Dürfen UCM´s, wenn sie Dronen dabei haben, sich jetzt Einheiten anschließen?
Errata Seite 4:
F: Bitte erläutert die Regeln für unabhängige Charaktermodelle und Leibwache/Ehrengarde näher, besonders wenn sie auch Drohnen als Teil ihrer Ausrüstung besitzen. Zählt zum Beispiel ein Charaktermodell der Tau mit Gefolge im Nahkampf als unabhängiges Charaktermodell oder nicht? (Seiten 32-33) A: Wenn du einem Charaktermodell der Tau bei der Armeeauswahl keine Leibwache kaufst, darf es (und seine Drohnen) sich Einheiten nach den normalen Regeln für unabhängige Charaktermodelle anschließen und sie verlassen. Im Nahkampf zählt das Charaktermodell (und seine Drohnen) als separate Einheit.
Wenn du einem Charaktermodell der Tau bei der Armeeauswahl eine Leibwache kaufst, müssen Leibwache und das Charaktermodell (und seine Drohnen) als Einheit eingesetzt werden, wie auf Seite 48 im Warhammer- 40.000-Regelbuch beschrieben. In diesem Fall kann das Charaktermodell (und seine Drohnen) die Leibwache nicht verlassen. Das Charaktermodell (und seine Drohnen) sind in allen Belangen Mitglieder der Einheit. Erst wenn die gesamte Leibwache ausgeschaltet ist, wird das Charaktermodell wieder zu einem unabhängigen Charaktermodell, mit dem wie oben beschrieben verfahren wird.
Aber auf Seite 5:
F: Kann sich Commander Schattensonne anderen Einheiten anschließen, solange sie von ihren Drohnen begleitet wird? Kann sie eine Leibwache erhalten? (Seite 46)
A: Nein und nein. Sie ist einzigartig, da sie mit ihren drei Drohnen eine Einheit bildet – in der sie lediglich ein aufgewertetes Charaktermodell ist – und wird nur dann zu einem unabhängigen Charaktermodell, wenn alle drei Drohnen ausgeschaltet wurden.
Wieso bleiben normale HQ´s UCM mit Dronen, Schattensonne aber nicht? Betrifft das dann also nur Schattensonne? Da soll mal einer aus GW schlau werden...
Gruß, Jens