In Deutschland ist "Wucher" ein Straftatbestand...
Ja würde das Finanzamt. Ein Vereinsmitglied (Aquaristik) wurde beim Finanzamt angeschwärzt, weil er ein paar Börsen besucht und seine Nachzuchten verkauft hat. Zumindest wurde er beim Finanzamt von jemanden angeschwärzt er würde das im gewerblichen Umfang betreiben. Es gab eine menge Hudelei mit dem Finanzamt, bei dem er nachweisen mußte das es sich bei ihm um keine Gewerbliche Tätigkeit handelt, das es nur Liebhaberei ist und er unterm Strich praktisch nur auf +/- Null raus kommt.Ich kenn mich in dem Bereich nicht so aus, aber würde das Finanzamt bei solchen Sachen wirklich aktiv werden? Meine jetzt nicht wegen der Zuständigkeit, sondern eher, ob die Bearbeitung eines solchen Falls durch das Finanzamt wirklich realistisch erscheint.
In Deutschland ist "Wucher" ein Straftatbestand...
Ja würde das Finanzamt. Ein Vereinsmitglied (Aquaristik) wurde beim Finanzamt angeschwärzt, weil er ein paar Börsen besucht und seine Nachzuchten verkauft hat. Zumindest wurde er beim Finanzamt von jemanden angeschwärzt er würde das im gewerblichen Umfang betreiben. Es gab eine menge Hudelei mit dem Finanzamt, bei dem er nachweisen mußte das es sich bei ihm um keine Gewerbliche Tätigkeit handelt, das es nur Liebhaberei ist und er unterm Strich praktisch nur auf +/- Null raus kommt.
Wer vor 2 Jahren massig PS5 Konsolen verkauft hat, oder andere OVP Ware und das meldet jemand, kann recht sicher mit Post vom Finanzamt rechnen. Seit kurzen geht das oft automatisch, wenn jemand viel und oft über bestimmte Plattformen betreibt.
Wenn es ums Geld bekommen geht ist kein Amt überlastet...Das schon. Aber müsste für Wucher ja eine Notlage vorhanden sein. So sehr ich unser Hobby auch liebe, kann man hier ja nicht wirklich von so etwas sprechen. ?
Interessant. Damit hätte ich nicht gerechnet. Heißt es ja immer, viele unsere Behörden seien überlastet.
Edit: Ich wollte gerade im GW-Shop nach einer Mini schauen. Der Verkauf der stornierten Bücher läuft wohl gerade. Und die Warteschlange ist pausiert. Hatte ich auch noch nie. Eine Warteschlange, auf die man warten muss, dass sie weitergeht. :>
Aber nicht wenn die Behörde Geld einkassieren kann. Würdest du Geld oder Leistungen wegen Umstand X von Behörde Y bekommen können, dauert es ewig bis jemand reagiert, oder sie versuchen das ganze gleich abzulehnen.Interessant. Damit hätte ich nicht gerechnet. Heißt es ja immer, viele unsere Behörden seien überlastet.
Das wird meistens so interpretiert aber der Tatbestand Wucher kann auch schon erfüllt sein, wenn der Preis den Wert bei weitem übersteigtDas schon. Aber müsste für Wucher ja eine Notlage vorhanden sein. So sehr ich unser Hobby auch liebe, kann man hier ja nicht wirklich von so etwas sprechen. ?
Sry beetlemeier ,das ist Kapitalismus und völlig okay,nur ne Nische also kein Problem.??
Hört/liest/sieht man doch immer wieder. .....wahrscheinlich von Scalpern.???
Das wird meistens so interpretiert aber der Tatbestand Wucher kann auch schon erfüllt sein, wenn der Preis den Wert bei weitem übersteigt
(GW-OVP-Preis vs Scalper-Preis) oder der Käufer zb. dahingehend unter Druck gesetzt wird die Ware zu erwerben weil ihm suggeriert wird das er nicht anders mehr an diese kommen kann bzw diese nicht über anderen Wege mehr zu beschaffen ist (Asymmetrische Information).
Ja, aber nur für extreme Fälle; der §291 StGB findet auf die Fälle, um die es hier geht, keine Anwendung.ist "Wucher" ein Straftatbestand...
dann ruft doch einfach mal beim Finanzamt an und meldet den Vogel.
