Gehts euch denn nicht mehr gut? Hier ist wohl die eine oder andere Sicherung durchgebrannt! Ich glaub ich spinne... oder ihr!
1. Bastelkleber, Spray und ähnliche Produkte sind als Gefahrgut gekennzeichnet (die orangefarbenen Quadrate auf der Rückseite), weil sie potenziell gefährlich sind und besonders Minderjährige mit ihnen allen möglichen Scheißdreck anstellen können. Sie unterliegen somit den Vorschriften zum Verkauf von gefährlichen Gütern, was Minderjährige ausschließt. Man kann in so mancher Apotheke Salpetersäure kaufen (ätzend), und auch wenn man damit eigentlich nur die Druckplatte für eine Radierung anfertigen oder Ornamente auf seinen Füller ätzen will (wie auch immer), kann man doch unter Zugabe anderer verkäuflicher Chemikalien damit Nitroglyzerin herstellen. Dies soll durch Verkaufsbeschränkungen insbesondere bei pubertierenden Spinnern verhindert werden. Somit mögen mache Verordnungen einen Sinn machen. Natürlich würde keiner von euch jemals auf die Idee kommen, eine Chemikalie zu missbrauchen, denn als reife Minderjährige raucht, trinkt und kifft ihr auch nicht... :lol: :lol: :lol: 😉
2. Die Gefahren des Kleberschnüffelns sind nicht erst seit gestern, sondern seit Jahrzehnten bekannt. Die zahlreichen Lösungsmittel und andere Chemikalien in Klebern, Lacken u.ä. können diverse lustige Wirkungen entfalten. Allerdings besteht eine extreme Suchtgefahr, davon abgesehen dass die Nebenwirkungen von allergischen Reaktionen über Organ- und Gehirnschädigungen bis hin zum sofortigen Tod führen können. Wo im Vergleich mit ›harten Drogen‹ Sarkasmus angebracht ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn ihr mal zwölfjährige Söhne und Töchter habt, wollt ihr sicher auch nicht dass die alles kaufen können. Gerade in eurem Alter experimentiert man doch gerne mit Allem was richtig dröhnt.
3. Auf den Behältern solcher Substanzen steht ›von Kindern fernhalten‹. Mit 12, 13 oder 14 Lebensjahren seid ihr vor dem Gesetz Kinder, ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht. Somit ist jeder Verkäufer verpflichtet, sich für das zu verantworten, was ihr kauft. Das ist ähnlich wie bei Schnaps, Autos oder Waffen: Ihr bekommt es erst, wenn ihr verantwortungsvoll damit umgehen könnt. Dass so mancher Geschäftsmann sich einen Dreck um Jugendschutzbestimmungen schert und euch Alkoholika und Tabak verschachert, macht das Ganze ja nicht besser, sondern zeigt uns vielmehr dass intensiver auf die Einhaltung solcher Gesetze geachtet werden sollte.
4. Ihr seid mit unter 18 eingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass ihr überhaupt nicht berechtigt seid IRGENDWAS zu kaufen, wenn eure Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sind. Mami und Papi können, wenn sie wollen, eure Gummibärchen und Schulhefte ins Geschäft zurücktragen mit den Worten ›ich hab meinem Kleinen nicht erlaubt das zu kaufen‹ und das Geld zurückverlangen. Ihr solltet also erst mal überlegen bevor ihr nach eurem Recht auf Lösungsmittel schreit.
5. Man weiß ja dass manche von euch es nicht für nötig halten sich an Gesetze zu halten, deren Sinn sich für sie nicht sofort erschließt. Im Straßenverkehr zum Beispiel. Klar steht da 100, aber ich bin ja ein guter Fahrer und kann schneller fahren, diese Regel ist sowieso unsinnig und hat bestenfalls beratende Funktion... BUMM! Mit dieser Einstellung gefährdet ihr euch und andere, untergrabt ein Mindestmaß an Ordnung das für das Zusammenleben von Menschen notwendig ist und demonstriert ganz, ganz deutlich eure geistige Unreife.
Wem Gesetze und Verordnungen nicht passen, der sollte zur Wahl gehen, damit eine Regierung an die Reihe kommt die alles besser macht. Außerdem könnt ihr ja auch eine Partei gründen mit dem Slogan ›Wir fordern die Abschaffung der Verkaufsbeschränkungen für Klebstoffe!‹. Wer unter 18 ist hat immerhin die Möglichkeit sich in einer Jugendorganisation wie den JuSos oder der Jungen Union zu engagieren und auf diese Weise seine Meinung ins politische Konzept einfließen zu lassen. Ob aber mit euch eine Generation von Sozialschmarotzern, Protestwählern, Volksverhetzern und Bombenlegern heranwächst, liegt allein bei euch und daran, ob ihr bereit seid etwas zu ändern.
