Battlescribe - Verlässlich oder nur grobe Orientierung?

@Tharek Du stellst hier eine Menge Behauptungen über BS auf (Ob das richtig, falsch oder in der Mitte liegt werde ich nicht beurteilen, weil ich es nicht kann). Selbst wenn Du Recht haben solltest, kannst Du das nachweisen? Das ist das einzige was rechtlich interessiert (und alles andere ist eine moralische Bewertung). Ich bin kein Jurist und lehne mich deswegen auch nicht aus Fenster aber selbst Juristen bezeichnen das Thema wegen der Internationalität wenigstens als kompliziert.

GW hat seinerzeit CHS platt gemacht, weil sie angreifbar waren. Der Schaden den CHS verursacht war vermutlich deutlich geringer, als der den BS verursacht. BS hat, wenn ich mich nicht irre, schon lange vor CHS die Regeln von GW kostenlos zur Verfügung gestellt. Ich bin davon überzeugt das GW BS nicht toleriert, sondern lediglich nicht gegriffen bekommt.

Daher wäre ich etwas zurückhaltender mit den Aussagen zu Legalität bzw. Illegalität. Was BS da macht ist in jedem Fall mehr als Fragwürdig und absolut an der Grenze dessen was legal ist. Aber wenn sie ein Schlupfloch gefunden haben, dann ist es legal (leider).

Bloß weil etwas legal ist, heißt es ja nicht das es richtig ist. Da bin ich absolut Deiner Meinung, aber bisher wurde das Schlupfloch wohl nicht geschlossen.

Was das justiziable Verhalten deutscher User bei der Nutzung von BS angeht, habe ich keine Idee ob da eine Gefahr vorliegt. Evtl. kann @beetlemeier dazu was sagen, wobei das nicht sein Fachbereich ist.

cya
 
  • Augenrollen
Reaktionen: SleepyPillow
Ich unterrichte Medienpädagogik und stecke vergleichsweise tief in der Materie. Meine Ausführungen sind stark vereinfacht, da tatsächlich eine Menge Faktoren zu berücksichtigen sind und die Rechtslage sehr dynamisch und teils unklar ist.
Ich gebe mal ein Beispiel:
Es ist sehr aufwendig zu klären, ob "streaming" legal ist. Gefühlt sieht man sich ein bestimmtes Programm an, ähnlich einer TV-Übertragung. Tatsächlich werden beim streamen Daten auf dem Rechner erzeugt, um den Stream am Laufen zu erhalten, es werden also defacto Kopien des Materials auf dem Rechner erzeugt, wodurch illegale Kopien angefertigt werden (wenn auch sehr kurzweilig und nicht dauerhaft).
Das habe ich aber deutlich anders in Erinnerung.
Napster wurde zeitweise aufgrund einer einstweiligen Verfügung vom Netz genommen und es gab etliche Abmahnungen und ein paar Klagen.
Ich wüsste nicht das Napster jemals für illegal erklärt wurde. Falls doch bitte ich um einen Link.
Was verstehst du unter "für illegal erklärt"? Eine Unterlassung hat ja nur dann Erfolg, wenn der Betroffene unerlaubt gehandelt hat, in diesem Falle gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Es kann aber nur regional nach geltendem Recht geurteilt werden, wodurch eine juristische Einschätzung gegenüber den Betreibern für Nichtjuristen nicht machbar ist, da im Falle von BS US-Recht anzuwenden wäre (wer kennt sich hier schon damit aus).

Die User hier werden aber nach dem deutschen Recht bemessen und gemäß dem Urheberrecht handeln hier die User widerrechtlich.

Also, der Betreiber von BS hat vielleicht ein Schlupfloch gefunden, das kann ich nicht beurteilen, weil ich das amerikanische Urheberrecht nicht im Detail kenne. Allerdings erlauben Napster und Co. Rückschlüsse darauf, wie es wohl bewertet wird. Danach werden die Betreiber dahingehend bewertet ob sie Kenntnis davon haben, welche Inhalte über ihre Plattform über die Theke gehen.
Was das justiziable Verhalten deutscher User bei der Nutzung von BS angeht, habe ich keine Idee ob da eine Gefahr vorliegt. Evtl. kann @beetlemeier dazu was sagen, wobei das nicht sein Fachbereich ist.
Und ja, BS ist da ziemlich ähnlich. Die Behauptung, dass es nur für geklaute Datensätze verwendet wird ist einfach nicht haltbar. Das mag bei dir und vielen 40k Spielern so sein, die hälfte meiner Datensätze sind es nicht.
Wie gesagt, so schlau war Napster auch und hat behauptet, dass manche auch ihre Urlaubsvideos oder ihre selbsterstellte und für die Allgemeinheit gedachte Musik austauschen.

