Die Schussattacke einer Einheit ist das Abfeuern der Schnittmenge aller erlaubten und vom Spieler gewünschten Waffen in einer Schussphase. Eine Schussattacke ist damit ein in sich geschlossener Vorgang, der mit der Zielwahl beginnt und mit dem Entfernen der Verluste (und gegebenenfalls Sondereffekten wie Niederhalten o.ä.) endet.
Und wenn er in seiner 'nächsten Schussphase' einfach nur 'eine zusätzliche Schussattacke' bekommen würde, dann stünde es dir nach den allgemeinen Regeln frei festzulegen, wann diese zweite Schussattacke erfolgt.
Diese Freiheit wird dir genommen, indem die Regel sagt, dass sie unmittelbar nach der ersten zu erfolgen hat.
Das ist jetzt so halb frei aus dem Kopf, dürfte allerdings mit dem hinkommen, was das Regelwerk so über Schussattacken auszusagen hat. Kann gerade nicht nachschlagen.
Und Kami, die allgemeine Abhandlung von MC und GC steht nicht zur Debatte. Wenn du das aufrollen willst, dann gehe damit ins allgemeine Regelforum. Die Diskussion hier kommt ohne die Klärung dieser Frage aus, da man scheinbar bereits den Konsens gefunden hat, diesen Sondereffekt auf die Schussphase zu begrenzen.
Ansonsten sind Auslegungen und Regelungen seitens T3 ungefähr genauso bindend wie die Meinung meiner Schwester zu dem Thema und sind erst dann relevant, wenn für diesen gesonderten Fall eine Entscheidung getroffen wurde. Und auch dann nur innerhalb eines Rahmens, der sich explizit auf diese Regelergänzungen und -modifikationen beruft.