recasts auf ebay und co

Ich meine, ich schädige ja auch das Vermögensinteresse von GW wenn ich statt Warhammer lieber Bolt Action spiele/kaufe...

Nein, denn GW stellt kein Bolt Action her. "Du bist jetzt kein Jurist" und "denkst" - leider zu kurz, denn die Markenrechtsverletzung, die du sogar als gegeben anerkennst, ist im genannten Fall ein vorsätzlicher Betrug. Mein Prof hatte es zwar eher bis zum Erbrechen mit Urkunden aber ist Prinzipiell auch Betrug. Wie du das siehst ist rechtlich ohne Belang. Du kannst auch der Meinung sein der §37 StVO gilt nicht für dich, wird dir dann gegebenenfalls anders beigebracht.

Nochmals Schritt für Schritt:

Der Recaster kennt die Marke GW. (wissentlich, also vorsätzlich)
Er stellt Plagiate her mit der Absicht sich einen vermögensvorteil zu verschaffen. (https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html)
Er tut dies gewerbsmäßig (https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html#Abs3:S2:Nr1) und evtl.
mit hohem Vermögensverlust für GW (https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html#Abs3:S2:Nr1)
und das Vermögen von GW wird geschädigt durch entgangenen Umsatz und Gewinn. (kann auch in anderen Paragraphen Relevanz haben!)

Der Käufer der wissentlich Plagiate erwirbt verschafft sich einen Vermögensvorteil (kostet weniger als bei GW) siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Auch hier ensteht GW - auch wenn du das anders siehst ein Vermögensnachteil (in gleicher Summe wie dein Vorteil).

Auch ein Versuch ist strafbar! (https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html#Abs2)

Natürlich kann es im speziellen Markenrecht noch andere relevante Paragraphen geben aber wie du auf den Trichter kommst es wäre nicht rechtlich relevant Plagiate herzustellen und zu verkaufen musst du mir erklären....

Nachtrag: Entgangener Gewinn ist abgedeckt https://tu-dresden.de/gsw/phil/irge...83414560/263_vermoegensschaden_nF.pdf?lang=en und http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2013_6_751.pdf

"Damit wird entgangener Gewinn – jedenfalls bei der Schadenshöhe – zu einem allein aus dem Verpflichtungsgeschäft resultierenden Vermögenswert."


Zweiter Nachtrag: Diese Entscheidung behauptet etwas anderes: https://www.strafrecht-revision.com/aktuelle-revisionen/fehlerhafte-schadensberechnung-beim-betrug/

Dritter Nachtrag: Es ist in der Tat so, daß der "entgangene Gewinn" in BGB §252 geregelt ist und in Verbindung mit §823 evtl §253 zum Tragen kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
... wie du auf den Trichter kommst es wäre nicht rechtlich relevant Plagiate herzustellen und zu verkaufen musst du mir erklären....
Ich weiß jetzt nicht wo Du das rausgelesen hast. Plagiate verstoßen (u.a.) gegen §14, den ich gepostet habe. Natürlich sind Plagiate rechtlich relevant.

§263:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Den fett gedruckten Teil erfüllt ein Recaster nicht, daher ist es wie gesagt nur dann Betrug, wenn er die Ware als Original verkauft.
 
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Ich weiß jetzt nicht wo Du das rausgelesen hast. Plagiate verstoßen (u.a.) gegen §14, den ich gepostet habe. Natürlich sind Plagiate rechtlich relevant.

§263:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Den fett gedruckten Teil erfüllt ein Recaster nicht, daher ist es wie gesagt nur dann Betrug, wenn er die Ware als Original verkauft.
Mir fehlt da bei Deinen Schritten der zweite Schritt "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,"
Okay, dann haben wir uns jetzt hoffe ich.... Ich ging lediglich vom Falle "gibt nicht an das es Plagiate sind" ausgegangen.

Wenn der Verkäufer angibt es handelt sich um Plagiate betrügt er den Verkäufer ja nicht im Sinne von "GW aber billiger". Er verletzt hier "nur" das Recht von GW zum GW-Preis zu verkaufen, verursacht also einen Vermögensschaden.