Hier mal auf die Schnelle ein link, der das Thema in aller Kürze gut abbildet, speziell was Nutzer in Deutschland angeht (da es natürlich deutsches/europäisches) Recht beinhaltet.


Nach der Logik von @Tharek müssten wir den ganzen Regelbereich im Forum dicht machen, weil da Regelzitate stehen...
Das sind Zitate. Du darfst ja auch aus einem Buch zitieren und es dennoch nicht kopieren und veröffentlichen. Da geht es besonders um den Einsatzzweck, deren Kennzeichnung und den Umfang. Bitte, wenn man da ernsthaft mitdiskutieren will (was garnicht mein Ziel war, eine juristische Debatte zu generieren), dann macht euch doch zumindest grundlegend kundig!
Wo die Grenze liegt wirst du hier im Forum ganz schnell merken, wenn deine "Regelzitate" einen gewissen Umfang überschreitet, denn dann werden die posts auch ganz schnell gelöscht, eben weil sie gegen das Urheberrecht verstoßen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind Zitate. Du darfst ja auch aus einem Buch zitieren und es dennoch nicht kopieren und veröffentlichen. Da geht es besonders um den Einsatzzweck, deren Kennzeichnung und den Umfang. Bitte, wenn man da ernsthaft mitdiskutieren will (was garnicht mein Ziel war, eine juristische Debatte zu generieren), dann macht euch doch zumindest grundlegend kundig!
Wo die Grenze liegt wirst du hier im Forum ganz schnell merken, wenn deine "Regelzitate" einen gewissen Umfang überschreitet, denn dann werden die posts auch ganz schnell gelöscht, eben weil sie gegen das Urheberrecht verstoßen.
Ist mir schon klar. Allerdings scheinen die Regeln in BS den Richtwert für Zitate auch nicht zu übersteigen. Jedenfalls aus der SIcht von GW selbst. Ansonsten hätten sie da sicher schon was gegen gemacht, wenn sie dadurch Umsatzeinbußen bei den Regeln befürchten müssen.
 
Zwischen ist illegal und wird illegal sein, liegt ein sehr wichtiger Unterschied.

Werden Uploader und Downloader beim Filesharing rechtlich nicht unterschiedlich behandelt? Offene Frage, da ich es nicht genau weiß.

Zur Info: GW ist ganz hart an der Causa BS dran. Es gab im September 20 wohl ein Update bei BS wo sie sich mit ihrer legal notice vertan haben. Sofort gab es eine Abmahnung von GW und die Amis haben den Abgesang auf BS angestimmt.
Offensichtlich waren sie aber nicht zu packen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass BS bald aus der Legalität in die Illegalität wandert, wenn die Rechtslage entsprechend angepasst wird.

@Tharek wenn in BS jetzt korrekt zitiert würde, wäre das dann was anderes, Deiner Meinung nach?

cya
 
  • Augenrollen
Reaktionen: SleepyPillow
Was verstehst du unter "für illegal erklärt"? Eine Unterlassung hat ja nur dann Erfolg, wenn der Betroffene unerlaubt gehandelt hat, in diesem Falle gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Es kann aber nur regional nach geltendem Recht geurteilt werden, wodurch eine juristische Einschätzung gegenüber den Betreibern für Nichtjuristen nicht machbar ist, da im Falle von BS US-Recht anzuwenden wäre (wer kennt sich hier schon damit aus).
Es gibt meines Wissens nach keinerlei Urteil das die Nutzung von Napster per se bewertet hätte. Ergo kann das nicht als (salopp) Präzedenzfall heran gezogen werden.
Es gab eine einstweilige Verfügung(das ist kein Urteil) die sehr schnell wieder aufgehoben wurde. Daraufhin wurde Napster aufgefordert Filter zu installieren um den illegalen Aspekt ihres Angebots zu unterbinden. Die Abschaltung von Napster wurde danach außergerichtlich geregelt.(edit: das passierte alles quasi Zeitgleich, die Verfügung wurde nicht schnell wieder aufgehoben, sondern das ganze wurde schnell abgehandelt.)

