7. Edition Kurze Fragen - Kurze Antworten 7th Edition

Themen über die 7. Edition von Warhammer 40.000
Mehr so ne Anmerkung als ne Frage, wollte nur mal gucken, wie andere das so sehen:

Verwundungen der Insassen zuteilen bei Explosionen von (Transport)Fahrzeugen

lt. RB S.82 "randomly allocated"

Gängige Praxis (aus 5 Spielen auf einem Turnier;-) - wie gehabt für 10 W6 würfeln und "Lineman" entfernen. Finde ich gut und praktikabel.

Aber eigentlich müsste man: Für jede Wunde erstmal auswürfeln, wen es denn nun getroffen hat, dann saven etc. und wieder von vorn ... für ca. 5 Verwundungen ...

Korrekt?
 
Spannende Frage! 🙂 Tendenziell würde ich sagen, es wird nur ein (1) Mal gewürfelt. Weil es wie eine (1) Waffe ist, die alle Einheiten in einem bestimmten Radius trifft. Wie eine Schablone mit festgelegter TrefferZahl.

Oder eine(1) Waffe, die jedes Ziel in Reichweite automatisch mit dem selben Profil trifft ... also jeweils extra würfeln .... rauslesen kann man beides mMn.

Denke auch, dass beides vertretbar ist, darum sprach ich von tendenziell. ;-) Und dann neige ich zur Praktikabilität, lieber nur ein (1) Mal würfeln als mehrfach. 🙂 Aber ein regelfestes Kriterium ist das natürlich nicht... :-(


Gruß
General Grundmann
 
@Xanox: wünschenswert wäre es, is es aber ned ...
Stimmt, ich hatte ein kleinen Denkfehler (bedingt durch ein großartiges Spiel der DFB-Elf) und dachte mit den 2W6 wird die Reichweite ermittelt. Es geht aber um die Anzahl der Treffer der einzelnen getroffenen Einheiten. Gebe euch da recht, ist beides möglich. Würde aber auch eher zu der Auslegung von GG tendieren 🙂
 
Hallo zusammen,

im Regelbuch steht unter Verwundungen zuteilen & Verluste entfernen (Seite 35): Wenn keines der feuernden Modelle eine Sichtlinie zu einem bestimmten Modell der Zieleinheit ziehen kann, können diesem keine Verwundungen zugeteilt werden.

Verstehe ich das richtig, das wenn durch Abweichung oder durch die Plazierung, Schablonen über Modelle zum liegen kommen die ausser sicht sind, diese nicht verwundet werden können? (mit Ausnahme von indirekte Feuernden Waffen wie z.B. Mörsern)
 
Hallo zusammen,

im Regelbuch steht unter Verwundungen zuteilen & Verluste entfernen (Seite 35): Wenn keines der feuernden Modelle eine Sichtlinie zu einem bestimmten Modell der Zieleinheit ziehen kann, können diesem keine Verwundungen zugeteilt werden.

Verstehe ich das richtig, das wenn durch Abweichung oder durch die Plazierung, Schablonen über Modelle zum liegen kommen die ausser sicht sind, diese nicht verwundet werden können? (mit Ausnahme von indirekte Feuernden Waffen wie z.B. Mörsern)

Seite 160 Explosiv: Der letzte Satz vor "Mehrere Explosivwaffen abfeuern" 😉

Edit: Mal ne andere Sache, wie ist das denn mit Schablonen, die im Nahkampf gezündet werden und dabei aber auf ne Einheit mit Unsichtbarkeit wirken? Eldar haben da ja 2 Sachen, der Imperiale Ritter kann Stampfen, gibt sicher noch mehr, die ich jetzt nicht kenne ^^ Die brauchen ja keine Treffer, wirken die also normal? Oder dürfen die dann gar nicht? 😀
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn eine Einheit UNsichtbarkeit hat und durch Abweichungen Schablonen auf diese gelegt werden dann werden diese Hits ganz normal durchgeführt. Man kann nur nicht direkt auf diese anlegen.
Wie es in einem Beispiel ist wo man beide Einheiten gleichzeitig direkt unter eine Schablone liegen hat ohne Abweichung weiß ich hingegen nicht, denke aber, dass wenn auf die EInheit ohne Unsichtbarkeit angelegt wird auch die Modelle der Einheit mit UNsichtbarkeit getroffen werden können, da die Zieleinheit eben die normale ist.

Hoffe man versteht mein Kauderwelsch^^
 
Edit: Mal ne andere Sache, wie ist das denn mit Schablonen, die im Nahkampf gezündet werden und dabei aber auf ne Einheit mit Unsichtbarkeit wirken? Eldar haben da ja 2 Sachen, der Imperiale Ritter kann Stampfen, gibt sicher noch mehr, die ich jetzt nicht kenne ^^ Die brauchen ja keine Treffer, wirken die also normal? Oder dürfen die dann gar nicht? 😀

ist ja keine Schussattacke, von daher sollte das normal funktionieren. Denn "keine Schablonen auf Unsichtbare" gründet von der Regel "sie kann nur durch Schnellschüsse getroffen werden" her.
 
Ich hatte letztens mit einem eine Diskussion über Geschützwaffen und Fahrzeuge. Es heißt ja, wenn man eine Geschützwaffe abfeuert, darf man mit den anderen nur Schnellschüsse abgeben.

Er meinte dann, dass man dies ja umgehen könnte, indem man erst mit den anderen Waffen und zuletzt mit der Geschützwaffe schießt, da jetzt ja alle Waffen(-gruppen) einzeln und nacheinander abgehandelt würden.
Meine Erwiderung war dann aber, dass dort ja nichts von einer Reihenfolge steht, sondern nur, dass wenn man mit einer schießen möchte. Wann man diese nun abfeuert sei egal.
Er meinte aber, dass dort aber nicht stehen würde, dass wenn man zuerst alle anderen Waffen mit normaler BF abfeuert, das man mit der Geschützwaffe nicht mehr schießen dürfte.

Da liegt er doch eigentlich falsch? Ich wusste dann nicht mehr wie ich ihn weiter regeltechnisch überzeugen sollte...

Könnt ihr mir da bitte unter die Arme greifen?


MfG Artery
 
Alle Waffen feuern Gleichzeitig auch wenn der Schießende die Reinfolge bestimmt, gelten trotzdem alle Regeln der Geschützwaffen.

Naja, wenn ich mir die aktuellen Regeln der Schussphase durchlese, dann liest sich das aber anders. Woran genau wir fest gemacht, dass die Waffen wirklich gleichzeitig feuern? Weil eigentlich ist das ja durch die Waffengruppen aufgehoben.
 
Ich weiß was du meinst, aber:

Vehicles & Ordnance Weapons
Unlike other units, vehicles can move and fire with Ordnance weapons.
However, a vehicle that fires an Ordnance weapon can only make Snap Shots with its other weapons that turn.

A vehicle that moved at Cruising Speed can still Snap Shoot Ordnance, but of course, cannot fire any Ordnance weapon that cannot be fired as Snap Shots.

Da steht einfach nur wenn es eine Ordnance Weapon abfeuert sind alle anderen Waffen zu Snap Shots verdammt von einer Reihenfolge steht da nix.

Das ist vergleichbar mit Transportern die ja auch Limitierungen Unterliegen wenn die Absicht besteht sich über einer Bestimmten Geschwindigkeit zu bewegen.