Tut er dies nicht, verkauft er also ohne seine Ware als Plagiat zu kennzeichnen ist es sehr wohl Betrug, denn er verschleiert die Tatsache das es ein Plagiat ist, betrügt also Käufer UND verursacht GW einen Schaden. Ich sehe auch warum du das Markenrecht benutzt, der Wortlaut ist ja auch fast identisch nur geht das spezielle Recht eben vor - also Freundschaft.

Wenn der Käufer das Plagiat erkennt und wissentlich kauft, oder das Plagiat als solches erkennen muss wird er nicht vom Verkäufer betrogen, das ist klar. Er schädigt aber GW.
 
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Deine Beschreibung passt wie gemalt (pro painted!)
Eben nicht, deshalb nochmal Klartext:
Auf welcher Basis ist der bloße Erwerb einer Raubkopie, auch wenn er wissentlich erfolgt, strafbar?
Das mit dem kategorischen Imperativ und der Moral lassen wir hierbei mal weg, das ist grundsätzlich klar, wird aber im Alltag oft genug verletzt, auch durch nicht strafbare Handlungen.
Es geht um die Grundlage der Strafbarkeit und es gibt genug Aussagen dazu, wonach der reine Kauf einer Raubkopie wohl nicht strafbar ist, z.B. https://www.anwalt.org/raubkopie/#Was_droht_beim_Kauf_einer_Raubkopie oder https://www.loebisch.com/kauf-von-raubkopien-strafbarkeit-und-andere-fragen-5613/

Bzgl. des von Dir aufgeführten §263 StGB
Durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen den Irrtum erregen oder unterhalten, also betrügen, tut beim Handel mit recasts nicht der Käufer, sondern allenfalls der Verkäufer, wenn er beim Käufer den Irrtum erregt, ihm Originale zu verkaufen.
 
Auch hier ensteht GW - auch wenn du das anders siehst ein Vermögensnachteil (in gleicher Summe wie dein Vorteil)
Nicht unbedingt, denn GW kann dem Käufer ja nur unterstellen, dass er auch die teureren Orginale gekauft hätte.

PS Und bei oop-Artikeln ist dieser Drops eh gelutscht, "Der hätte Cursed City kauft, wenn er nicht Mordheim recasts gekauft hätte..." dürfte kaum ziehen.
 
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@coolguy

Sorry du hast da aber einen rechtlichen Auslegungefehler.

Du bringst beim Betrug Käufer, Recaster und GW in eine KausalKette und das ist nicht zulässig.

Der „Betrüger“ muss hier mit doppeltem Vorsatz handeln. Einmal um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen zweitens hinsichtlich der Täuschungshandlung. Adressat der Tathandlung ist aber der Getäuschte, den er hat den unmittelbaren Schaden erlitten. Wer abstrakt noch ggfs. Geschädigt wurde Spielt keine Rolle

Gegenüber GW kann der Recaster keinen Betrug begehen. Dazu müsstenGW ja selber Abnehmer der Waren sein.

Der Vermögensvorteil muss konkret aus der Täuschungshandlung entstanden sein. Du kannst die nicht einfach trennen und dann nur einen materiell kaum zu beziffernden Schaden als Grundlage für den Betrug nehmen.

GW ist überhaupt nicht Adressat der Täuschungshandlung.

Beim Recaster gegen Verkäufer fehlt es i.d.R. auch an der Täuschungshandlung.

Nur wenn der Recaster seine Ware als Originale verkauft/ anpreist und du darauf vertraust hier ein Original Produkt zu kaufen hättest du ggfs. einen Betrug.

Daher ist der Verweis auf das Markengesetze schon richtig, natürlich macht sich der Recaster in diesem Fall gegenüber GW strafbar, nicht jedoch der Kunde.

Den richtigen Straftatbestand hatte ich hier in nem Post auch schon gelesen.

Natürlich kannst du der Meinung sein, dass der Käufer von Recasts GW schädigt, nur ist das halt auch zulässig.

Der Begriff „Schaden“ ist srafrechtlich wie zivilrechtlich auch nicht immer so wie man sich das in der eigenen Lebenswelt vorstellt.

Du begründest das mit entgangenen Umsatz. Den hat GW aber auch wenn ich mir n Original Modell gebraucht hole, ein anderes legales Modell eines Anderen Anbieters oder einfach gar keins kaufe. In allen Fällen hat GW keinen Umsatz gemacht. Hab ich jetzt GW geschadet?
 
Der Begriff „Schaden“ ist srafrechtlich wie zivilrechtlich auch nicht immer so wie man sich das in der eigenen Lebenswelt vorstellt.

Du begründest das mit entgangenen Umsatz. Den hat GW aber auch wenn ich mir n Original Modell gebraucht hole, ein anderes legales Modell eines Anderen Anbieters oder einfach gar keins kaufe. In allen Fällen hat GW keinen Umsatz gemacht. Hab ich jetzt GW geschadet?
Das haben wir schon korrigiert, das spezielle Recht geht vor. Auch bei fast identischem Wortlaut.

Gebraucht ist keine unerlaubte Handlung. (Microsoft sah das anders, verlor dann)
Nichtkaufen ist dein gutes Recht.
Plagiat kaufen eben nicht, da wird ein Hersteller in der Tat geschädigt. Du wirst ja aktiv, willst ein Produkt kaufen, kaufst aber nicht beim Hersteller sondern bei jemandem der ein Plagiat anbietet. Du erkennst das Plagiat und kaufst trotzdem.... Hier liegt ja bereits eine Kaufentscheidung vor.

Sagt das es strafbar sein kann..........

Was mich in der Tat sprachlos macht: https://www.urheberrecht.de/produktpiraterie/
Hier wird aber "persönliches Gepäck" unsterstellt was im Fall den wir diskutieren nicht vorliegt.

Also......doch nicht so zulässig.....
 
Sorry aber beide Links bestätigen doch genau das was wir die ganze Zeit sagen.

Zitat aus dem 1. Artikel

Ergebnis: Eine Strafbarkeit des Käufers alleine infolge des Kaufs oder alleine durch das Einführen der Raubkopie ergibt sich weder aus dem Strafgesetzbuch noch aus dem Urheberrechtsgesetz oder dem Markengesetz. Vorsicht ist aber dann geboten, wenn die Raubkopie tatsächlich genutzt wurde, etwa zum Weiterverkauf angeboten oder vervielfältigt wurde. Dann kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, die nach § 106 Abs. 1 UrhG mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist.

Auch der zweite Artikel sagt im Grunde aus, dass es nur dann problematisch wird wenn man dem Käufer ein Gewerbe unterstellt und das kann tatsächlich bei grösseren Bestellmengen schnell geschehen, selbst wenn die Absicht privater Natur war sich 5 Bloodthirster zu bauen ?

Das der Käufer das Risiko trägt wenn der Zoll mal genauer hinguckt und ggfs. das China Fahrrad dann eben einsackt ist natürlich finanziell ein Schaden für den Käufer aber strafbar macht er sich nicht.

Das größte Risiko bei Recasts ist doch dass ich überhaupt nicht weiß was der nette Mann aus China da für Material verbraucht hat und was ich mit gerade beim feiern und Sägen für Resin Staub in die Lunge puste oder das der lustige Russe sich mit meinen Euronen Original GW Modelle kauft während mein Recast unerklärlicherweise bei der russischen Post verloren gegangen ist ?

Und Zoll ist immer ein Risiko/Spaß. Was ich da schon an Duskussionen und unterschiedlichsten Gebühren Berechnungen bei ein und dem selben Hersteller erlebt habe (hatte mehrfach bei victoria Miniaturen bestellt) da kann man ein Buch schreiben.

Da sieht msn auch wie das in der Praxis läuft wenn der nicht ganz akzentfrei sprechende Kunde am Nebentresen dem Zollbeamten seit 20 Minuten klar machen möchte, dass es sich bei den 10 goldenen Uhren im Paket wirklich um seine alten Erbstücke handelt, die ihm die Familie aufgrund des hohen natürlich emotionalen Wertes nach Deutschland nachgeschickt hat ?
 
