@Nx2: Gut. Da sind wir d´accord. Verboten ist nun mal verboten - und da haben sich Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen dran zu halten. Nur hat der Arbeitnehmer eben manche Freiheiten (sich z.b. einfach krank zu melden, wenn er akute Unlust verspürt), die der Arbeitgeber eben nicht hat. Krankmelden ohne krank zu sein ist ja im grunde nichts anderes als eine
eigenmächtige Reduzierung der Arbeitszeit. Wenn der Arbeitgeber so was umgekehrt machen würde (diese woche arbeitest du mal 45 Stunden ohne Lohnausgleich und überstunden) wär das geschrei groß.
Ich versteh den Frust von Arbeitgebern da schon.
Sobald der Arbeitnehmer öfters kurzzeitig krank ist bewegt er sich auf dünnem Eis. Dazu gibts bereits genug Urteile der zuständige Gerichte.
Da wird mal eben der Schnitt der Krankheitstage der Altersklasse gezogen und geschaut. Wenn es dann noch nur kurze "Krankheitsphasen" sind, diese auch noch treffender Weise am Freitag oder Montag auftreten ist dies durchaus ein Kündigungsgrund.
Krank sein ist kein Vertragsbruch. Ach übrigens hab ich mal gelesen, dass der Hauptgrund fürs Krankfeiern, beschissene Arbeitsbedingungen sind. Aber das war bestimmt ne Ente und die doofen Arbeitnehmer saufen immer nur den ganzen Tag. Weil, sind ja alle asozial und faul wegen dem Sozialstaat und den fiesen Steuern für den Mittelstand. Blöder Linksmainstream der unser schönes Deutschland kaputt macht!
Sicher, war bestimmt ne tolle Forsa-Umfrage die dir das geflüstert hat.
Wenn einem die Arbeit nicht schmeckt soll man sich ne andere suchen und nicht noch die anderen Kollegen damit schädigen das man seinen Arsch nicht bewegt bekommt.
Und die Vorurteile des Saufens & Co habe ich persönlich noch nicht aus dem Mund eines Arbeitgebers gehört. Und ich habe mich mehr als einmal mit meinen Chefs in den Haaren gehabt.
Und siehe oben: Krank sein kann durchaus schneller ein Kündigungsgrund sein als einem lieb sein kann. Vertragsbruch nicht, denn das würde bedeuten das die Gesundheit des Mitarbeiters ein Vertragsbestandteil sein müsste - was durchaus möglich ist in einigen Berufen. Z.B. in der Krankenpflege, wo man vor der Einstellung eine Selbstauskunft über die Krankheitsgeschichte geben muss und auch noch vom jeweiligen Betriebsarzt gecheckt wird. Hierbei kann ein Krankheitsfall durchaus ein Vertragsbruch sein, wenn er aufdeckt das doch eine gewisse Vorerkrankung bestanden hat.