Deutsches RB S.159 „Erzfeind“:
„...wiederholt im Kampf gegen ihren Erzfeind misslungene Treffer- und Verwundungswürfe von 1.“
Es handelt sich daher sinngemäß um eine schwächere Form von „synchronisiert“, bei der es auf S. 169 im deutschen RB ausdrücklich heißt „... wiederholt sie alle misslungenen Trefferwürfe“ und im Bezug auf synchronisierte Explosivwaffen „...musst du sowohl die 2W6 als auch den Abweichungswürfel erneut werfen.“.
Auf S. 160 unter „Explosiv“ heißt es im ersten Satz „... führen keinen Trefferwurf durch.“ Demzufolge kann mir grundlegend schon einmal auch kein Trefferwurf mit „1“ misslingen. Um das Wiederholen des gesamten Abweichungswurfes zu beschreiben, gibt es daher auch hier die bereits oben aufgeführte Regel unter dem Punkt „Explosivwaffen und Wiederholungswürfe“. Auch hier wird zugrunde gelegt, dass man misslungene Trefferwürfe wiederholen darf.
Da mir „Erzfeind“ das Wiederholen des Trefferwurfes aber nur aus einer klar definiten Situation heraus und nicht pauschal ermöglicht, andernfalls würde dort ja auch „gilt als synchronisiert“ stehen, wäre es dreist daraus zu schlussfolgern, eine Explosiv-Waffe sei deswegen direkt als wie synchronisiert zu betrachten. Was die Regeln anbelangt würde ich knallhart sagen, nein, es ist nicht möglich, weil es nicht explizit wie etwa unter „Überhitzen“ im Bezug auf Schablonen vermerkt ist. Man könnte aber die Sache wie bei „Überhitzen“ handhaben und den Wurf eines W6 mit Ergebnis „1“ erforderlich machen, damit die Explosivwaffe den kompletten Abweichungswurf wiederholen darf. Das wäre aber eher ein Eingeständnis um eine Situation zu ermöglichen, welche es regeltechnisch nicht gibt und ist eher in die Kategorie „wurde vermutlich nur übersehen“ einzuordnen.