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Im Fazit:

Mache ich mich als privater Käufer von Recasts strafbar = Nein

Trage ich dennoch als Käufer ein nicht unerhebliches Risiko bei Recasts gerade aus China/ Russland usw. = Aber selbstverständlich

Ist aber genauso bei jedem der sich im Urlaub 5 Gucci Taschen für 100 Euro kauft. Kann gut gehen, muss sich aber auch nicht wundern wenn er ggfs. Den Flughafen dann ohne die Taschen verlässt und mit bisschen kleinerer Brieftasche.

Amtshandlungen z.B. des Zolls kosten auch ohne strafbare Handlungen Geld ?

Unabhängig von Recht/Moral usw. besteht beim Kauf von Recast immer ein RestRisiko, dass ich bei Kauf des Original Produkts i.d.R. Nicht habe.

Wie mehrfach genannt muss das jeder für sich entscheiden, und es scheint einige zu geben die das Risiko gerne eingehen oder überwiegend gute Erfahrungen gemacht haben, denn das Angebot ist ( und das wie ich finde erstaunlich offen) ja da.

Ich hab ja naiverweise gedacht man müsste für sowas in das ominöse Darknet und nicht, dass der 4. Treffer schon ein richtiger Onlineshop bei Google ist der da fast das ganze GW und viel FW Sortiment anbietet ??
 
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Ich finde es wirklich bedenklich, was hier teilweise (Die völlig richtigen Schilderungen von @KharnForever nehme ich da ausdrücklich raus!) von erkennbaren Laien an juristischen Konstruktionen aufgeboten wird, um die eigene höchstpersönliche Meinung/Moral zum Thema zu belegen!

Nun bin ich in diesem thread schon von beiden "Lagern" angegangen worden; einmal, weil ich den §263 angeblich zu eng und mal angeblich zu weit auslege.... ?

Das traurige ist, dass es -selbst wenn man die Zeit aufbrächte und hätte, die ganzen Fehler zu korrigieren und hier klarzustellen- diese Darstellung vergebliche Liebesmüh wäre: Denn dann würde der nächste Spaßvogel einen Satz aus dem Kontext reißen, 10 Sekunden im Internet suchen und dann das als das Ergebnis einer juristischen Prüfung darstellen. Wirklich ärgerlich wird es insbesondere dann, wenn man sich als Volljurist mit mehr als 20 Jahren Erfahrung "im Geschäft" diesen -sorry- Blödsinn dann auch noch im belehrenden Tonfall durchlesen kann...

Auch wenn das von mir nun arrogant und großkotzig klingt, sollten sich einige dringend davor hüten, eine Betrugsstrafbarkeit allein auf Grund des Gesetzestextes und Tante Google anzunehmen oder zu verneinen!
Ernsthaft, das führt zu nix: Das StGB ist nun fast 150 Jahre alt, und seitdem wird rechtswissenschaftlich und intensiv über den §263 diskutiert. Und da Betrug in der Gesellschaft nicht gerade selten vorkommt, ist die Auseinandersetzung mit §263 sehr praxisrelevant und führt zu einer für den Laien nicht durchschaubaren Flut an höchstrichterlichen Entscheidungen (BGH / BVerfG), welche den reinen Wortlaut der Norm weiter konkretisieren, die Kausalitäten genau klären, die Reichweite der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale bestimmen usw.
Aus diesem Grund sind in den Kommentaren zum StGB die Ausführungen zum Thema Betrug auch mit die längsten im ganzen Buch und auch ich bilde mir nicht ein -ich bin kein Strafrechtler- da bei jedem Unterthema auf dem neuesten Stand zu sein. Es reicht aber dennoch locker, um die größten "Klopper" zu erkennen...

