Ich verstehe immer noch nicht, wie man beschworene Nurgle-Dämonen in einem oder mehreren DG-Kontingent/en ohne Abzüge bei den Fähigkeiten usw. der DG Armee einsetzen kann? Bedingungen, um an die Fähigkeiten der DG, deren Gefechtsoptionen, Begabungen des Kriegsherrn, Psi Disziplin, Relikte und Taktische Missionsziele sind (wie von Unhold schon benannt), dass die Armee in Schlachtordnung sein muss und alle Kontingente der Armee ausschließlich aus Deathguard Einheiten bestehen müssen (siehe DG Codex Seite 96 Absatz 1 Satz 1ff).
Die beschworenen Nurgle-Dämonen sind zwar in Schlachtordnung zu den DG Einheiten, haben aber nicht deren Fraktionskennwort Deathguard.
Die Gefechtsoptionen im DG Codex S. 98 Absatz 1 Satz 1 bieten mir dann als Ausnahme der oben genannten Bedingung die Verstärkende Unterstützungskontingente an, um z.B die Gefechtsoption Seuchenpakt zum Beschwören von Nurgle Dämonen in einer Armee in Schlachtordung und DG-Kontingente nutzen zu können. Was mir dann aber pro beschworener Nurgle-Dämonen Einheit im Verstärkenden Unterstützungskontingent noch einen weiteren Befehlspunkt kostet (siehe GB S. 245).
Habe ich irgendwo etwas im Grundregelbuch oder DG Codex überlesen, was es mir erlaubt die beschworene (Nurgle-)Dämonen (die über Verstärkungspunkte (siehe GB S. 214) für eine Armee in Schlachtordnung eingekauft wurden) auch ohne die oben genannte Ausnahme der Verstärkende Unterstützungskontingente in einer DG Armee einzusetzen und die oben genannten Fähigkeiten usw. der DG Armee nicht zu verlieren?