Black Templars Kurze Frage, kurze Antwort - Black Templars

Das Thema mit dem Angreifen nach dem Beschuss hatten wir doch grade erst... sie DÜRFEN es nach Regeln, da sie nach dem Laufen noch schwere Waffen abfeuern dürfen (man siehe auch Regelbuch 4. Edition, zu der unser Codex nun mal gehört). Waffenexperte sind sie nur nicht, weil es das damals als NAME noch nicht gab, sehr wohl aber als "Regeln"... wie dem auch sei: Bei jedem großen Turnier darf ein BT nach dem schießen noch angreifen!
Das mit dem Zorn ist natürlich so eine Sache, man muss laut Regel nicht laufen, fluffig ist das natürlich nicht...
Grüße
 
Mein lieber Mhoram (da mWn der Großteil der hier Anwesenden männlichen Geschlechts ist nehme ich das bei Dir mal auch an, wenn nicht entschuldige ich mich hierfür schonmal im Voraus),

Du hast vollkommen recht, ich wollte auch keineswegs das ewige "Waffenexperte oder nicht" wieder auf den Schirm bringen.

Bitte lese Dir meinen Post noch einmal durch.

Sollte der Sinn/die Aussage wirklich so unverständlich sein, dann können wir das gerne per PM klären und müssen die Leserschaft nicht damit belegen.

Vielen Dank.
 
Um es ganz ausführlich zu machen:
Im Codex steht, dass man sich W6 Zoll bewegen muss. Es wird aber auf die "Massakerbewegung" Bezug genommen.
Da diese in der 5. Edition nicht mehr existiert, verfährt man jetzt nach den Regeln für "neu positionieren" , da die Bewegung ja wie eine Neupositionierung nach einem gewonnenen Nahkampf (das war früher die Massakerbewegung) abgehandelt werden soll.
Und bei "neu positionieren" steht im Regelbuch eindeutig bis zu W6 Zoll.
 
Jo Das mit dem Rechtschaffenen Zorn hat sich erledigt -- Danke für die kompetente Hilfe!
Nur, dass Black Templars nach dem Schießen noch angreifen können (auch mit Schweren Waffen !) ist mir neu! Wo steht denn sowas cooles?

Außerdem, kann es vielleicht sein, dass wir das einzige Volk sind, das immer noch auf Zielpriorität testen muss?

Gruß Michi
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur, dass Black Templars nach dem Schießen noch angreifen können (auch mit Schweren Waffen !) ist mir neu!

Rein RAW können sie es auch (immer noch) nicht.

Wo steht denn sowas cooles?

Es stand im Regelbuch der 4. Edition...

Außerdem, kann es vielleicht sein, dass wir das einzige Volk sind, das immer noch auf Zielpriorität testen muss?

Black Templar sind zwar kein VOLK - aber ja.

MfG
 
Ich weiß nicht, ob ihr es schon gelesen habt, aber auch uns betrifft das neue RegelbuchFAQ!

Im Regelbuch-FAQ steht nun:
Q: If a unit that has gone to ground is then forced to move,
other than to fall back, do they return to normal or still
count as having gone to ground? (p24)
A: They will return to normal.


Damit kann mal jetzt also eine Einheit der BT Schutz suchen lassen, profitiert von der besseren Deckung und kann bei Verlusten und erfolgreichem Wurf für den Rechtschaffenden Zorn den Trupp wieder normal agieren lassen.


MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
...ok, dann nochmal ganz genau:

Bei Verlust wird zwangsweise ein Check fällig.
Bei Nichtbestehen zieht sich die Einheit zurück - für weiteres uninteressant
Bei Bestehen bewegt sich die Einheit BIS ZU W6 Zoll auf... *bla blubb*

BIS ZU W6" = auch durchaus 0,000000000000000000000000000000001".
(Wird durch das aktuelle FAQ und die Antwort zur Frage zum Rennen nochmals deutlich unterstrichen.)

Da es - zZ menschlich - unmöglich ist, ein Modell 0,000000000000000000000000000000001" zu bewegen, kann man es auch - nach gängigem Zugeständnis der TurnierOrga(s), einfach stehen lassen. Deswegen zählt es aber trotzdem als bewegt - was bisher jedoch völlig unerheblich war, da diese Bewegung idR in der gegnerischen Schussphase stattfand und deswegen für die weitere Handhabung des Trupps keinerlei Bedeutung besass.

Also nochmal...
Zwangsweise Test bei einem Verlust - dann zwangsweise Bewegung von BIS ZU W6 Zoll (=immer auch weniger)... daran hat sich nichts geändert.
Es ist kommt jetzt einfach der - bisher auch vorhandenen - Tatsache Bedeutung zu, dass der Trupp damit nach dem Test tatsächlich als bewegt gilt - und damit wieder in seinen "Normalzustand" zurück kehrt.


MfG
 
Zuletzt bearbeitet: