Also ich hab das RB jetzt da und verstehe das Probelm, insofern es noch eins gibt, nicht wirklich...
"Magische Waffen unterliegen nicht den Sonderregeln gewöhnlicher Waffen desselben Typs, sofern es in ihrer Beschreibung nicht anders angegeben ist."
Vorab würde ich sagen, dass genau dieses "sofern [...] nicht anders angegeben" oft ein Teil der speziellen Wirkung einer magischen Waffe ist (siehe Dolch des Hotek).
Mit dieser Klausel hat sich GW einfach die Möglichkeit offen gelassen in nachfolgenden AB's "kreativ" zu sein, ohne sich selbst widersprechen zu müssen.
Zurück zur Regel...
Ich denke keiner hat einen Einwand, dass alle magischen Waffen, bei denen nicht explizit dabeisteht, dass es sich um einen anderen Waffentyp als eine Handwaffe handelt, um eben diese handelt und somit mit einem Schild kombinierbar ist. Man bekommt nur eben keinen HW-Schild-Bonus.
Dann gibs wiederum magische Waffen, die keinem Waffentyp zugeordnet sind, aber einer Regel bzgl der Handhabung folgen (zB. Schockstab: muss mit zwei Händen geführt werden) und somit auch von HW-Schild-Kombi ausgeschlossen sind.
Ich denke ich hab da eine Tendez ausgemacht, dass im neuen Skaven-AB nur die Handhabung beschrieben ist, aber nie ein Waffentyp genannt wird, während im älteren DE-AB noch Typen-Bezeichnungen genutzt wurden. Kann auch daran liegen, dass es unterschiedliche Autoren waren.
Der Endeffekt ist in beiden Fällen der gleiche.
Ein Beispiel, in dem die Nennung des Waffentyps essentiell ist, ist der "Schächter". Hier steht: "Lanze, Todesstoß"
D.h. sie kann nur von Kavalleriemodellen getragen werden und verleiht Todesstoß (bringt aber keinen +2S-Bonus im Angriff)
Man hätte auch rein theoretisch schreiben können: 'Darf nur von berittenen Modellen getragen werden, Todesstoß'
So wurde aber mMn der Fluff etwas miteinbezogen.