Ich befürchte, dass diese Diskussion zu nichts führen wird! Das Problem ist noch nicht mal, dass einige hier völlig falsche Dinge posten, sondern das wirkliche Dilemma ist es, dass die allermeisten übrigen Leser verständlicher Weise überhaupt nicht erkennen können, was nun falsch und was richtig ist! Hier wird einiges ideologisch gepostet unter einem mal mehr oder weniger dünnen juristischen Deckmantel, was mE nur Verwirrung stiftet und gefährliches Habl-"Wissen" weiter verbreitet!
 
Ich befürchte, dass diese Diskussion zu nichts führen wird! Das Problem ist noch nicht mal, dass einige hier völlig falsche Dinge posten, sondern das wirkliche Dilemma ist es, dass die allermeisten übrigen Leser verständlicher Weise überhaupt nicht erkennen können, was nun falsch und was richtig ist! Hier wird einiges ideologisch gepostet unter einem mal mehr oder weniger dünnen juristischen Deckmantel, was mE nur Verwirrung stiftet und gefährliches Habl-"Wissen" weiter verbreitet!
Willkommen im Deutschland der Gegenwart. 😀
Da unsere Regierung es exakt so handhabt (also ein rein strategisches Verhältnis zum Recht hat und reihenweise grundrechtswidrige Normen und Gesetze verabschiedet - warum sollte der kleine Mann anders handeln? Der Fisch stinkt vom Kopf her, und hier riecht es gerade massiv nach Verwesung.

Allerdings: Gerade der ganze Themenkomplex copyright/Markenschutz/Produktpiraterie erscheint mir gänzlich ungeeignet da groß mit der Moralkeule bzw. anders als rein legalistisch zu argumentieren. Denn nüchtern und im historischen Kontext betrachtet, steht da doch keinerlei Ethik dahinter. Das ganze ist reiner Protektionismus, die Moral und das Recht abhängig auf welcher Seite man steht.
So war "made in Germany" ja ursprünglich als Warnung vor minderwertigen deutschen Waren gedacht, ein Zwangs-Etikett womit die Briten ihre teuren "Originale" beschützen wollten. Zum Qualitätsmerkmal wurde es erst danach (und mich deucht: iso langsam wieder auf den Weg zu Warnung ^^). Wenn einer sagt recasts sind besser als Originale von Forgeworld, erinnert das ja schon irgendwie daran.
Die Schweiz wurde durch hemmungslose Produktpiraterie reich: man hat bewusst auf ein Patenrecht verzichtet, Schweizer Firmen haben fröhhlich plagiiert. Nur deshalb wurde da überhaupt ne Pharmaindustrie ansässig: man hat das rigide deutsche Patenrecht umgangen und eben en masse kopiert, gerade bei den "Boom"-Branchen der Zeit, Chemie/Pharma. Erst 1889 gabs da auf Druck des Reichs das erste Patentrecht, erst 1907 hat man es auf die Chemie ausgedehnt.
usw.
Sprich: richtig/falsch ist da auch staatlicherseits bzw. rechtlich ne rein strategische Positionierung.

Interessant ist doch eigentlich nur die Frage nach der Entlohnung kreativer Arbeit. Und klar macht da ein Markenschutz durchaus Sinn. Nur sollte man sich halt fragen was angemessen ist. Nehmen wir Space Marines: GWs Design geht auf Bob Naismith zurück. Jes Goodwin und Aly Morrison haben aus den Entwürfen Minis gemacht und dabei noch Kleinigkeiten geändert. Ab der zweiten (also der Mk7, Aquilla-Rüstung) hat Jes das Design übernommen. Wer ist jetzt als der eigentliche Designer? Naismith ist nicht mehr bei GW. Klar er hat zu der Zeit für GW gearbeitet, rechtlich gibts da keine Zweifel. Aber rein moralisch dann doch: streng genommen dürfte der nicht mal Space Marines rausbringen, womit das Konzept des geistigen Eigentums ja schon wieder ad absurdum geführt ist. Gleichzeitig dreht GW so am Rad, dass es sogar anderen den Begriff "Space Marine" untersagen will (so geschehen 2012 mit dem Buch "Spots the space Marine"). Lustigerweise obwohl sie nicht mal im Tabletop die Ersten waren: 1975 brachte Fantasy Games unlimited nen TT-Spiel mit Namen "Space Marines" raus.
Also weil Bob Naismith vor 30 Jahren ne prima Idee hatte, mit der GW bis heute Millionen macht, soll keiner "SciFi Soldaten in schwerer Rüstung" im 28mm Maßstab rausbringen? I don't get it...
 
