Das BGB lässt in der Tat Ausnahmen bei Individueller Auftragsfertigung zu, allerdings sind damit wohl z.B. eine mir meinem Namen gravierte Plakette o.ä. gemeint, also Sachen die du danach nicht ohne weiteres an nen anderen weiterverkaufen kannst... die werden das wohl von ihren Anwälten haben prüfen lassen aber find ich in dem Fall jetzt auch eher fragwürdig.
Das gesetzliche Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen kann gemäß § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein, wenn es sich bei dem Kauf um eine Ware handelt, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder die eindeutig an persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Daran würde es bei GW doch schon scheitern. Es handelt sich um ein von GW zusammengestelltes Produkt auf dessen Inhalt ich keinerlei Einfluss habe. Wenn GW mir ein Modell nach meinen Wünschen im 3 D Drucker herstellen würde, dann könnten wir darüber reden.
Von mir aus noch, wenn ich mir dir Indomitus Box selbst zusammenstellen könnte mit Cover usw.. Ansonsten ist das heiße Luft. Und mal ehrlich.....wir reden hier von AGB's. Da steht zum Teil immer noch genau so viel unwirksamer Quatsch drin, wie in manchen Mietverträgen. Hier gilt einfach....wo kein Kläger da kein Richter......
Der "Schaden" wäre für GW ja auch äußerst gering, da ich die Boxen lockern weiter Online anbieten, an Retailer abgeben oder in die Shops liefern lassen könnte.
Und wie hoch ist denn tatsächlich die Wahrscheinlichkeit, dass jetzt einer der keine Box bekommen hat und die nachordert jetzt vom Verkauf zurücktritt.
Mich würde vielmehr interessieren, ob GW bei dieser "Nachbestellung" auch ein Limit für Retailer oder eine Preissperre eingerichtet hat. Auf die erste Auflage von Titanicus durfte z.B. Fantasywelt auch keinen Rabatte geben. Denn ansonsten würde ja effektiv kein Grund bestehen, bei GW direkt zu bestellen?