Hast Du da ne Entscheidung zu oder einen Beleg? FOMO als Begründung für Wucher im Sinne eines nichtigen Rechtsgeschäfts finde ich jetzt ganz spontan recht weit hergeholt.😉oder der Käufer zb. dahingehend unter Druck gesetzt wird die Ware zu erwerben weil ihm suggeriert wird das er nicht anders mehr an diese kommen kann bzw diese nicht über anderen Wege mehr zu beschaffen ist (Asymmetrische Information).
FOMO als Begründung für Wucher im Sinne eines nichtigen Rechtsgeschäfts finde ich jetzt ganz spontan recht weit hergeholt.
Die Ironie war für mich eigentlich deutlich ,vlt brauchen wir tatsächlich eine Ironiekatze.?Na das ist ganz einfach.
Wenn die Scalper sich mit Bots ausrüsten und bei GW bedienen, dann haben sie einfach mal völlig Recht.
Wenn GW dann einfach ein Fliegengitter vor tut, dann habe sie immer noch völlig Recht, aber sind in dem Fall die Dummen. 😉
Das Finanzamt wurde bei mir auch schon aktiv, weil ich während des Studiums 200 Euro im Monat mit Nachhilfe verdiente - auch wenn das allein deutlich unter dem Steuerfreibetrag lag.Ich kenn mich in dem Bereich nicht so aus, aber würde das Finanzamt bei solchen Sachen wirklich aktiv werden? Meine jetzt nicht wegen der Zuständigkeit, sondern eher, ob die Bearbeitung eines solchen Falls durch das Finanzamt wirklich realistisch erscheint.
Also "einfach mal anrufen" ist jetzt vielleicht doch etwas zu salopp gesagt: Ne falsche Verdächtigung wird das erstmal nicht sein, weil man ja nicht "wider besseren Wissens" Steuerbetrug unterstellt.
Allerdings ist es schon so, dass man da oft gegen jemand anderen ein Verfahren initiiert ohne dass man weiß, ob es wirklich berechtigt ist. Da sollte man doch dran denken, dass so ein pauschales Behaupten ins Blaue hinein einfach nur aus eventueller "Rache" etwas ist, was einen auch selber treffen kann. Wäre schon gut, wenn man mit solchen Dingen verantwortungsvoll umgeht und das gründlich abwägt, bevor man wirklich zum Telefon greift.
Sowas hatten wir doch erst neulich hier im Forum: Da wurde doch auch direkt Meldung beim Finanzamt und den Ordnungsbehörden gemacht, weil jemandem unbegründet ein Hobby-shop verdächtig vorkam?!
Man sollte die verlinkten Artikel auch lesen, zumal der von Dir verlinkte ganz gut verständlich und umfassend ist. Deshalb gleich nochmal der Link https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/Und jemand der 30 Boxen im Jahr kauft und mit 100€ Gewinn weiterverkauft, gilt dann als Händler und muss Steuern zahlen.
Man sollte die verlinkten Artikel auch lesen, zumal der von Dir verlinkte ganz gut verständlich und umfassend ist. Deshalb gleich nochmal der Link https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
"30 Boxen mit 100 € Gewinn gilt dann als Händler und muss Steuern zahlen" ist so erstmal nicht ganz richtig. Ab 30 Artikel und 2000 Euro Einnahmen (d.h. Umsatz und der ist bekanntlich ungleich Gewinn) werden die Geschäfte durch Ebay u.a. gemeldet.
Nicht ganz klar ist mir dabei, ob man mit meinetwegen 50 Fällen und 1500 Euro Umsatz daraus auch gemeldet wird (hilfesuchender Blick in Richtung @beetlemeier ), das wäre ja für den Hobbybereich eine nicht völlig unmögliche Konstellation.
Danach ist alles bis hin zur Steuer eine Sache der jeweiligen Umstände und Gegenstand von Nachweisen und Steuererklärung.
Wie gesagt, informiert euch vernünftig , wenn ihr mehr als 30 mal pro Jahr über so Plattformen verkauft, das schafft sicher der eine oder andere, mit 2 Verkäufen pro Monat rutscht man schon nah an die Meldegrenze und möglicherweise vertickt man ja sonst noch nicht-GW-Zeug oder ein Familienmitglied unter der gleichen Anmeldung, nicht dass das Finanzamt dann mal nachfragt und ihr fallt aus allen Wolken, schon weil ihr keine Belege oder Nachweise habt. Im Zweifel schätzen die dann auch schon mal den Gewinn.