Ich finde es wirklich bedenklich, was hier teilweise (Die völlig richtigen Schilderungen von @KharnForever nehme ich da ausdrücklich raus!) von erkennbaren Laien an juristischen Konstruktionen aufgeboten wird, um die eigene höchstpersönliche Meinung/Moral zum Thema zu belegen!

Nun bin ich in diesem thread schon von beiden "Lagern" angegangen worden; einmal, weil ich den §263 angeblich zu eng und mal angeblich zu weit auslege.... ?

Das traurige ist, dass es -selbst wenn man die Zeit aufbrächte und hätte, die ganzen Fehler zu korrigieren und hier klarzustellen- diese Darstellung vergebliche Liebesmüh wäre: Denn dann würde der nächste Spaßvogel einen Satz aus dem Kontext reißen, 10 Sekunden im Internet suchen und dann das als das Ergebnis einer juristischen Prüfung darstellen. Wirklich ärgerlich wird es insbesondere dann, wenn man sich als Volljurist mit mehr als 20 Jahren Erfahrung "im Geschäft" diesen -sorry- Blödsinn dann auch noch im belehrenden Tonfall durchlesen kann...

Auch wenn das von mir nun arrogant und großkotzig klingt, sollten sich einige dringend davor hüten, eine Betrugsstrafbarkeit allein auf Grund des Gesetzestextes und Tante Google anzunehmen oder zu verneinen!
Ernsthaft, das führt zu nix: Das StGB ist nun fast 150 Jahre alt, und seitdem wird rechtswissenschaftlich und intensiv über den §263 diskutiert. Und da Betrug in der Gesellschaft nicht gerade selten vorkommt, ist die Auseinandersetzung mit §263 sehr praxisrelevant und führt zu einer für den Laien nicht durchschaubaren Flut an höchstrichterlichen Entscheidungen (BGH / BVerfG), welche den reinen Wortlaut der Norm weiter konkretisieren, die Kausalitäten genau klären, die Reichweite der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale bestimmen usw.
Aus diesem Grund sind in den Kommentaren zum StGB die Ausführungen zum Thema Betrug auch mit die längsten im ganzen Buch und auch ich bilde mir nicht ein -ich bin kein Strafrechtler- da bei jedem Unterthema auf dem neuesten Stand zu sein. Es reicht aber dennoch locker, um die größten "Klopper" zu erkennen...

Ich befürchte, dass diese Diskussion zu nichts führen wird! Das Problem ist noch nicht mal, dass einige hier völlig falsche Dinge posten, sondern das wirkliche Dilemma ist es, dass die allermeisten übrigen Leser verständlicher Weise überhaupt nicht erkennen können, was nun falsch und was richtig ist! Hier wird einiges ideologisch gepostet unter einem mal mehr oder weniger dünnen juristischen Deckmantel, was mE nur Verwirrung stiftet und gefährliches Habl-"Wissen" weiter verbreitet!
Mal von der juristischen Abstufung eines Tatbestandes abgesehen, gibt es noch eine allgemeingültige Definition des Begriffes "Betrug" und eine reiche umgangssprachliche Synonymvielfalt wie "über den Tisch ziehen", "Beschiss", "Abzocke"...
Gleichzeitig dreht GW so am Rad, dass es sogar anderen den Begriff "Space Marine" untersagen will (so geschehen 2012 mit dem Buch "Spots the space Marine").
Nur warum hatte GW das über Amazon gemacht und nicht wie normal, mit der Zustellung einer anwaltlichen "cease & desist"-Auflage an den Verlag und die Autorin?
 
gibt es noch eine allgemeingültige Definition des Begriffes "Betrug"
Wie diese Definition so klärend funktioniert sieht man ja hier im thread. 🤣

