dass es legal ist, bis man daran verdient.
Das wäre eine Super-Zeile in einem epischen Theaterstück von Brecht, aber juristisch würde ich mich da nicht drauf verlassen!
😉
Ebensowenig auf Konzepte wie "Eigengebrauch" usw.!
Es tut mir wirklich leid, wenn das hier -zwangsläufig- belehrend rüberkommt, aber da werden aktuell einige juristische Begriffe in die Diskussion geworfen (das meine ich nicht alleine auf Dich bezogen
@Shub Niggurath ), die im Kontext erkennen lassen, dass man nicht wirklich weiß, was die eigenen Schlagwörter eigentlich konkret bedeuten!
Ich hatte ja schon weiter oben ansatzweise geschildert, wie komplex "Gewerblicher Rechtsschutz" ist, und wie schwierig das selbst für Volljuristen zu durchdringen ist.
Nochmal: Ich weiß, dass das arrogant klingt, aber diese Diskussion gleitet gerade sehr stark ins "gefährliche Halbwissen" ab!
Und wenn dann Begriff X von Forist Y nicht mit der Ansicht A von Forist B übereinstimmt, kommt als Gegenargument die Ansicht C, die dann den Begriff D verwendet, den dann Forist Z wieder völlig anders begreift und weiterverwendet usw. usf.
Diese Diskussion wird mE zwangsläufig sinnlos enden, weil eine inhaltliche Deckungsgleicheit bei den verwendeten "Vokabeln" kaum vorliegt und -das ist mein rein persönlicher Einduck- eine mögliche Synthese auch nicht wirklich immer gewollt zu sein scheint!
Nix für ungut...
😉