Ein Makel meiner moralischen Integrität ist ja auch sowas von zum feiern. 🙄
Was verstehst du unter "für illegal erklärt"? Eine Unterlassung hat ja nur dann Erfolg, wenn der Betroffene unerlaubt gehandelt hat, in diesem Falle gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Es kann aber nur regional nach geltendem Recht geurteilt werden, wodurch eine juristische Einschätzung gegenüber den Betreibern für Nichtjuristen nicht machbar ist, da im Falle von BS US-Recht anzuwenden wäre (wer kennt sich hier schon damit aus).Das habe ich aber deutlich anders in Erinnerung.
Napster wurde zeitweise aufgrund einer einstweiligen Verfügung vom Netz genommen und es gab etliche Abmahnungen und ein paar Klagen.
Ich wüsste nicht das Napster jemals für illegal erklärt wurde. Falls doch bitte ich um einen Link.
Was das justiziable Verhalten deutscher User bei der Nutzung von BS angeht, habe ich keine Idee ob da eine Gefahr vorliegt. Evtl. kann @beetlemeier dazu was sagen, wobei das nicht sein Fachbereich ist.
Wie gesagt, so schlau war Napster auch und hat behauptet, dass manche auch ihre Urlaubsvideos oder ihre selbsterstellte und für die Allgemeinheit gedachte Musik austauschen.Und ja, BS ist da ziemlich ähnlich. Die Behauptung, dass es nur für geklaute Datensätze verwendet wird ist einfach nicht haltbar. Das mag bei dir und vielen 40k Spielern so sein, die hälfte meiner Datensätze sind es nicht.
Das sind Zitate. Du darfst ja auch aus einem Buch zitieren und es dennoch nicht kopieren und veröffentlichen. Da geht es besonders um den Einsatzzweck, deren Kennzeichnung und den Umfang. Bitte, wenn man da ernsthaft mitdiskutieren will (was garnicht mein Ziel war, eine juristische Debatte zu generieren), dann macht euch doch zumindest grundlegend kundig!Nach der Logik von @Tharek müssten wir den ganzen Regelbereich im Forum dicht machen, weil da Regelzitate stehen...
Ist mir schon klar. Allerdings scheinen die Regeln in BS den Richtwert für Zitate auch nicht zu übersteigen. Jedenfalls aus der SIcht von GW selbst. Ansonsten hätten sie da sicher schon was gegen gemacht, wenn sie dadurch Umsatzeinbußen bei den Regeln befürchten müssen.Das sind Zitate. Du darfst ja auch aus einem Buch zitieren und es dennoch nicht kopieren und veröffentlichen. Da geht es besonders um den Einsatzzweck, deren Kennzeichnung und den Umfang. Bitte, wenn man da ernsthaft mitdiskutieren will (was garnicht mein Ziel war, eine juristische Debatte zu generieren), dann macht euch doch zumindest grundlegend kundig!
Wo die Grenze liegt wirst du hier im Forum ganz schnell merken, wenn deine "Regelzitate" einen gewissen Umfang überschreitet, denn dann werden die posts auch ganz schnell gelöscht, eben weil sie gegen das Urheberrecht verstoßen.
Es gibt meines Wissens nach keinerlei Urteil das die Nutzung von Napster per se bewertet hätte. Ergo kann das nicht als (salopp) Präzedenzfall heran gezogen werden.Was verstehst du unter "für illegal erklärt"? Eine Unterlassung hat ja nur dann Erfolg, wenn der Betroffene unerlaubt gehandelt hat, in diesem Falle gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Es kann aber nur regional nach geltendem Recht geurteilt werden, wodurch eine juristische Einschätzung gegenüber den Betreibern für Nichtjuristen nicht machbar ist, da im Falle von BS US-Recht anzuwenden wäre (wer kennt sich hier schon damit aus).
Ist mir schon klar. Allerdings scheinen die Regeln in BS den Richtwert für Zitate auch nicht zu übersteigen. Jedenfalls aus der SIcht von GW selbst. Ansonsten hätten sie da sicher schon was gegen gemacht, wenn sie dadurch Umsatzeinbußen bei den Regeln befürchten müssen.
Das sind unterschiedliche Sachverhalte, die jeweils anderen rechtlichen Grundlagen unterliegen.Werden Uploader und Downloader beim Filesharing rechtlich nicht unterschiedlich behandelt? Offene Frage, da ich es nicht genau weiß.
Nein, meiner Auffassung nach nicht. Letztlich wird in einem Verfahren entschieden, in welchem Umfang das Ursprungswerk genutzt wird und besonders, wie hoch die Eigenleistung ist. BS enthält keinerlei Eigenleistung, es stellt letztlich nur Daten zur Verfügung. Wenn ich zitiere, dann ist das Zitat eingebettet in eigene Ausführungen.@Tharek wenn in BS jetzt korrekt zitiert würde, wäre das dann was anderes, Deiner Meinung nach?
Doch, Metallica hat vor Gericht gegen Napster gewonnen. Die außergerichtlichen Einigungen sind der Tatsache geschuldet, dass nahezu immer Zivilprozesse geführt wurden.Es gibt meines Wissens nach keinerlei Urteil das die Nutzung von Napster per se bewertet hätte. Ergo kann das nicht als (salopp) Präzedenzfall heran gezogen werden.
Das ist die Unterstellung. Kennst Du alle Datensätze die für BS zu bekommen sind? Gibt's da eigentlich deutsche Regeln? Und woher kennst Du die Absichten der Ersteller. Evtl. sind es ja die bösen User, die die Plattform missbräuchlich nutzen. Wie um alles in der Welt willst Du, als Nichtjurist, das beurteilen können?BS zitiert nicht, BS ist eine Plattform, deren Absicht es ist, weitestgehend urheberrechtlich geschütztes Material zu (einem kommerziellen Zweck zu) veröffentlichen, wohlwissend, dass im Großteil der Fälle keine Eigenleistungen geteilt werden.
Genau so lange ist Legal oder Illegal nicht endgültig geklärt. Wir als Laien können nur sagen wie wir es empfinden. Ich denke Du als Lehrer solltest da deutlich machen, dass es hier noch offen ist, auch wenn Du meinst eine Tendenz zu sehen.Natürlich könnte man versuchen zu argumentieren, dass der Eigenanteil bei der Nutzung des Programms sehr hoch ist, letztlich wird das aber von einem Gericht geklärt.
Wieder ziemlich unklar alles, wie mir scheint.Hiererer wären wir wieder bei den Tauschbörsen, die den Feldzug gegen die Musikindustrie beispielsweise verloren hat.
Inwieweit der Betreiber dafür belangt werden kann, ist zum einen allgemein weithin ungeklärt und unterliegt der Rechtsprechung des
Landes, das für den Verfasser zuständig ist (somit kaum zu klären für uns).
Das dürfte der Knackpunkt sein denke ich. Es wird getrennt zwischen Verbreitet und Kopieersteller. Vermutlich ist da nicht endgültig geklärt wem, welche Verantwortung im Rechtssinne zugesprochen werden kann. Wäre dem so, würden wir diese Unterhaltung gar nicht führen.Uploader vs. Downloader vs. Anbieter
Der obige Teil betrifft den Ersteller der Plattform, beim Anbieter der Datensätze ist das Problem, dass die Regelwerke veröffentlicht werden, also einer breiten Anzahl von Menschen zur Verfügung gestellt werden. Jeder darf sich für den Eigengebrauch Kopien und Daten anfertigen, aber nicht verbreiten.
Hier ist dann wohl die Frage wer da zu prüfen hat und wer Haftbar ist?Hierfür benötigt man eine Lizenz des Urhebers, welche die verfasser der Datensätze mit Sicherheit nicht haben.
Was ist wenn die Daten aus legalen Quellen gefertigt werden? Wenn einer eine Kopie vom Codex erstellt ist das ja eine Kopie einer legalen Quelle?Rechtlich würde in Betracht gezogen, wie viele Personen das geschützte Material (potenziell) erhalten und abgerufen haben. Danach richtet sich die Schadenssumme. Strafrechtlich ist es nur relevant, wenn der Urheber Anzeige erstattet (hier wird in der Regel nicht automatisch ermittelt), meist beschränken sich die Urheber auf Zivilklagen (Schadensersatz, Unterlassung)
Während man Datensätze für den Eigengebrauch kopieren und bearbeiten darf (digital ist es noch schwieriger, da hier auch noch der Kopierschutz eine Rolle spielt), ist es dennoch nicht erlaubt, diese Daten aus illegalen Quellen (z.B. Quellen, die keine Lizenz für die Veröffentlichung des Materials haben) zu fertigen.
Was ist wenn man als User alles Regelwerke im Schrank hat und BS als Taschenrechner benutzt?Dabei gilt nicht die Unschuldsvermutung. Wenn man eine Quelle nutzt, dann ist man für dessen Legalität zur Verantwortung zu ziehen (sofern alles Zumutbare zur Klärung der Legalität getan wurde).
-> In sofern würde bei einer Verurteilung den Betreiber eine völlig offene Strafe zufallen (sehr schwer einzuschätzen), die Uploader bekommen eine drakonische Strafe (da kann man sich z.B. gerne mal die Lizenzgebühren für ein youtube-Video bei der GEMA ansehen, was als Basis für die Berechnung herhält. teilweise werden für die Nutzung eines Landschaftsfotos auf einer Website hunderte Euro veranschlagt) und der downloader bekommt eine moderate Strafe. Allerdings ist bei BS das Problem, dass hierbei in der Regel ein sehr umfangreicher Datensatz erworben wird, der Codices und Regelwerke enthält, die man häufig nicht alle im Schrank hat und die in der Summe auch für einen beträchtlichen Schadenswert sorgen.
Hier muss klar eine vollkommene Trennung zwischen BS und Uploader vorgenommen werden (wobei ich mir ziemlich sicher bin das Leute von BS die Daten Pflege und keine "Hobbyisten"). Die Datenverarbeitung und die App sind eine klare Eigenleistung.Nein, meiner Auffassung nach nicht. Letztlich wird in einem Verfahren entschieden, in welchem Umfang das Ursprungswerk genutzt wird und besonders, wie hoch die Eigenleistung ist. BS enthält keinerlei Eigenleistung, es stellt letztlich nur Daten zur Verfügung. Wenn ich zitiere, dann ist das Zitat eingebettet in eigene Ausführungen.
Zur Verdeutlichung:
Wenn du ein Foto in der Öffentlichkeit machst und dabei mitunter Personen fotografierst, dann ist bei der Unkenntlichmachung zu berücksichtigen, ob die Person auf dem Bild einen erheblichen Anteil des Gesamtprodukts ausmacht. Das bedeutet, dass ein Bild einer Menschenmasse dich nicht dazu zwingt, alle Gesichter unkenntlich zu machen. Wenn du ein Bild einer Kirche machst und eine Person läuft vor die Kamera, dann musst du diese unkenntlich machen. Ebenso ist es bei Karikaturen, bei denen auch der Anteil an Eigenkreativität gegenüber einem vermeintlichen Original bewertet wird.
Aus meiner Sicht verwendet BS (bzw. deren Uploader) einen erheblichen Anteil der Regeln, verbunden mit keiner Eigenleistung, wodurch das klassische "kopieren" erfüllt ist.
Da ging es nicht um die Nutzung von Napster sondern explizit um das Teilen von ganz speziellen Dateien. Dies hat dann zu der erwähnten Verfügung und der Anordnung von Filtern geführt.Doch, Metallica hat vor Gericht gegen Napster gewonnen. Die außergerichtlichen Einigungen sind der Tatsache geschuldet, dass nahezu immer Zivilprozesse geführt wurden.
Es hat schon seinen Grund, dass die Tauschplattformen in der Versenkung verschwunden sind. Es liegt mit Sicherheit nicht daran, dass die Kunden zahlungswilliger geworden sind und nun gerne Geld berappen.
Das ist die Unterstellung. Kennst Du alle Datensätze die für BS zu bekommen sind? Gibt's da eigentlich deutsche Regeln? Und woher kennst Du die Absichten der Ersteller. Evtl. sind es ja die bösen User, die die Plattform missbräuchlich nutzen. Wie um alles in der Welt willst Du, als Nichtjurist, das beurteilen können?
