Ich klinke mich jetzt nicht in das Geplänkel ein, beantworte aber gerne deine Frage,
@Hogosha81do: Schritt 6 spricht (ohne ihn jetzt vollständig abzutippen) von Geländestücken. Gebäude sind da nicht genannt. Das ist aber insoweit auch nicht verwunderlich, dass Gebäude auf Seite 260/261 zu den Geländestücken zählen. Diese Definition steht fest und ist nicht davon abhängig, ob das entsprechende Schlüsselwort vorhanden ist, zumal alle bisherigen Datenblätter für die 8. Edition und deren Regeln geschrieben wurden. Geländeeigenschaften sind so oder so immer optional, das sagt also auch nichts aus. Auch in Schritt 11 steht nichts voin Gebäuden.
Der Knackpunkt, über den mittlerweile sehr verbissen diskutiert (oder vielmehr gestritten) wird, ist ja, dass Gebäude nicht nur als Geländestücke, sondern auch als Einheiten zählen. Das führt zu Widersprüchen und hat eindeutig Klärungsbedarf.