Da kommt dann nichtmal ein "Volljurist mit mehr als 20 Jahren Erfahrung "im Geschäft"" zu mehr, als die große Komplexität der Sache anzureißen und einen rant über die Nichtjuristen abzulassen, aber schon gar nicht dazu, den Sachverhalt aufzuklären.
Nicht ganz unüblich solche Auftritte für Juristen übrigens, nach meiner mehr als 20-jährigen Erfahrung mit etlichen Vertretern dieses Berufsstandes im ganzen Land. Da hat man Glück, wenn man seinen Hausjuristen sowas abgewöhnen kann, weil solches Getöse (Sache schwierig, ich kluger Jurist, ihr alle unterbelichtete Laien) ohne konkreten Inhalt in der Sache keinen weiterbringt, eben auch nicht mehr als das Diskutieren der Laien in einem Warhammer-Forum.
 
Wie diese Definition so klärend funktioniert sieht man ja hier im thread. 🤣

Da kommt dann nichtmal ein "Volljurist mit mehr als 20 Jahren Erfahrung "im Geschäft"" zu mehr, als die große Komplexität der Sache anzureißen und einen rant über die Nichtjuristen abzulassen, aber schon gar nicht dazu, den Sachverhalt aufzuklären.
Nicht ganz unüblich solche Auftritte für Juristen übrigens, nach meiner mehr als 20-jährigen Erfahrung mit etlichen Vertretern dieses Berufsstandes im ganzen Land. Da hat man Glück, wenn man seinen Hausjuristen sowas abgewöhnen kann, weil solches Getöse (Sache schwierig, ich kluger Jurist, ihr alle unterbelichtete Laien) ohne konkreten Inhalt in der Sache keinen weiterbringt, eben auch nicht mehr als das Diskutieren der Laien in einem Warhammer-Forum.
Aber darauf hinweisen, dass "Alter Strafbar!!11einseinself", "Isso, steht im Gesetz" vielleicht Kacke ist sollte dann doch in Ordnung sein oder?
 
ob für oder dagegen / ob strafbar wo/wie/wer/was ..... am ende sind wir mal ganz ganz ganz ehrlich - wer ist am ende der feind seiner eigenen brieftasche? und das frag ich jetz vollkommen moralbefreit. weil wenns ums geld geht (besonders ums eigene) - ist doch moral /ethik usw. .... ziemlich egal. das ist bei "uns" so - das ist bei den "firmen" so - das ist die welt.
 
weil wenns ums geld geht (besonders ums eigene) - ist doch moral /ethik usw. .... ziemlich egal.

Wie wäre es mit „nein“?

Da müssen „die Firmen“ sich erst hin hocharbeiten, dass, wenn ihnen Umsatz vorenthält, dabei niemandem Unrecht getan wird, wegen dem man in Konflikt mit dem eigenen Gewissen käme.
 
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am ende sind wir mal ganz ganz ganz ehrlich - wer ist am ende der feind seiner eigenen brieftasche?

Das ist genau wie die Argumentationsweise "Wer würde denn schon gegen seine eigenen Interessen wählen?". Das soll nicht beleidigend sein, das ist allerdings Kindermoral. Menschen sollten Prinzipien haben, nach denen sie handeln und manchmal schneidet man sich ins eigene Fleisch, wenn man nach diesen handelt. Sowas nennt sich dann Integrität. Selbstverständlich handelt man nicht IMMER danach, aber wie im Bestreben ein besserer Mensch zu werden, sollte man es doch wenigstens versuchen.
 
