Der Begriff Zensur ist nicht allein an staatliche Stellen gekoppelt, sondern gilt genauso für z.b. religiöse oder private Institutionen.
Der juristische Zensurbegriff bildet nur einen Bruchteil des sozialen Zensurbegriffs ab und die von
@Teilchen angewandte umgangssprachliche Auslegung ist vollkommen Ok.
Jeder hat das Recht negative Kommentare über sich oder sein Unternehmen löschen oder löschen zu lassen, da das Persönlichkeitsrecht Menschen und Unternehmen ermöglicht über ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit Frei zu bestimmen. Allerdings ist das Persönlichkeitsrecht für Unternehmen weitaus schwächer.
Genauso hat aber auch jeder das Recht seine Meinung kund zu tun.
Beide Rechte stehen zu weilen in Konkurrenz zueinander und gelten daher nicht unbegrenzt bzw. Können eingeschränkt werden. Allerdings nicht pauschal durch AGB, die gelten 1. nur bei zu Stande kommen eines Vertrages und sind 2. sowieso zustimmungspflichtig mind. Durch Kenntnisnahme.
Rechtlich ist das ein hoch komplexes Thema und steckt wie so vieles im Zusammenhang mit dem Internet noch in denn Kinderschuhen:
„
Das Persönlichkeitsrecht beinhaltet nämlich nicht das Recht, dass ausschließlich so über eine Person oder ein Unternehmen berichtet wird, wie die jeweilige Person das möchte (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 BvR 1282/17). Denn wie bei allen Grundrechten (mit Ausnahme der Menschenwürde) ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts nicht unbeschränkt. Es muss vielmehr mit anderen Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Eine zentrale Rolle dabei spielt die Meinungs- und Pressefreiheit.“
Ob ein Unternehmen daher tatsächlich immer jeden negativen Kommentar einfach löschen kann kommt tatsächlich auf jeden Einzelfall des jeweiligen Kommentars an.
In der Praxis wird sich jedoch kaum jemand den finanziellen und sonstigen Stress antun um gegen ein Unternehmrn zu klagen, damit dann die negative Produktbewertung wieder online gestellt wird ?
Und Kommentare ala GW ist Müll und das Produkt doof und zu teuer fallen schnell in die Rubrik Schmähkritik da keine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung erkennbar ist und das kann tatsächlich sofort gelöscht werden.
Wie o.g. ist das derzeit noch alles recht schwammig und muss in den nächsten Jahren durch die Rechtsprechung geklärt werden.
Persönlich rät eigentlich jeder Social Media bzw. Marketing Berater solche Kommentare (sofern sie jetzt nicht nur darauf abzielen das Unternehmen erkennbar zu diskreditieren) stehen zu lassen unter Beschwerdemanagement zu verbuchen und den Input ernst zu nehmen.
Persönlich bin ich auch der Meinung, dass GW als Marktführer und der Superlativen ständigen Selbtsbeweihräucherung auch die Größe und das Selbstbewsstsein haben sollte um auch negative Kommentare zu ertragen.