Wie ist euer Status für die bestellte Indomitusbox?

Ich hab mir jetzt mal die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von GW angesehen.

Da findet man unter Punkt 3.1. folgendes:
Sobald du eine Bestellung aufgegeben hast, erhältst du von uns eine E-Mail, die dir den Eingang deiner Bestellung bestätigt. Bitte beachte, dass dies nicht bedeutet, dass deine Bestellung von uns akzeptiert wurde. Deine Bestellung stellt ein Angebot deinerseits dar, von uns Produkte zu erwerben. Alle Bestellungen müssen von uns akzeptiert werden, und wir werden dies dadurch bestätigen, dass wir dir eine E-Mail zuschicken, die bestätigt, dass die Produkte von uns verschickt wurden (Versandbestätigung). Der Vertrag zwischen uns (Vertrag) kommt zum Zeitpunkt des zuerst eintretenden der folgenden drei Fälle zustande, und zwar wenn (i) wir dir die Versandbestätigung zuschicken, (ii) wir dir die Produkte liefern.

Und unter Punkt 3.3.:
3.3 Wir behalten uns das Recht vor ...
3.3.1 ...jedwede Bestellung abzulehnen (oder jedweden Teil einer Bestellung), wenn die Produkte aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sind.

Mal abgesehen davon, dass da oben bei 3.1. von DREI Fällen gesprochen wird, und da dann nur ZWEI genannt werden, findet höchstwahrscheinlich (Punkt 11.9.) englisches Recht Anwendung, was es für den deutschen Endkunden nicht einfacher macht.

Ich kann ja verstehen, dass die sich bei der Annahme einer Bestellung den üblichen Freiraum lassen, aber das ist dann in Kombination mit dem Umstand, dass da bereits die zugesicherte Bestellungsbestätigung in vielen Fällen ausbleibt, kein organisatorisches Ruhmesblatt...
 
Warum sollte englisches Recht Anwendung finden?

Weil gemäß dem genannten Punkt 11.9. der Geschäftsbedingungen von GW englisches/britisches Recht Anwendung finden soll, und wenn man unter diesen Bedingungen nen Kaufangebot abgibt und das von GW bestätigt wird, gilt halt das "vereinbarte" Recht und nicht das deutsche!

Anders wäre mir auch lieber (und die konkrete Formulierung ist tatsächlich nicht so ganz "ohne"), aber grundsätzlich ist sowas schon im Rahmen des (deutschen) Internationalen Privatrechts so zulässig.

@all:
Falls Euch diese juristischen Ausführungen unerwünscht sind oder nerven, bitte Bescheid sagen, dann lasse ich es! 😉
Aber wir haben jetzt fünf Seiten lang über dieses Thema geredet und ich hatte mit gedacht, dass es nicht schaden könnte, wenn man da mal die entsprechenden rechtlichen Grundlagen anführt.

Kann einer "geordneten" Diskussion jedenfalls nicht schaden, und zumindest ich persönlich finde diese Punkte interessant...?
 
Ach, ich finde das ganze Auftreten von GW und vor allem die Kommunikation mit dem Kunden einfach desaströs.

Schon alleine die Tatsache, dass GW von sich aus bei "Nichtverfügbarkeit" des Artikels einfach ohne vorherige Rücksprache auf die Made to Order-Box umschwenkt ist unverschämt.

Ich habe noch immer keine Absage erhalten und gehe davon aus, dass meine Bestellungen ausgeliefert werden. Aber falls dem nicht so wäre.......2 Tage nach Bestellung wurde der Rechnungsbetrag abgebucht. Wie sähe das denn jetzt aus, wenn nun die bekannte "Absage"-Mail kommen würde.....ich meine, darf ich davon ausgehen, dass GW MEIN Geld ( für das ich noch keine Gegenleistung erhalten habe ) gewinnbringend anlegt und mir Zinsen und sonstige Erträge auszahlt ?
 
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Wie sähe das denn jetzt aus, wenn nun die bekannte "Absage"-Mail kommen würde.....ich meine, darf ich davon ausgehen, dass GW MEIN Geld ( für das ich noch keine Gegenleistung erhalten habe ) gewinnbringend anlegt und mir Zinsen und sonstige Erträge auszahlt ?

Hahahahaha, nein, sowas macht gw nicht, du bekommst einen 10 Euro Gutschein der dir am 3.8. freigeschaltet wird und den du nur im e-shop verwenden kannst.
Gruß Tobi
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Weil gemäß dem genannten Punkt 11.9. der Geschäftsbedingungen von GW englisches/britisches Recht Anwendung finden soll, und wenn man unter diesen Bedingungen nen Kaufangebot abgibt und das von GW bestätigt wird, gilt halt das "vereinbarte" Recht und nicht das deutsche!

Anders wäre mir auch lieber (und die konkrete Formulierung ist tatsächlich nicht so ganz "ohne"), aber grundsätzlich ist sowas schon im Rahmen des (deutschen) Internationalen Privatrechts so zulässig.

@all:
Falls Euch diese juristischen Ausführungen unerwünscht sind oder nerven, bitte Bescheid sagen, dann lasse ich es! 😉
Aber wir haben jetzt fünf Seiten lang über dieses Thema geredet und ich hatte mit gedacht, dass es nicht schaden könnte, wenn man da mal die entsprechenden rechtlichen Grundlagen anführt.

Kann einer "geordneten" Diskussion jedenfalls nicht schaden, und zumindest ich persönlich finde diese Punkte interessant...?

Gibt es da eventuell Fachartikel dazu? Ich würde bezweifeln dass man dem Verbraucher zumutet die AGB zu verstehen und im englischen Recht so firm zu sein als dass dies zulässig wäre. Ist aber nur reines Gefühl.

Recht des Verbraucherstaates

Gegenüber Verbrauchern, sofern eine Ausrichtung auf den Verbraucherstaat vorliegt, gilt gemäß Art. 6 Abs. 1 b) Rom I Verordnung, das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine davon abweichende Rechtswahlklausel, z.B. in AGB, darf nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach seinem Heimatrecht, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Art. 6 Abs. 2 Rom I Verordnung).

Leider keine primärquelle oder rechtswissenschaftlich Belastbares, aber so wäre auch meine gefühlsmäßige Einschätzung der Situation gewesen.



Abgesehen davon gibt es ja auch andere Beispiele wie die unterschiedliche Behandlung von EU Bürgern je nach Standort bei Bestellungen über den Onlineshop die einfach so durchlaufen, aber sehr wahrscheinlich gegen EU Recht verstoßen.

Edit: Es gibt dazu auch Urteile des OLG Oldenburg sowie LG Karlsruhe. Richtigerweise stellt GW selber klar dass Englisches Recht nur im höchstzulässigen Maß gilt. Da GW sich auf Deutsch, in Euro, mit deutschen Läden und deutscher Domain klar an deutsche Bürger richtet dürfte dennoch deutsches Verbraucherrecht Anwendung finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Thannock:

Internationales Privatrecht ist eine komplexe Sache!

Was Du da als Zitate gebracht hast, ist zwar alles an allgemeinen Aussagen nicht falsch, aber auch nicht vollständig, bzw. aus bestimmten Gründen nicht auf den konkreten Fall mit GW anwendbar.

Nimm´s mir bitte nicht krumm, aber hier das Rechtliche aus Deinen Punkten konkret "aufzudröseln", würde sehr lange dauern, und dann würde jemand kommen, der ein bisschen (ca. 1 Minute lang) was gegoogelt hat, und ein weiteres Zitat/Aufsatz/Urteil/Entscheidung aus der unübersichtlichen Masse an Literatur mit einer anderen Ansicht aus dem Kontext reißt und einem dann wieder vorhält. Ad infinitum...

Die Grundlagen (Geschäftsbedingungen) kann man durchaus nennen, aber so eine Art "argumentativen Wettlauf" kann man im Umfeld eines Hobbyforums wie diesem einfach nicht sinnig führen, selbst wenn man wie ich "Spaß" an der Sache hat.

Die offiziellen Vertragsbedingungen von GW lauten im konkreten Punkt so:

11.9 Im höchstzulässigem Maße unterliegt jedweder Rechtsstreit oder Anspruch aus oder in Zusammenhang mit einem Vertrag oder dessen Gegenstand oder dessen Zustandekommen (inklusive nichtvertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) englischem Recht und der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.


Ich sehe diese Klausel und die Anwendbarkeit von britischem Recht genau wie Du auch kritisch, aber das ist halt das, was GW einem aktuell "anbietet". Und erwartest Du ernsthaft von GW, dass die früher oder später nach der Erwähnung von Art. 6 Rom I sagen: "Upsi, da hatten wir bislang noch nie von gehört, aber jetzt geben wir Dir natürlich die Verbraucherrechte aus Deinen nationalen Heimatland"?

Selbst wenn sich diese Bedingung irgendwann nach einem langem und teuren Rechtsstreit als nicht anwendbar rausstellen sollte:
Was hilft uns (dem Hobbyisten) dieser akademische Rechtsstreit JETZT? Bekommt da jemand seine Box früher, weil er auf dem deutschen Verbraucherrecht beharrt? Ne, im Zweifel sogar eher deutlich später...

Wenn Dich also Dein "Gefühl" trotzdem zu der Annahme einer solchen Rechtsauffassung bringt, dann sei es so und dann solltest Du auch entsprechend handeln.
So richtig dazu raten kann ich Dir trotzdem nicht! 😉

Sorry für den wall of text, aber -wie oben gesagt- ist ne komplexe Materie!
 
https://www.fantasykontor.de/40-01-warhammer-40000-indomitus-deutsch.html

Hier ist der Link zu dem Shop falls ein Moderator was dagegen hat einfach rausnehmen. Paar Leuten hab ich denk Link auch per PN gegeben. Ich drck die Dauzmen das jeder Rechtzeitig noch eine Box bekommt. 🙂 Wr in der nähe wohnt kann ihn auch anrufen der hat heute auf. Und mir dann eine PN schicken wir sind eine kleine Spielergemeinschaft aus Lüneburg mit ca 15 Leuten die zocken. 🙂
 
Ich habe auch Glück gehabt und um 2:24 die Bestätigung des Versands bekommen. Aber leider kein Tracking 😕. Jetzt muss die Ware nur noch ankommen. Auch wenn alles gut für mich gelaufen ist, betrachte ich die ganze Sache irgendwie negativ. Dieses gesamte Chaos ist in meinen Augen nicht zumutbar. Welche Shlüsse ich daraus ziehe ist für mich noch nicht klar.

cya
 
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Jetzt mal ganz ehrlich:
Nach dem Soro Debakel, hat irgendwer erwartet das alles glatt läuft?
Wenn ich ehrlich bin läuft es fast so ab wie ich es erwartet habe.
Interessant wäre es wenn GW mit offenen Karten spielen würde und sagt wie viele Boxen produziert wurden.

Bei GW große Neuheiten bestellen ist oft so wie ein Auto aus der ersten Serie zu kaufen.
Die ersten haben mit Kinderkrankheiten zu kämpfen.
 
Hier ist der Link zu dem Shop falls ein Moderator was dagegen hat einfach rausnehmen. Paar Leuten hab ich denk Link auch per PN gegeben. Ich drck die Dauzmen das jeder Rechtzeitig noch eine Box bekommt. 🙂 Wr in der nähe wohnt kann ihn auch anrufen der hat heute auf. Und mir dann eine PN schicken wir sind eine kleine Spielergemeinschaft aus Lüneburg mit ca 15 Leuten die zocken. 🙂

Ich habe eben mit dem Besitzer telefoniert, er hat aktuell noch Bestand und ich habe direkt online bestellt. Noch dazu muss man sagen dass die Box dort verdammt günstig ist ;-) Wirklich ein guter Tipp.
 
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Ich hab auch eine Versandbenachrichtigung bekommen. Da ich jetzt eine Box zu viel habe, würde ich eine davon für 125 Euro plus Versand abgeben. Bei Interesse PN an mich.
Trag dich doch mal im Thread TAUSCHBÖRSE: 9te Edition GROßBOXEN (IC), bzw. allgemein im Kleinanzeigenbereich. Der News Thread ist jetzt wirklich nicht für verkaufsanfragen gedacht.


Bei mir kam die Mail für mein Regelbuch und Chapter Approved um 2:29 (wobei ich weiß das es bereits angekommen ist weil ich ja in einen Laden bestelle)