Daraus schließe ich, dass BS an sich unbedenklich ist. Bei dem Datensatz 'Warhammer 40k 9....", den sich wahrscheinlich fast jeder runter lädt, schaut das natürlich ganz anders aus.
Einnahmen entstehen aber nicht durch den Download dieses/irgendeines Datensatzes. Also verdient BS mit mir genau so viel, wenn ich ausschließlich Warhammer Armies Project, oder andere Datensätze ohne Urheberrechtsverletzungen runterlade/benutze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist mir schon klar. Allerdings scheinen die Regeln in BS den Richtwert für Zitate auch nicht zu übersteigen. Jedenfalls aus der SIcht von GW selbst. Ansonsten hätten sie da sicher schon was gegen gemacht, wenn sie dadurch Umsatzeinbußen bei den Regeln befürchten müssen.

Werden Uploader und Downloader beim Filesharing rechtlich nicht unterschiedlich behandelt? Offene Frage, da ich es nicht genau weiß.
Das sind unterschiedliche Sachverhalte, die jeweils anderen rechtlichen Grundlagen unterliegen.
BS zitiert nicht, BS ist eine Plattform, deren Absicht es ist, weitestgehend urheberrechtlich geschütztes Material zu (einem kommerziellen Zweck zu) veröffentlichen, wohlwissend, dass im Großteil der Fälle keine Eigenleistungen geteilt werden. Natürlich könnte man versuchen zu argumentieren, dass der Eigenanteil bei der Nutzung des Programms sehr hoch ist, letztlich wird das aber von einem Gericht geklärt. Hier wären wir wieder bei den Tauschbörsen, die den Feldzug gegen die Musikindustrie beispielsweise verloren hat.
Inwieweit der Betreiber dafür belangt werden kann, ist zum einen allgemein weithin ungeklärt und unterliegt der Rechtsprechung des
Landes, das für den Verfasser zuständig ist (somit kaum zu klären für uns).

Uploader vs. Downloader vs. Anbieter
Der obige Teil betrifft den Ersteller der Plattform, beim Anbieter der Datensätze ist das Problem, dass die Regelwerke veröffentlicht werden, also einer breiten Anzahl von Menschen zur Verfügung gestellt werden. Jeder darf sich für den Eigengebrauch Kopien und Daten anfertigen, aber nicht verbreiten. Hierfür benötigt man eine Lizenz des Urhebers, welche die verfasser der Datensätze mit Sicherheit nicht haben.
Rechtlich würde in Betracht gezogen, wie viele Personen das geschützte Material (potenziell) erhalten und abgerufen haben. Danach richtet sich die Schadenssumme. Strafrechtlich ist es nur relevant, wenn der Urheber Anzeige erstattet (hier wird in der Regel nicht automatisch ermittelt), meist beschränken sich die Urheber auf Zivilklagen (Schadensersatz, Unterlassung)

Während man Datensätze für den Eigengebrauch kopieren und bearbeiten darf (digital ist es noch schwieriger, da hier auch noch der Kopierschutz eine Rolle spielt), ist es dennoch nicht erlaubt, diese Daten aus illegalen Quellen (z.B. Quellen, die keine Lizenz für die Veröffentlichung des Materials haben) zu fertigen. Dabei gilt nicht die Unschuldsvermutung. Wenn man eine Quelle nutzt, dann ist man für dessen Legalität zur Verantwortung zu ziehen (sofern alles Zumutbare zur Klärung der Legalität getan wurde).

-> In sofern würde bei einer Verurteilung den Betreiber eine völlig offene Strafe zufallen (sehr schwer einzuschätzen), die Uploader bekommen eine drakonische Strafe (da kann man sich z.B. gerne mal die Lizenzgebühren für ein youtube-Video bei der GEMA ansehen, was als Basis für die Berechnung herhält. teilweise werden für die Nutzung eines Landschaftsfotos auf einer Website hunderte Euro veranschlagt) und der downloader bekommt eine moderate Strafe. Allerdings ist bei BS das Problem, dass hierbei in der Regel ein sehr umfangreicher Datensatz erworben wird, der Codices und Regelwerke enthält, die man häufig nicht alle im Schrank hat und die in der Summe auch für einen beträchtlichen Schadenswert sorgen.