Das ist ein Trugschluss!Das dürfte der Knackpunkt sein denke ich. Es wird getrennt zwischen Verbreitet und Kopieersteller. Vermutlich ist da nicht endgültig geklärt wem, welche Verantwortung im Rechtssinne zugesprochen werden kann. Wäre dem so, würden wir diese Unterhaltung gar nicht führen.
Nein, eine legale Quelle ist ein Werk, für dessen Veröffentlichung du eine Lizenz hast. Bei dem Kauf eines urheberrechtlich geschützten Werks erwirbst du (in der Regel) das Recht, dies für den privaten gebrauch zu nutzen. Du kaufst einen Film und darfst mit diesem anstellen was du willst (außer ihn zu kopieren, das geht speziell bei Filmen auch nicht). Wenn du eine öffentliche Feier planst, dann hast du kein Recht den Film abzuspielen, da du keine Lizenz erworben hast, die dir erlaubt, diesen zu veröffentlichen. Du zahlst als Kneipenbesitzer GEZ, so dass du Musik hören darfst. Allerdings darfst du keinen Radio in deiner Kneipe laufen lassen, da du keine Lizenz zur Veröffentlichung der Musik hast. Deswegen musst du zusätzlich einen stattlichen Betrag an die GEMA überweisen.Was ist wenn die Daten aus legalen Quellen gefertigt werden? Wenn einer eine Kopie vom Codex erstellt ist das ja eine Kopie einer legalen Quelle?
Nein, auch das ist streng genommen nicht legal. Du erwirbst mit dem Kauf eines Buches nicht das Recht, Kopien zu erwerben, sondern eigene Kopien für den Privatgebrauch zu erstellen. Das ist eine Spitzfindigkeit, aber tatsächlich wärst du gezwungen, die Daten selbst zu erstellen und nicht zu beziehen. Der Erwerb (auch unentgeldlich) von illegalen Kopien ist unter keinen Umständen erlaubt.Was ist wenn man als User alles Regelwerke im Schrank hat und BS als Taschenrechner benutzt?
Boah, das ist schwierig zu erklären. Nein, das ist keine Eigenleistung im Sinne des Urheberrechts. Natürlich ist der Quellcode eine Eigenleistung (welche im Übrigen auch urheberrechtlich geschützt ist), aber bei der Bewertung der Verwendung von Daten ist zu beachten, in welchem Kontext und Umfang original Daten eingepflegt werden.Hier muss klar eine vollkommene Trennung zwischen BS und Uploader vorgenommen werden (wobei ich mir ziemlich sicher bin das Leute von BS die Daten Pflege und keine "Hobbyisten"). Die Datenverarbeitung und die App sind eine klare Eigenleistung.
Es benötigt immer einen explizit Geschädigten (Zivilrecht). Im Strafrecht steht das öffentliche Interesse im Vordergrund, welches aber bei Urheberrechtsvergehen eher gering ist, so dass Strafverfahren nur auf Anzeige der Geschädigten eröffnet werden.Da ging es nicht um die Nutzung von Napster sondern explizit um das Teilen von ganz speziellen Dateien. Dies hat dann zu der erwähnten Verfügung und der Anordnung von Filtern geführt.
Und natürlich zu haufenweise weiteren Forderungen, zu einzelnen Dateien.
Natürlich könnte GW gegen die Nutzung ihrer Daten vorgehen. Mehr aber auch nicht.
Jedem seine Meinung... aber diese Geschichten haben immer den gleichen Haken: Recht haben und Recht bekommen sind zwei sehr unterschiedliche Paar Schuhe. Was hätte GW davon, BS zu vernichten? Nennenswert Geld gibt es wahrscheinlich nicht zu holen, wahrscheinlich kommt einfach das nächste Tool auf den Markt und die Community ist bis ins Mark verärgert. Zudem kommt die sehr schwierige, länderübergreifende Rechtslage.Ganz ehrlich, so wie Du es hier darstellst, ist nicht nachvollziehbar warum BS noch existent ist. Entweder GW ist BS egal, dagegen spricht CHS und die wiederholten Abmahnungen gegen BS, oder es ist nicht so eindeutig wie Du uns hier verkaufen möchtest.
Ich denke letzteres ist der Fall. GW toleriert gar nichts außer sie müssen. Das hat die Vergangenheit deutlich gezeigt.