Anm.: Nur in dieser Phase darf Gelände nicht auf Marker gestellt werden (kl.RB S.93)
Steht da nicht. Da steht Gelände darf nicht auf Marker gestellt werden. Spieler müssen sich an die Geländeregeln halten.
Willst du sagen weil der zweite Satz da steht gilt er auch nur für Punkt 6 oder nicht doch fürs ganze Spiel?! Der gesamte Abschnitt ist anhand der Semantik nicht auf Punkt 6 beschränkt, er gilt fürs gesamte Spiel. Da müsste schon stehen "während dieses Schrittes darf Gelände nicht auf Marker gestellt werdeb", tut es aber nicht.
Diese ganze Argumentation baut darauf auf, diesen Absatz auf den Zeitpunkt des Geländeaufstellens (Punkt 6) einzuschränken und mit falscher Zitierung zu untermauern.
Stelle ich eine Befestigung während der Armeeaufstellung auf, stelle ich etwas aus mit dem trait "terrain feature" und die Regeln aus Punkt 6 sind anzuwenden.
Meinungen schön und gut..bitte zitiert einfach nicht falsch oder wandelt es in eine Meinungsbestimmte Formulierung um sondern Arbeiter mit den Originaltexten, wenn ihr wirklich etwas zur Diskussion beitragen wollt... meine Meinung dazu.
Ich verstehe eure Argumentation schon, sehe aber weder RAI noch RAW eine Bestätigung dafür.
Das Argument mit "weil das unter Punkt 6 steht gilts nur da" ist widerlegt weil auch eine andere allgemeine Regel direkt als Folgesatz kommt und somit diese Behauptung nicht tragbar ist.
Wenn etwas mehrere Eigenschaften hat muss man den kleinsten gemeinsamen Nenner finden, sprich "Verbote" und Abwandlungen.
Die einzige Abwandlung hier ist, dass dieses Teil als Unit zur Armee gehört, aber terrain feature bleibt. Kein Wort davon, dass die Einschränkungen die sonst auf terrain feature zutreffen aufgehoben werden.
Auf jeden Fall sehe ich keine. Wenn ihr mir die Textstellen nennen und euren Punkt klar machen wollt bin ich gern bereit offen an die Sache ranzugehen. Aber einfach nur sagen "nee isso, glaub mal" ist übelste Zeitverschwendung!
P.S.: Und bitte auch das FaQ zu dem Thema beachten!