@Tharek wenn in BS jetzt korrekt zitiert würde, wäre das dann was anderes, Deiner Meinung nach?
Nein, meiner Auffassung nach nicht. Letztlich wird in einem Verfahren entschieden, in welchem Umfang das Ursprungswerk genutzt wird und besonders, wie hoch die Eigenleistung ist. BS enthält keinerlei Eigenleistung, es stellt letztlich nur Daten zur Verfügung. Wenn ich zitiere, dann ist das Zitat eingebettet in eigene Ausführungen.
Zur Verdeutlichung:
Wenn du ein Foto in der Öffentlichkeit machst und dabei mitunter Personen fotografierst, dann ist bei der Unkenntlichmachung zu berücksichtigen, ob die Person auf dem Bild einen erheblichen Anteil des Gesamtprodukts ausmacht. Das bedeutet, dass ein Bild einer Menschenmasse dich nicht dazu zwingt, alle Gesichter unkenntlich zu machen. Wenn du ein Bild einer Kirche machst und eine Person läuft vor die Kamera, dann musst du diese unkenntlich machen. Ebenso ist es bei Karikaturen, bei denen auch der Anteil an Eigenkreativität gegenüber einem vermeintlichen Original bewertet wird.
Aus meiner Sicht verwendet BS (bzw. deren Uploader) einen erheblichen Anteil der Regeln, verbunden mit keiner Eigenleistung, wodurch das klassische "kopieren" erfüllt ist.
Es gibt meines Wissens nach keinerlei Urteil das die Nutzung von Napster per se bewertet hätte. Ergo kann das nicht als (salopp) Präzedenzfall heran gezogen werden.
Doch, Metallica hat vor Gericht gegen Napster gewonnen. Die außergerichtlichen Einigungen sind der Tatsache geschuldet, dass nahezu immer Zivilprozesse geführt wurden.
Es hat schon seinen Grund, dass die Tauschplattformen in der Versenkung verschwunden sind. Es liegt mit Sicherheit nicht daran, dass die Kunden zahlungswilliger geworden sind und nun gerne Geld berappen.
 
  • Like
Reaktionen: SleepyPillow
BS zitiert nicht, BS ist eine Plattform, deren Absicht es ist, weitestgehend urheberrechtlich geschütztes Material zu (einem kommerziellen Zweck zu) veröffentlichen, wohlwissend, dass im Großteil der Fälle keine Eigenleistungen geteilt werden.
Das ist die Unterstellung. Kennst Du alle Datensätze die für BS zu bekommen sind? Gibt's da eigentlich deutsche Regeln? Und woher kennst Du die Absichten der Ersteller. Evtl. sind es ja die bösen User, die die Plattform missbräuchlich nutzen. Wie um alles in der Welt willst Du, als Nichtjurist, das beurteilen können?
Natürlich könnte man versuchen zu argumentieren, dass der Eigenanteil bei der Nutzung des Programms sehr hoch ist, letztlich wird das aber von einem Gericht geklärt.
Genau so lange ist Legal oder Illegal nicht endgültig geklärt. Wir als Laien können nur sagen wie wir es empfinden. Ich denke Du als Lehrer solltest da deutlich machen, dass es hier noch offen ist, auch wenn Du meinst eine Tendenz zu sehen.
Hiererer wären wir wieder bei den Tauschbörsen, die den Feldzug gegen die Musikindustrie beispielsweise verloren hat.
Inwieweit der Betreiber dafür belangt werden kann, ist zum einen allgemein weithin ungeklärt und unterliegt der Rechtsprechung des
Landes, das für den Verfasser zuständig ist (somit kaum zu klären für uns).
Wieder ziemlich unklar alles, wie mir scheint.
Uploader vs. Downloader vs. Anbieter
Der obige Teil betrifft den Ersteller der Plattform, beim Anbieter der Datensätze ist das Problem, dass die Regelwerke veröffentlicht werden, also einer breiten Anzahl von Menschen zur Verfügung gestellt werden. Jeder darf sich für den Eigengebrauch Kopien und Daten anfertigen, aber nicht verbreiten.
Das dürfte der Knackpunkt sein denke ich. Es wird getrennt zwischen Verbreitet und Kopieersteller. Vermutlich ist da nicht endgültig geklärt wem, welche Verantwortung im Rechtssinne zugesprochen werden kann. Wäre dem so, würden wir diese Unterhaltung gar nicht führen.

