Sonderregeln übertragen sich auch nicht generell sondern nur dann, wenn es auch explizit in deren Beschreibung steht.
Mein Gegner hat die unangenehme Angewohnheit entwickelt, es auf meinen Commander abgesehen zu haben und damit mittlerweile recht erfolgreich zu sein.
Als kleine Überraschung(hoffentlich liest er nicht mit 😛) habe ich daher ein wenig gebastelt und einen Commander zu Fuß für das Fluchtsystem fertig gemacht, die Fragen sind jetzt:
Behält der dann eurer Meinung nach seine Kriegsherrenfähigkeit?
Bekommt der Gegner den Abschuss für den Kriegsherren bei dem Krisis, dem einzelnen Typen oder sogar zwei mal?
Ist der Typ noch ein UCM?
Verfallen seine eventuell noch vorhandenen Drohnen?
Stutzig hat mich gemacht, dass das System nur von UCM oder einzelnen Krisis ohne Drohnen gewählt werden darf. Bei einem Shas'vre wäre das mit der Drohne also keine Frage, bei einem Commander gilt diese Einschränkung nach Wortlaut ja nicht, trotzdem...aber da er "nur mit einer Pulspistole" ausgerüstet ist(jetzt erst gesehen), verliert er wohl doch auch den kybernetischen Kram(und damit Drohnen)...wenn es auch leicht unsinnig ist.Ja er behält die Fähigkeit, da er ja nur "Ausrüstung" verliert. Dein Gegner bekommt nur Punkte wenn der kleine getötet wird. Hab den Codex jetzt nicht hier, er sollte aber weiterhin als UCM gelten, da er ja nur Ausrüstung verliert. Bei den DRohnen würde ich auch sagen, dass er diese behält bei einem kybernetischen Drohnencontroller. Denk daran, der kleine kann immernoch JSJ und ist mit seiner Pistole gefährlich für manche Heckpanzerung ^^