Das ist genau wie die Argumentationsweise "Wer würde denn schon gegen seine eigenen Interessen wählen?". Das soll nicht beleidigend sein, das ist allerdings Kindermoral. Menschen sollten Prinzipien haben, nach denen sie handeln und manchmal schneidet man sich ins eigene Fleisch, wenn man nach diesen handelt. Sowas nennt sich dann Integrität. Selbstverständlich handelt man nicht IMMER danach, aber wie im Bestreben ein besserer Mensch zu werden, sollte man es doch wenigstens versuchen.
Der Denkfehler an der Stelle ist IMHO: meine Prinzipien = das Gute (daraus folgend: andere Prinzipien = das Böse). Das moralisieren legitimer Interessen hat uns (mit) diese Sch**** eingebrockt, die wir heute haben: wer andere Interessen verfolgt, verfolgt dann nicht andere Interessen , sondern ist "der Böse". Das macht ne Konsensfindung ziemlich schwer.
Und gerade bei Marken/Urheberrecht bin ich nicht bereit daraus ne große Ethikfrage draus zu machen - oder sind 1,4 mrd Chinesen jetzt schlechte Menschen, weil denen unsere Idee von Markenschutz am Allerwertesten vorbei geht? Da steckt einfach keine größere Ethik drin, es ist einfach der Schutz wirtschaftlicher Interessen. Legitim? Sicherlich, aber nichts nichts was irgendwie unverhandelbare ethische Werte wären. Tatsächlich wirst du insbesondere an Unis viele kluge Menschen finden, die argumentieren, dass es sogar kontraproduktiv ist: denn Fortschritt wird damit nicht wie eigentlich intendiert geschützt (Idee: ohne Markenschutz/Patenrecht forscht keiner, weil er davon nicht profitiert), sondern ausgebremst (weil ein Patent wie ein Monopol wirkt und echten Wettbewerb und Verbesserungen verhindert). Und es geht eben auch anders. Dinge wie open source oder wikipedia zeigen es doch recht eindrücklich, das gemeinfrei besser funktioniert. Und etwas verlogen ist es obendrein, denn geschützt ist ohnehin nur die wirtschaftliche Endanwendung, die Grundlagen werden i.a. frei an Universitäten und anderswo erbracht - man stelle sich vor jeder der heute auf Grundlage relativistischer Physik arbeitet müsste an Einsteins Erben Tantiemen zahlen - absurd, oder? Aber warum fließt dann Geld wenn man ein 60 Jahre altes Lied irgendwo abspielt?

Und Integrität ist sicher eine tolle und wichtige Charaktereigenschaft. Bloß hängt es eben am konkreten Prinzip das man vertritt: ist es ne Nebensächlichkeit, ist man eben nicht integer, sondern nur nen Prinzipienreiter oder Blockwart (Regeln um der Regeln willen), im extrem ist man Fanatiker oder eben Extremist.
Alles nicht so einfach, IMHO...
 
@exilant Ich wollte lediglich auf den Satz eingehen, da mir dieser enorm aufgestoßen ist.

wer ist am ende der feind seiner eigenen brieftasche?

Hinter diesem Satz steckt letztendlich ein Prinzip und zwar, dass alle Menschen nur Opportunisten sind. Oder aber, wenn man es ganz schlimm ausdrücken möchte: "Der Zweck heiligt die Mittel". Und da begibt man sich philosophisch zwar durchaus in eine interessante, aber extrem düstere Ecke. Das bezieht sich hier nicht auf das Thema.

Ich habe mir z.B. in den letzten 2 Monaten für 900 Euro eine Alpha Legion Truppe bei FW bestellt, einzige Ausnahme sind die Lernaen Terminatoren, die mir bei FW gute 15 Tacken über dem Preis liegen, was ich dafür bereit wäre zu zahlen. Und bei dem Recaster weiß ich, dass der bessere Qualität/Qualitätskontrolle hat und das Ganze für nur 30% des Kaufpreises. Hätte also 600 Euro sparen können, habe ich aber nicht.

Der Punkt dieses Beispiels ist: Prinzipien gehen immer bis zu einem gewissen Grad, bis sie ignoriert werden. Dieser Wert sollte aber niemals unglaublich niedrig angesetzt werden mit der Aussage "Bringt es mir was, dann ist es mir egal. Bringt es mir nichts, sind es meine Prinzipien". Und ich habe hier eine durchaus differenzierte Meinung. Ich weiß, dass ich die Finanzen habe, mir sowas leisten zu können. Wie gesagt: Mir gefällt eben nur dieser Satz und die Sichtweise auf die Welt nicht.
 
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