Ich weiß nicht, vrmtl. gingen meine Links unter, zumindest dieser hier sollte beachtet werden :
http://www.peter-rachow.de/rauchernoergler.htm
Zitat :
MB
http://www.peter-rachow.de/rauchernoergler.htm
Zitat :
mfgWer eine öffentliche Gaststätte betreibt, hat eben nicht die uneingeschränkte Wahlfreiheit wie ein Privatmann, der seine besten Freunde zu einem Skatabend bei Kippen und Bier einlädt. Denn schließlich bietet der Gastwirt öffentlich eine Dienstleistung an und dieses Angebot ist eben nun einmal gesetzlich zu regeln. Und eine dieser Regelungen kann ein staatlich angeordnetes Rauchverbot auf der Basis bestehender rechtmäßig zu Stande gekommener Gesetze sein. Denn kein Gastronom erzielte je sein Einkommen nur mit Rauchern, dazu ist der Anteil der Raucher in der Bevölkerung schlicht zu gering. Es waren immer auch Nichtraucher in den verrauchten Kaschemmen anwesend, die dann nolens volens mitrauchen mussten.
MB