Hierfür benötigt man eine Lizenz des Urhebers, welche die verfasser der Datensätze mit Sicherheit nicht haben.
Hier ist dann wohl die Frage wer da zu prüfen hat und wer Haftbar ist?
Rechtlich würde in Betracht gezogen, wie viele Personen das geschützte Material (potenziell) erhalten und abgerufen haben. Danach richtet sich die Schadenssumme. Strafrechtlich ist es nur relevant, wenn der Urheber Anzeige erstattet (hier wird in der Regel nicht automatisch ermittelt), meist beschränken sich die Urheber auf Zivilklagen (Schadensersatz, Unterlassung)

Während man Datensätze für den Eigengebrauch kopieren und bearbeiten darf (digital ist es noch schwieriger, da hier auch noch der Kopierschutz eine Rolle spielt), ist es dennoch nicht erlaubt, diese Daten aus illegalen Quellen (z.B. Quellen, die keine Lizenz für die Veröffentlichung des Materials haben) zu fertigen.
Was ist wenn die Daten aus legalen Quellen gefertigt werden? Wenn einer eine Kopie vom Codex erstellt ist das ja eine Kopie einer legalen Quelle?
Dabei gilt nicht die Unschuldsvermutung. Wenn man eine Quelle nutzt, dann ist man für dessen Legalität zur Verantwortung zu ziehen (sofern alles Zumutbare zur Klärung der Legalität getan wurde).

-> In sofern würde bei einer Verurteilung den Betreiber eine völlig offene Strafe zufallen (sehr schwer einzuschätzen), die Uploader bekommen eine drakonische Strafe (da kann man sich z.B. gerne mal die Lizenzgebühren für ein youtube-Video bei der GEMA ansehen, was als Basis für die Berechnung herhält. teilweise werden für die Nutzung eines Landschaftsfotos auf einer Website hunderte Euro veranschlagt) und der downloader bekommt eine moderate Strafe. Allerdings ist bei BS das Problem, dass hierbei in der Regel ein sehr umfangreicher Datensatz erworben wird, der Codices und Regelwerke enthält, die man häufig nicht alle im Schrank hat und die in der Summe auch für einen beträchtlichen Schadenswert sorgen.
Was ist wenn man als User alles Regelwerke im Schrank hat und BS als Taschenrechner benutzt?
Nein, meiner Auffassung nach nicht. Letztlich wird in einem Verfahren entschieden, in welchem Umfang das Ursprungswerk genutzt wird und besonders, wie hoch die Eigenleistung ist. BS enthält keinerlei Eigenleistung, es stellt letztlich nur Daten zur Verfügung. Wenn ich zitiere, dann ist das Zitat eingebettet in eigene Ausführungen.
Zur Verdeutlichung:
Wenn du ein Foto in der Öffentlichkeit machst und dabei mitunter Personen fotografierst, dann ist bei der Unkenntlichmachung zu berücksichtigen, ob die Person auf dem Bild einen erheblichen Anteil des Gesamtprodukts ausmacht. Das bedeutet, dass ein Bild einer Menschenmasse dich nicht dazu zwingt, alle Gesichter unkenntlich zu machen. Wenn du ein Bild einer Kirche machst und eine Person läuft vor die Kamera, dann musst du diese unkenntlich machen. Ebenso ist es bei Karikaturen, bei denen auch der Anteil an Eigenkreativität gegenüber einem vermeintlichen Original bewertet wird.
Aus meiner Sicht verwendet BS (bzw. deren Uploader) einen erheblichen Anteil der Regeln, verbunden mit keiner Eigenleistung, wodurch das klassische "kopieren" erfüllt ist.
Hier muss klar eine vollkommene Trennung zwischen BS und Uploader vorgenommen werden (wobei ich mir ziemlich sicher bin das Leute von BS die Daten Pflege und keine "Hobbyisten"). Die Datenverarbeitung und die App sind eine klare Eigenleistung.

Auch wenn Du gut dargelegt hast warum Du das so siehst wie Du es siehst, bin ich der Meinung das Dir (wie auch mir) die Aussage BS ist illegal (verkürzt) als Laien nicht zusteht und so auch falsch ist. Es ist ein noch unklarer Fall. Deine Bewertung finde ich moralisch völlig richtig, würde mir aber besonders bei einem Lehrer wünschen da Näher an den rechtlichen Fakten - also Urteilen - zu bleiben.

cya
 
Doch, Metallica hat vor Gericht gegen Napster gewonnen. Die außergerichtlichen Einigungen sind der Tatsache geschuldet, dass nahezu immer Zivilprozesse geführt wurden.
Es hat schon seinen Grund, dass die Tauschplattformen in der Versenkung verschwunden sind. Es liegt mit Sicherheit nicht daran, dass die Kunden zahlungswilliger geworden sind und nun gerne Geld berappen.
Da ging es nicht um die Nutzung von Napster sondern explizit um das Teilen von ganz speziellen Dateien. Dies hat dann zu der erwähnten Verfügung und der Anordnung von Filtern geführt.
Und natürlich zu haufenweise weiteren Forderungen, zu einzelnen Dateien.
Natürlich könnte GW gegen die Nutzung ihrer Daten vorgehen. Mehr aber auch nicht.
 
