GW-Fälschungen

GW-Fälschungen

  • Ich motze den Verkäufer an.

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  • Umfrageteilnehmer
    6
So ich verkneife mir jegliches Kommentar zu der Diskussion, nur folgendes zur Legalität vom Nachgiessen:

ES IST RECHTLICH ERLAUBT MINIS FÜR DEN !EIGENGEBRAUCH! ABZUGIESSEN.
Sobald man sie weiter verkaufen will macht man sich strafbar.
Man kann sich soviel oder sowenig nachgiessen wie man lustig ist, GW kann da erzählen was es will, es bleibt legal, aber wenn man nicht Bescheid weiss kann einem ja viel erzählt werden, und das nutzt GW (verständlicherweise) aus.

Ich hatte mal eine Vorlesung in der es um Urheberrecht, Musterschutz etc. pp ging und da gab es mal einen Fall bei dem so Marienfiguren nachgegossen und verkauft wurden.
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerich...-_Apfel-Madonna
wenn sich jemand weitererkundigen will.
 
Der Fall der Apfel-Madonna ist interessant, trifft aber im Kern nicht das "GW-Problem", da auf der Madonna die Urheberrechte abgelaufen sind und die Rechtslage zwischen Klägerin und Museum verworren ist. Die Urteilsbegründung ist aber sicher in Teilen auch anwendbar.

Zum Selbergiessen: Das Selbergiessen ist legal, solange es nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, bzw. keinerlei Werbung dafür gemacht wird. Die Weitergabe von selbstgegossenen Produkten könnte auch noch legal sein, solange kein eigentlicher Handel (Ware gegen Geld) oder Gewinn nachweisbar ist.

Doch selbst wenn man alles vorrätig hat, ist das Abgiessen teuer, man muss mit einer bestimmten Zahl von Güssen rechnen, die mehr oder weniger perfekt sind, daneben der Ausschuß und die Abnutzung der Form. Gar nicht gerechnet die Zeit die das in Anspruch nimmt in Relation zur Schwierigkeit des abzugiessenden Formstücks. Wenn man das durchkalkuliert und dabei bedenkt, dass man eh zu wenig Zeit hat, denn sonst wären alle Minis schon längst perfekt angemalt, kann man das Zeug auch gleich im Laden kaufen.

Etwas anderes wäre es, wenn sich eine Interessengemeinschaft zusammenfindet, d.h. jemand der ein neues Urmodell designen kann, jemand, der Gußformen erstellen kann, jemand der das Gießmateral besorgen kann usw. Dann wäre es zumindest eine juristische Gratwanderung.

Abgiessen und verkaufen bzw. öffentlich zum Verkauf anbieten (ebay) ist schlichtweg illegal und dürfte auch extrem teuer sein. (Abmahnung, hochgerechnete Schädigung, Unterlassungserklärung, Anwaltskosten).
 
Sind denn Abgüsse von zinnfiguren überhaupt lohnenswert??
Ich meine die Form erstellen,Zinn kaufen undwasweißichnoch,das kostet doch alles Geld.

Und was will ich denn mit 20-30 oder sogar mehr,denselben Miniaturen auf der Platte,das ist ja wie bei den Klonkriegern. 😛
Für einen selber hört sich das nach viel Arbeit und wenig Sinn an.
So komme ich dann auf den Gedanken,das sich dann nur der Aufwand lohnt,wenn man diese gewerblich wie bei Ebay wieder verkaufen würde und dieses wiederum ist ja nicht legal.

Da kann man aber mal sehen,das es sich in der Regel eventuell nur lohnt,Miniaturen abzuformen,mit denen man Armeen aufstellen kann.
Warum sollte ich mir eine Reaper oder Ral Partha Figur abgießen,ich brauche normalerweise nur eine davon,oder?

Die Preise von GW haben mich insofern verschreckt das ich mir nur noch 1-2x im Jahr eine Figur gönne,die darf dann auch mal bis zu 15 Euro kosten.
Ansonsten wäge ich ab,ob mir die Figur das wert ist oder nicht,auch andere Hersteller haben Miniaturen für 9-13 Euro im Programm,das bleiben bei mir immer noch bis zu 26 DM und da ich nicht einsehe,denen ihren Sommerurlaub zu finanzieren,kaufe ich sie eben nicht.

Ich gehe aus Kostengründen langsam dahin über bei Sammelbestellungen in der UK mitzumachen,da gibt es auch schöne Miniaturen,meist hier nicht erhältlich und kosten mich pro Mini ca. 2-3 Pfund.

Es bleiben ja auch noch genug Alternativen,was ich so gehört habe,gehe viele Wargamer auf Warzone Miniaturen über,die sie dann unter ihre 40k Figuren mischen.
Was ich so gehört habe,gab es 240 Plastikfiguren für 22 Euro inklusive Porto.
Billiger wie selber gießen. :lol:
 
das ist vollkommen richtig, alleine für eine form investierst du 15-30 € (je nach größe) und dann nochmal das material (resin/zinn was auch immer) und verschleißmittel wie zb trennmittel/talkum.

mit einer zinn-form kanns du dann 50-100 abgüsse machen, je nachdem wie gut du die gemacht hast und wie gut du die pflegst.

Abgüssen lohnen sich IMO also nur für größere objekte die man mehrfach benötigt (damit meine ich mindestens 3 eher 4 und nochmehr) oder für massen an kleinen objekten.

die meisten massen bringt man bei gw unterdessen aber auch mit plastik auf den tisch und die meisten boxen sind unterdessen wieder etwas fairer was preis/leistung angeht - die minis haben zum teil eine echt gute qualität und es sind ordenlich bitz dabei.
 
