlverhalten eine gewisse Zeit lang im Betrieb halten.
Außerordentliche Kündigungen und somit eine fristlose Kündigung unterliegen strengeren Regelungen. Es muss etwas schwerwiegendes Vorgefallen sein, z.B. Diebstahl, Betriebspionage, Androhung/Ausführung von körperlicher Gewalt.
Ich für meinen Teil denke das alles rund um den Kündigungsschutz, so ok ist wie es ist.
Schlecht ist die Leiharbeit bzw. es wird zu oft und unnötig davon gebrauch gemacht.
Und um die Kurve zum Topic zubekommen, man darf nicht vergessen wir sind in Deutschlan und der geschilderte Fall spielt sich in England ab. Ob rein rechtlich eine Abmahnung vor der Kündigung von Nöten ist weiß ich nicht oder ob dort auch das "Hire and Fire Prinzip" gilt. Wenn ja, sollte man nicht anfangen unsere deutschen Maßstäbe dort anzusetzen.