Das ist die Unterstellung. Kennst Du alle Datensätze die für BS zu bekommen sind? Gibt's da eigentlich deutsche Regeln? Und woher kennst Du die Absichten der Ersteller. Evtl. sind es ja die bösen User, die die Plattform missbräuchlich nutzen. Wie um alles in der Welt willst Du, als Nichtjurist, das beurteilen können?

Ja, die kenne ich! Sie sind sogar bei BS selbst eingebunden und verlinkt, darunter sind zahlreiche Spielsysteme zu finden. Was ich bislang nirgends gefunden habe, dass sind legale Datensätze! Es wird schwierig für die Betreiber von BS auf den weitestgehenden Gebrauch von eigens kreierter Daten zu plädieren, wenn die Verlinkung aus dem Programm auf eine Community Seite führt, die ausschließlich aus urheberrechtlich geschützten Material besteht. Es gibt keine Verlinkung zu Community Projekten oder beispielsweise Nachwuchsautoren.
Richter sind nicht auf den Kopf gefallen, selbstredend ist mit dem Einbau solcher Mechaniken von einer beabsichtigten, bzw. wissenhaften Verletzung des Urheberrechts auszugehen.
Klar, entschieden ist nichts. Ich kann auch mit Tempo 100 durch die 30er Zone fahren und mir einreden, dass solange ich nicht gerichtlich verurteilt bin, das schon seine Berechtigung hat. Aber ebenso gut kann man relativ präzise voraussagen, wie die Rechtslage geortet ist.
Das Problem ist natürlich, dass nirgends festgelegt ist, was ein "erheblicher Umfang" ist. Hierbei kann man nur der aktuellen Rechtsprechung folgen. Deswegen mag es für dich verwaschen sein, aber ich habe aus diesem Grund andere Beispiele genannt um zu zeigen, dass es durchaus Richtwerte gibt.
Als Lehrer sollte ich und kann darauf verweisen, dass es zu BS keine Urteile gibt. Ebenso kann ich aber darauf verweisen, dass das Internet voll von Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen das Urheberrecht ist und die deutschen Gerichte den Urhebern sehr zugetan sind.
Gerade aus meiner Erfahrung als Lehrer kann ich feststellen, dass man mit Materialien, die man den Schülern zur Verfügung stellt, sehr dünnes Eis betritt, weil es einen Berg an rechtlichen Bestimmungen einzuhalten gibt.
Das dürfte der Knackpunkt sein denke ich. Es wird getrennt zwischen Verbreitet und Kopieersteller. Vermutlich ist da nicht endgültig geklärt wem, welche Verantwortung im Rechtssinne zugesprochen werden kann. Wäre dem so, würden wir diese Unterhaltung gar nicht führen.
Das ist ein Trugschluss!
Da schwingt das Verständnis mit, dass sich "Schuld" aufteilt. Dem ist nicht so, denn jeder Beteiligte hat sich selbst zu verantworten. Sinngemäß läuft es weder im Strafrecht, noch im Zivilrecht so, dass es eine 100% Schuld gibt und die Prozente dann auf die Beteiligten verteilt werden.
Es kann bei einem Vergehen durchaus beispielsweise 3 zu 100% Schuldigen geben.
Was ist wenn die Daten aus legalen Quellen gefertigt werden? Wenn einer eine Kopie vom Codex erstellt ist das ja eine Kopie einer legalen Quelle?
Nein, eine legale Quelle ist ein Werk, für dessen Veröffentlichung du eine Lizenz hast. Bei dem Kauf eines urheberrechtlich geschützten Werks erwirbst du (in der Regel) das Recht, dies für den privaten gebrauch zu nutzen. Du kaufst einen Film und darfst mit diesem anstellen was du willst (außer ihn zu kopieren, das geht speziell bei Filmen auch nicht). Wenn du eine öffentliche Feier planst, dann hast du kein Recht den Film abzuspielen, da du keine Lizenz erworben hast, die dir erlaubt, diesen zu veröffentlichen. Du zahlst als Kneipenbesitzer GEZ, so dass du Musik hören darfst. Allerdings darfst du keinen Radio in deiner Kneipe laufen lassen, da du keine Lizenz zur Veröffentlichung der Musik hast. Deswegen musst du zusätzlich einen stattlichen Betrag an die GEMA überweisen.
Was ist wenn man als User alles Regelwerke im Schrank hat und BS als Taschenrechner benutzt?
Nein, auch das ist streng genommen nicht legal. Du erwirbst mit dem Kauf eines Buches nicht das Recht, Kopien zu erwerben, sondern eigene Kopien für den Privatgebrauch zu erstellen. Das ist eine Spitzfindigkeit, aber tatsächlich wärst du gezwungen, die Daten selbst zu erstellen und nicht zu beziehen. Der Erwerb (auch unentgeldlich) von illegalen Kopien ist unter keinen Umständen erlaubt.
Hier muss klar eine vollkommene Trennung zwischen BS und Uploader vorgenommen werden (wobei ich mir ziemlich sicher bin das Leute von BS die Daten Pflege und keine "Hobbyisten"). Die Datenverarbeitung und die App sind eine klare Eigenleistung.
Boah, das ist schwierig zu erklären. Nein, das ist keine Eigenleistung im Sinne des Urheberrechts. Natürlich ist der Quellcode eine Eigenleistung (welche im Übrigen auch urheberrechtlich geschützt ist), aber bei der Bewertung der Verwendung von Daten ist zu beachten, in welchem Kontext und Umfang original Daten eingepflegt werden.
Wenn ich ein Buch kopiere, dann kann ich ihn auch in einen anderen Einband legen, kann eine andere Schriftart wählen, ihn umbenennen und noch schöne Bilder dazu stellen. Das sind auch Eigenleistungen, aber die urheberrechtlich geschützten Daten werden in einem erheblichen Umfang verwendet. Bei BS ist das Regelsystem bis hin zu wortgetreuen Regelwidergaben der Hauptbestandteil der Nutzung, wodurch die Daten in einem erheblichen Umfang widergegeben werden.

