Das sind alles Begriffe, die schlecht zu definieren sind bezüglich Strafbarkeit.Sehr schade, dass man das ganze nicht dazu nutzt um auf den zahlreichen Plattformen im Internet den Rassismus, Diskriminierung, Hass, Gewalt etc. stärker zu bekämpfen.
Aber da ist bisher wohl einfach noch nicht genug Geld zu holen... besser gesagt zu wenig Anreiz geschaffen.
Rassismus außen vor, das geht sehr gut. Bei Diskriminierung wird es schon schwerer imHo, da greift aber Zivilrecht noch gut (Abmahnung, Unterlassung, Schadenersatz). Hass ist ein Gefühl und daher nicht sanktionierbar.
Gewalt im Netz? Körperliche Gewalt ist da ja nicht möglich und psychische Gewalt, da tut sich jeder Gesetzgeber schwer das zu definieren. Teils aus Gründen des nicht wollens (z.b. dt. Familienrecht, das kennt die psychische Gewalt wenn nur einseitig meistens aber garnicht) und teils aus des nicht Könnens. Was einem als Hass begegnet ist für den Anderen nur ne Harte Ansage. Wo einer schon psychisch angeknackst wird, zuckt der andere mit den Schultern. Das lässt sich nur kulturell regeln. Über soziale Tabus.
So was zu "bekämpfen" vor allem im digitalen Raum und dann noch automatisiert durch KI, endet verdammt schnell in sehr harter und brutaler Zensur, insbesondere, wenn erschaffene Durchgriffsmittel irgendwann Leuten in die Hände fallen, des es nicht mehr gut meinen.
Ich habe, bezüglich Experten KIs, dieses Jahr die eingebaute KI von Wiso Steuer für meine Erklärungen 24 und 25 mit genutzt. Fand die sehr angenehm und gut trainiert. Hat mir einiges aufgezeigt, was ich sonst übersehen hätte bzw was zu Rückfragen vom Amt hätte führen können.