Das läuft in einer gefestigten rechtlichen Schiene ab und muss gar nicht in den Misskredit der Rache gesetzt werden. Es wird eben etwas vergolten, also ein rechtlicher Ausgleich geschaffen. Dass der Volksmund daraus einen so emotionalen (und pejorativen) Topos gemacht hat, wird dem schönen Wort gar nicht gerecht. Und mit dem Talion hat es rein überhaupt nichts zu schaffen.
Dieser Wortherkunft folgend mag der Gedanke der "Vergeltung" im Rechtssystem angebracht sein. Da aber eben der Volksmund einen emotionalen Topos daraus gemacht hat würde ich mit diesem Wort im Zusammenhang mit unserem Rechtssystem sehr vorsichtig umgehen. 😉
Sehe ich ganz anders. Ohne Naturrechtsdebatte kein Individualrecht, ohne Individualrecht kein (interstaatliches) Völkerrecht. Das eine ist ohne das andere undenkbar.
Auch dies ist zwar korrekt, dennoch ist ein direkter Vergleich, insbesondere in unserem konkreten Fall hier, sehr schwer und hinkt an einigen Stellen.
Das Individualrecht demokratischer Nationen stellt zum Beispiel den Bürger unter einen besonderen Schutz vor dem Staat. Da Bin Laden jedoch kein US-Bürger ist, greifen solche Schutzmechanismen auch nicht.
Der wichtigste Unterschied liegt jedoch im Kriegsfall. Man kann sich bei Terroristen zwar darüber streiten, ob das Kriegsrecht auf sie anwendbar ist, nimmt man das jedoch als gegeben an, so greifen noch wesentlich bedeutendere Schutzmechanismen des Individalrechts nicht, da diese im Kriegsfall ihre Bedeutung verlieren.
Hinzu kommt, dass Krieg sich ein Stück weit einer so strengen moralischen Analyse entzieht, wie sie in Zivilfällen nomalerweise üblich ist. Es lassen sich einfach nicht exakt die gleichen Maßstäbe anwenden. Alleine der von mir zuvor erwähnte Gedanke der Machtpolitik spielt im Individualrecht für gewöhnlich keine Rolle. Ein Sonderfall mag der Kampf gegen das organisierte Verbrechen sein, da dieses in seiner Struktur aber teilweise wieder dem Terrorismus ähnelt, würde ich das erstmal ausklammern. Der Staat verhaftet einen Mörder nicht, um diesem seine Macht zu demonstrieren, sondern um stellvertretend für die Bürger Gerechtigkeit walten zu lassen. In Kriegen wiederum ist Gerechtigkeit allenfalls eine vorgeschobene Begründung, aber im Regelfall kein entscheidender Motivator für Handlungen.