Also, ich hab mir mal sagen lassen - da ich seit Jahren an einem PnP-RPG arbeite, das ursprünglich auf D20 basierte - dass man ein Spiel nur als ganzes schützen kann. Einzelne Spielmechaniken sind nicht schützbar, da es nur eine begrenzte Anzahl von Möglichkeiten gibt, gewisse Vorgänge darzustellen... zB könnte ich ein TT erfinden, in denen die Profilwerte der Einheiten über Stärke, Widerstand, LP usw. verfügen, eben weils das braucht. Bei Figuren ist es eine andere Sache, da man das Design ebenso wie Eigennamen sehr wohl schützen lassen kann. Daher wurde die imperiale Armee auch zum Astra Militarum, weil IA zu allgemein formuliert war... Sonst könnte George Lucas GW verklagen, weil sie ein Imperium mitsamt Imperator verwenden. Ebenso verhält es sich mit Space Marines.
Beim Design der Figuren selbst ist es ein wenig komplizierter: Wenn mein Design weniger als (ich glaube) 20% vom Original abweicht, kann man mich haftbar machen...
Beim Herausgeben von eigenen Regeln mache ich mich nur dann haftbar, wenn ich diese kostenpflichtig vertreibe und sie gleichzeitig mit dem Original mindestens zum Großteil (kenne den genauen Prozentwert nicht) kompatibel ist.
Dh im Folgeschluss: Solange ihr damit keine Kohle machen wollt: Könnt ihr einen Katalog mit Hausregeln aufstellen, ohne befürchten zu müssen, rechtlich belangt werden zu können, solange ihr keine offiziellen Regeln veröffentlicht.
Sehr wohl sind aber Verweise möglich. Wie zB: siehe S. 214 im 40k-RB Regel xy wird durch folgende Regel ersetzt blablabla... Solange man das Original selbst nur als Referenz erwähnt.
Ebenso wie die Figuren gehört der Fluff auch zum Design und ist ebenso schützbar, solange nicht mindestens 20% Veränderung vorgenommen wurde. Ob dies der Fall ist, entscheidet dann imao im Einzelnen ein Richter.
Alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Jurist. Ich bezog diese Infos auch nur aus zweiter Hand.