S. 112 im großen Regelbuch - Verbündete
Es heißt lediglich, dass Verbündete Einheiten eines Zweckbündnisses als feindliche Einheiten behandelt werden.
Es wird nicht erwähnt, dass diese nicht von Sonderregeln Gebrauch machen dürfen, aber bei Waffenbrüdern steht extra dabei dass diese im Hinblick auf Psikräfte, Sonderregeln und so weiter als befreundete Einheiten gelten.
Bei Zandreks Sonderregel wird von beliebig vielen Einheiten gesprochen die nach feindlichen Einheiten ....
Also bei dem Zweckbündniss wird es zwar nicht explizit erwähnt, dass sie nicht von Sonderregeln Gebrauch machen können aber bei den Waffebrüdern schon.
Im Umkehrschluss kann man hier aber auch sagen es wird nicht erwähnt, dass Zweckbündnisse von Sonderregeln profitieren.
bei der Aufzählung der einzelne Punkte heißt es immer nur "Das bedeutet
unter anderem,dass...." -> wie so oft sehr schwammig.
Im FaQ des Regelbuchs steht:
F: Gelten Modifikatoren auf Reservewürfe und ähnliches, die
von Einheiten des Hauptkontingents oder von Befestigungen verliehen
werden, auch für Einheiten aus Verbündetenkontingenten?
(Seite 124)
A: Nein.
Etwas abstrakt ausgedrückt ist Zandrekhs Sonderregel ein Modifikator auf den Reservewurf, da dieser dadurch nicht abgelegt werden muss
😉
Ich weiß für RAWler ist das kein Argument, aber es zeigt nur das es imho RAI keinerlei Modifikation der Reserve der Verbündeten genutzt werden soll, nichtmal von Waffenbrüder.
Zusammenfassend kann man sagen RAW müsste es gehen das Zandrekhs Fähigkeit auf Zweckbündnisse wirkt, aber bei uns wird es auch schon immer so gespielt, dass sie in jeglicher Hinsicht als feindliche Einheiten gelten und deswegen nicht betroffen werden würden. Es macht mehr Sinn dass die Verbündeten entweder von fast allem profitieren (Waffenbrüder) oder von gar nichts (Zweckbündnisse und verzweifelte Verbündete).