6. Die Jugendschutzbestimmungen mit dem Dritten Reich oder anderen Verletzungen der Menschenrechte zu vergleichen, ist eine Frechheit, die ihresgleichen sucht! Du hast echt ne Macke, Neopope, und solltest Dich in Behandlung geben bevor es andere tun! Für dieses Übermaß an Dummheit, Unverständnis und sinnlosem Gebrabbel bekommst Du von mir nur eine ganze Menge Mitleid, mit mehr musst Du nicht rechnen. Du hast keine Ahnung, von gar nichts, und solltest daher mal ganz freundlich die Klappe halten, wenn Du Dich nicht noch mehr blamieren und bloßstellen willst. Lies Dir Deine Beiträge nochmal durch, reflektiere darüber in einer ruhigen Minute und überleg Dir dann, welche Aussage Du hier getroffen hast: WER DIE JUGENDSCHUTZBESTIMMUNGEN EINHÄLT, DER VERGAST AUCH MINDERHEITEN! Das und nichts Anderes behauptest Du mit Deinem bescheuerten Vergleich. Dir gehört echt mal der Arsch versohlt, aber so richtig!
7. Wir labern hier seit Ewigkeiten nur rum. Noch keiner von euch hat einen konstruktiven Vorschlag gebracht. Wie wollt ihr diese Bestimmung ändern? Das ist auf jeden Fall möglich. Vielleicht nicht sofort, aber im Lauf der Zeit kann man jedes Gesetz auf legale Art und Weise kippen. Wenn euch das Kleberproblem so sehr beschäftigt dass ihr es in ein paar Jahren noch als wichtiges politisches Ziel betrachten könnt, gelingt es euch mit Sicherheit, etwas dagegen zu unternehmen. Aber ich glaube kaum dass das dann noch ein Problem ist, denn mit dem 18. Lebensjahr sieht man Vieles recht anders. Echt komisch, dass sich immer nur die an den Jugendschutzgesetzen stören, die selbst davon betroffen sind.
1. Bastelkleber, Spray und ähnliche Produkte sind als Gefahrgut gekennzeichnet (die orangefarbenen Quadrate auf der Rückseite), weil sie potenziell gefährlich sind und besonders Minderjährige mit ihnen allen möglichen Scheißdreck anstellen können. Sie unterliegen somit den Vorschriften zum Verkauf von gefährlichen Gütern, was Minderjährige ausschließt. Man kann in so mancher Apotheke Salpetersäure kaufen (ätzend), und auch wenn man damit eigentlich nur die Druckplatte für eine Radierung anfertigen oder Ornamente auf seinen Füller ätzen will (wie auch immer), kann man doch unter Zugabe anderer verkäuflicher Chemikalien damit Nitroglyzerin herstellen. Dies soll durch Verkaufsbeschränkungen insbesondere bei pubertierenden Spinnern verhindert werden. Somit mögen mache Verordnungen einen Sinn machen. Natürlich würde keiner von euch jemals auf die Idee kommen, eine Chemikalie zu missbrauchen, denn als reife Minderjährige raucht, trinkt und kifft ihr auch nicht... :lol: :lol: :lol: 😉
2. Die Gefahren des Kleberschnüffelns sind nicht erst seit gestern, sondern seit Jahrzehnten bekannt. Die zahlreichen Lösungsmittel und andere Chemikalien in Klebern, Lacken u.ä. können diverse lustige Wirkungen entfalten. Allerdings besteht eine extreme Suchtgefahr, davon abgesehen dass die Nebenwirkungen von allergischen Reaktionen über Organ- und Gehirnschädigungen bis hin zum sofortigen Tod führen können. Wo im Vergleich mit ›harten Drogen‹ Sarkasmus angebracht ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn ihr mal zwölfjährige Söhne und Töchter habt, wollt ihr sicher auch nicht dass die alles kaufen können. Gerade in eurem Alter experimentiert man doch gerne mit Allem was richtig dröhnt.
3. Auf den Behältern solcher Substanzen steht ›von Kindern fernhalten‹. Mit 12, 13 oder 14 Lebensjahren seid ihr vor dem Gesetz Kinder, ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht. Somit ist jeder Verkäufer verpflichtet, sich für das zu verantworten, was ihr kauft. Das ist ähnlich wie bei Schnaps, Autos oder Waffen: Ihr bekommt es erst, wenn ihr verantwortungsvoll damit umgehen könnt. Dass so mancher Geschäftsmann sich einen Dreck um Jugendschutzbestimmungen schert und euch Alkoholika und Tabak verschachert, macht das Ganze ja nicht besser, sondern zeigt uns vielmehr dass intensiver auf die Einhaltung solcher Gesetze geachtet werden sollte.
4. Ihr seid mit unter 18 eingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass ihr überhaupt nicht berechtigt seid IRGENDWAS zu kaufen, wenn eure Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sind. Mami und Papi können, wenn sie wollen, eure Gummibärchen und Schulhefte ins Geschäft zurücktragen mit den Worten ›ich hab meinem Kleinen nicht erlaubt das zu kaufen‹ und das Geld zurückverlangen. Ihr solltet also erst mal überlegen bevor ihr nach eurem Recht auf Lösungsmittel schreit.
5. Man weiß ja dass manche von euch es nicht für nötig halten sich an Gesetze zu halten, deren Sinn sich für sie nicht sofort erschließt. Im Straßenverkehr zum Beispiel. Klar steht da 100, aber ich bin ja ein guter Fahrer und kann schneller fahren, diese Regel ist sowieso unsinnig und hat bestenfalls beratende Funktion... BUMM! Mit dieser Einstellung gefährdet ihr euch und andere, untergrabt ein Mindestmaß an Ordnung das für das Zusammenleben von Menschen notwendig ist und demonstriert ganz, ganz deutlich eure geistige Unreife.
Wem Gesetze und Verordnungen nicht passen, der sollte zur Wahl gehen, damit eine Regierung an die Reihe kommt die alles besser macht. Außerdem könnt ihr ja auch eine Partei gründen mit dem Slogan ›Wir fordern die Abschaffung der Verkaufsbeschränkungen für Klebstoffe!‹. Wer unter 18 ist hat immerhin die Möglichkeit sich in einer Jugendorganisation wie den JuSos oder der Jungen Union zu engagieren und auf diese Weise seine Meinung ins politische Konzept einfließen zu lassen. Ob aber mit euch eine Generation von Sozialschmarotzern, Protestwählern, Volksverhetzern und Bombenlegern heranwächst, liegt allein bei euch und daran, ob ihr bereit seid etwas zu ändern.
6. Die Jugendschutzbestimmungen mit dem Dritten Reich oder anderen Verletzungen der Menschenrechte zu vergleichen, ist eine Frechheit, die ihresgleichen sucht! Du hast echt ne Macke, Neopope, und solltest Dich in Behandlung geben bevor es andere tun! Für dieses Übermaß an Dummheit, Unverständnis und sinnlosem Gebrabbel bekommst Du von mir nur eine ganze Menge Mitleid, mit mehr musst Du nicht rechnen. Du hast keine Ahnung, von gar nichts, und solltest daher mal ganz freundlich die Klappe halten, wenn Du Dich nicht noch mehr blamieren und bloßstellen willst. Lies Dir Deine Beiträge nochmal durch, reflektiere darüber in einer ruhigen Minute und überleg Dir dann, welche Aussage Du hier getroffen hast: WER DIE JUGENDSCHUTZBESTIMMUNGEN EINHÄLT, DER VERGAST AUCH MINDERHEITEN! Das und nichts Anderes behauptest Du mit Deinem bescheuerten Vergleich. Dir gehört echt mal der Arsch versohlt, aber so richtig!
7. Wir labern hier seit Ewigkeiten nur rum. Noch keiner von euch hat einen konstruktiven Vorschlag gebracht. Wie wollt ihr diese Bestimmung ändern? Das ist auf jeden Fall möglich. Vielleicht nicht sofort, aber im Lauf der Zeit kann man jedes Gesetz auf legale Art und Weise kippen. Wenn euch das Kleberproblem so sehr beschäftigt dass ihr es in ein paar Jahren noch als wichtiges politisches Ziel betrachten könnt, gelingt es euch mit Sicherheit, etwas dagegen zu unternehmen. Aber ich glaube kaum dass das dann noch ein Problem ist, denn mit dem 18. Lebensjahr sieht man Vieles recht anders. Echt komisch, dass sich immer nur die an den Jugendschutzgesetzen stören, die selbst davon betroffen sind.