Zum Schluss, das gehört bei aller Korrektheit natürlich auch dazu, bin ich als Nichtjurist natürlich nicht befugt, juristische Ratschläge zu erteilen!
 
  • Like
Reaktionen: SleepyPillow
Ganz ehrlich, so wie Du es hier darstellst, ist nicht nachvollziehbar warum BS noch existent ist. Entweder GW ist BS egal, dagegen spricht CHS und die wiederholten Abmahnungen gegen BS, oder es ist nicht so eindeutig wie Du uns hier verkaufen möchtest.

Ich denke letzteres ist der Fall. GW toleriert gar nichts außer sie müssen. Das hat die Vergangenheit deutlich gezeigt.

cya
 
Da ging es nicht um die Nutzung von Napster sondern explizit um das Teilen von ganz speziellen Dateien. Dies hat dann zu der erwähnten Verfügung und der Anordnung von Filtern geführt.
Und natürlich zu haufenweise weiteren Forderungen, zu einzelnen Dateien.
Natürlich könnte GW gegen die Nutzung ihrer Daten vorgehen. Mehr aber auch nicht.
Es benötigt immer einen explizit Geschädigten (Zivilrecht). Im Strafrecht steht das öffentliche Interesse im Vordergrund, welches aber bei Urheberrechtsvergehen eher gering ist, so dass Strafverfahren nur auf Anzeige der Geschädigten eröffnet werden.
Für die Betroffenen sind Zivilverfahren lukrativer, der Weg über das Strafrecht ist für die Geschädigten nur selten gewinnbringend. Deswegen gibt oder gab es so viele Einzelverfahren und kein Gesamtverfahren.
Ganz ehrlich, so wie Du es hier darstellst, ist nicht nachvollziehbar warum BS noch existent ist. Entweder GW ist BS egal, dagegen spricht CHS und die wiederholten Abmahnungen gegen BS, oder es ist nicht so eindeutig wie Du uns hier verkaufen möchtest.