<div class='quotetop'>ZITAT(Shinkansen @ 27.12.2006 - 16:15 ) [snapback]944567[/snapback]</div>
Zum Selbergiessen: Das Selbergiessen ist legal, solange es nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, bzw. keinerlei Werbung dafür gemacht wird. Die Weitergabe von selbstgegossenen Produkten könnte auch noch legal sein, solange kein eigentlicher Handel (Ware gegen Geld) oder Gewinn nachweisbar ist.
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Worauf stütz Du diese Rechtsansicht?
 
<div class='quotetop'>ZITAT(breimen#1 @ 28.12.2006 - 11:35 ) [snapback]944870[/snapback]</div>
Also wenn die Qualität und der Preis stimmen würde könnte ich mir schon vorstellen gefälschte Miniaturen zu kaufen, ansonsten würde ich die Leute bei GW melden
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Ich glaub es ja nicht! 😱
"Entweder Du verkaufst mir günstig anständige Fälschungen oder ich zeige Dich an!!!"
Hä? Gehts noch naiver?
 
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Also wenn die Qualität und der Preis stimmen würde könnte ich mir schon vorstellen gefälschte Miniaturen zu kaufen, ansonsten würde ich die Leute bei GW melden[/b]

Sorry, solche Typen find ich zum Kotzen. Solange ich meinen Profit davon hab, ist alles ok, aber wenn ich mich mit meiner Geiz-ist-geil-Haben-will-Masche mal selber anscheiß, dann mach ich ein Fass auf.

Bis jetzt hat imo noch in keinem Forum eine Diskussion zum topic "Nachgießen zum Eigenbedarf" ein belastbares Resultat gebracht. Ich für mich selbst würde es bei Details, Zubehör u.ä. für den Eigenbedarf und unter Freunden bejahen, mach es aber kaum, da doch recht aufwendig. Für den Verkauf insbesondere unter Vorspiegelung von Originalen ist für mich nicht akzeptabel, unabhängig davon ob GW groß und böse und der Einzelhändler nett sind.
 
Zum Selbergiessen: Das Selbergiessen ist legal, solange es nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, bzw. keinerlei Werbung dafür gemacht wird. Die Weitergabe von selbstgegossenen Produkten könnte auch noch legal sein, solange kein eigentlicher Handel (Ware gegen Geld) oder Gewinn nachweisbar ist.

<div class='quotetop'>ZITAT(Dark Scipio @ 28.12.2006 - 11:28 ) [snapback]944861[/snapback]</div>
Worauf stütz Du diese Rechtsansicht?[/b]

Zunächst einmal bin ich auf diesem Gebiet alles andere als kundig, das sind nur "Überreste", die bei mir noch von den Vorlesungen für Recht hängen geblieben sind.

Als Kläger in Copyright-Rechtsfragen steht man vor dem Problem der Nachweisbarkeit einer Schädigung. *)Diese Schädigung kann entweder schon eingetreten sein, - hier Handel von abgegossenen Produkten -, dann lassen sich Verletzung geistigen Eigentums und Gewinnausfall (auch hochgerechnet) ins Feld führen, oder die Schädigung kann abzusehen sein, durch eine Ankündigung abgegossene Produkte unter dem Preis in den Handel bringen zu wollen (eher Sittenwidrigkeit). Bei letzerem könnte ebenfalls ein Gewinnausfall hochgerechnet werden. Zum Hochrechnen wird meistens die Frage geprüft, ob es jederman (der Öffentlichkeit) möglich gewesen wäre, von dem Angebot des Beklagten Gebrauch zu machen. Als konstruiertes Beispiel: Eine Ankündigung in einer stark limitierten Club-Zeitschrift die nur intern an wenige Mitglieder verschickt wird, schließt die Öffentlichkeit weitgehend aus.
Eine öffentliche Ankündigung in einem regionalen Medium, gegen die der Beklagte einen Umsatzeinbruch in ebendieser Region setzen kann, wäre hingegen für die Schädigung hinreichend.
Anderes konstruiertes Beispiel: Wenn zwei Personen je eine Form gebaut haben und sie diese untereinander für ihren jeweiligen privaten Gebrauch austauschen, ist die Öffentlichkeit ebenfalls ausgeschlossen, haben die beiden sich jedoch zuvor über ein öffentlich zugängliches Forum kontaktiert, sieht der Fall schon wieder anders aus.

Dies sind aber nur erste Überlegungen aus der Sicht des Klägers, weiterhin geht es darum, ob der Abguss eine 1:1 Kopie ist oder ob die Kopie nur Ähnlichkeiten aufweist und wie die Kopie angeboten wird (als GW-Produkt oder nur als zu GW-Produkten passend)

*) Man kann zwar auch ohne Schädigung sich vor einem Gericht bestätigen lassen, dass man prinzipiell Recht gehabt hätte, doch damit ist noch keine finanzielle Entschädigung verbunden, eher das Gegenteil, wenn bei einem nicht glasklaren Fall die für die Rechtsprechung entstandenen Kosten anteilig auf die Parteien übertragen werden. Dies wird insbesondere dann teuer, wenn das Gericht zuvor für den Fall Geringfügigkeit annimmt und die Parteien zu einer Einigung aufruft. Hier ist ein kapitalkräftiger Monopolist eindeutig im Vorteil, da er dadurch z.B. kleine Start-Up Firmen in den Bankrott treiben kann.
 
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
WoW! Wie cool du doch bist. Waer ich nur so toll wie du... [/b]

Schlecht geschlafen? Oder noch nicht im Bett gewesen. Was nun am privaten Nachgiessen von Figuren für den Eigenbedarf so verwerflich sein soll, entzieht sich meinem Verständnis, zumal Fe4rM3 für diese paar Männekens sonst 165 Euro ausgeben muesste...