Ich denke letzteres ist der Fall. GW toleriert gar nichts außer sie müssen. Das hat die Vergangenheit deutlich gezeigt.
Jedem seine Meinung... aber diese Geschichten haben immer den gleichen Haken: Recht haben und Recht bekommen sind zwei sehr unterschiedliche Paar Schuhe. Was hätte GW davon, BS zu vernichten? Nennenswert Geld gibt es wahrscheinlich nicht zu holen, wahrscheinlich kommt einfach das nächste Tool auf den Markt und die Community ist bis ins Mark verärgert. Zudem kommt die sehr schwierige, länderübergreifende Rechtslage.
Edit: Ich habe mal auf die Schnelle nachgesehen. BS enthält kein Impressum, auch da gilt: Viel Spaß bei der Ermittlung des Empfängers der Unterlassungserklärung!
Zumal die Urheber kein Interesse daran haben, einzelne Plattformen zu verbieten, sondern die Plattformen zu zu gestalten, dass sie Daten in einem unbedenklichen Umfang bereitstellen oder Kohle für Lizenzen abdrücken. Das ist der Vorgang bei youtube: Die einzelnen Verstöße gegen das Urheberrecht (beispielsweise bei der Verwendung von Musik in einem Video) können nicht erfolgen, denn eine Ermittlung gegen monkey123 ist nicht sehr zielführend. Deswegen wird versucht den Betreiber dazu zu bewegen, das Urheberrecht umzusetzen. Die Musikindustrie hat kein Interesse daran, youtube dicht zu machen, sondern Systeme dort zu installieren, die für die Verwendung der Materialien einen Geldfluss vorsieht. Dabei ist youtube weniger bedenklich als BS, da auf youtube sehr viel legales Material zu finden ist, BS bezieht sich nahezu ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Materialien (zumindest gemäß der eigenen Verlinkung).

Bei den Nutzern und Datenerstellern sieht es ganz anders aus, die sind rechtlich sehr schnell und einfach rechtlich zu belangen... Das Problem: Sie sind nicht zu ermitteln! Es gibt keinerlei Handhabe gegen die Ersteller der Datenpakete und deren Nutzer, da man sie nicht ausfindig machen kann. So einfach ist das!


Ich sehe das auch so, dass es arg abschweift, wenngleich ich wie eingangs erwähnt habe, es für die Diskussion nicht unerheblich ist. Wenn jemand für sich entscheidet, dass er es nutzen mag, dann finde ich schon, dass man deutlich erwähnen kann, dass es rechtlich so aussieht, dass man sich im Grunde strafbar macht, auch wenn man vor der Strafverfolgung recht sicher ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja den Coder einer App zu ermitteln ist nicht besonders schwierig, das stimmt schon.

Um mal die Frage "Gefahr für den einfachen BS User" mit einer Übertragung aus den p2p Plattformen (Napster war nur die erste bekannte, gibt noch Haufenweise davon) zu versuchen zu beantworten, bei den p2p communitys war für den (unwissend herunterladenden) User immer das Problem dass per Default eingestellt war auch Daten aus einem geteilten Verzeichnis, in der Regel das Downloadverzeichnis des Programms selbst, anderen zum Download zur Verfügung zu stellen.
Dadurch verbreitet man alles was man runterläd ab dem Moment in dem man den Download startet.

Damit war man monetär in einem ganz anderen Bereich unterwegs wenn man erwischt wurde, hier lohnte sich der inflationäre Einsatz von Abmahnanwälten die dann Unterlassungserklärungen verschickten die mit vier- bis fünfstelligen Zahlungsaufforderungen versehen wurden.
Natürlich mit Androhung weiterer Schritte falls die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben wurde.
Die Beträge hierbei waren Pauschalen, eine Ermittlung des real entstandenen Schadens fand meist erst in einem Verfahren statt, zu dem es aber selten kam.

Als reiner Downloader wurde man nicht belangt weil es sich für die Anwälte nicht gelohnt hat, was die Nummer natürlich nicht legaler machte, aber man war safe.

(Quelle hierfür: Been there, außerdem Erfahrungen aus dem Berufsalltag mit DAUs ^^)

Übertragen auf BS, ich denke für reine User lohnt die Verfolgung nicht, da wird nichts kommen.
Die Uploader des Contents, ja schon eher.
Ich denke auch die, die die BS Community mit Input füttern.
BS selbst ist mir tatsächlich ein Rätsel, rein spekulativ, GW hat BS lange geduldet, es hat ja doch ein großer Teil den Codex gekauft da BS alleine doch kompliziert ist.
Jetzt mit Aufkommen der App könnte die Sache allerdings spannend werden, nun hat GW ja eine eigene, kostenpflichtige Alternative am Start.