Um nochmal aus Thema Bestellbestätigung der Indomitus Box seitens GW zurück zukommen. Hat diese schon jemand erhalten, der mit Paypal gezahlt hat??
Warum sollte englisches Recht Anwendung finden?
Wie sähe das denn jetzt aus, wenn nun die bekannte "Absage"-Mail kommen würde.....ich meine, darf ich davon ausgehen, dass GW MEIN Geld ( für das ich noch keine Gegenleistung erhalten habe ) gewinnbringend anlegt und mir Zinsen und sonstige Erträge auszahlt ?
Bei mir waren es 2 deutsche Boxen. Das unabhängig von der Sprache sein, aber trotzdem nicht als betreffen. Viele werden ihre Box erhalten.Betrifft diese Misere nun eigentlich alle oder nur die Englische Version?
Weil gemäß dem genannten Punkt 11.9. der Geschäftsbedingungen von GW englisches/britisches Recht Anwendung finden soll, und wenn man unter diesen Bedingungen nen Kaufangebot abgibt und das von GW bestätigt wird, gilt halt das "vereinbarte" Recht und nicht das deutsche!
Anders wäre mir auch lieber (und die konkrete Formulierung ist tatsächlich nicht so ganz "ohne"), aber grundsätzlich ist sowas schon im Rahmen des (deutschen) Internationalen Privatrechts so zulässig.
@all:
Falls Euch diese juristischen Ausführungen unerwünscht sind oder nerven, bitte Bescheid sagen, dann lasse ich es! 😉
Aber wir haben jetzt fünf Seiten lang über dieses Thema geredet und ich hatte mit gedacht, dass es nicht schaden könnte, wenn man da mal die entsprechenden rechtlichen Grundlagen anführt.
Kann einer "geordneten" Diskussion jedenfalls nicht schaden, und zumindest ich persönlich finde diese Punkte interessant...?
Recht des Verbraucherstaates
Gegenüber Verbrauchern, sofern eine Ausrichtung auf den Verbraucherstaat vorliegt, gilt gemäß Art. 6 Abs. 1 b) Rom I Verordnung, das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine davon abweichende Rechtswahlklausel, z.B. in AGB, darf nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach seinem Heimatrecht, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Art. 6 Abs. 2 Rom I Verordnung).
Prophezeihung hat sich bestätigt: 4:47Uhr...Schätze eher, dass den erfolgreichen Bestellern in der kommenden Nacht, in den frühen Morgenstunden die Email erreicht, dass die Bestellung versandt wurde... wie immer.
3:57 Uhr bei mir....da erkennt man die Veteranen bei so Voraussagen ^^Prophezeihung hat sich bestätigt: 4:47Uhr...
Hier ist der Link zu dem Shop falls ein Moderator was dagegen hat einfach rausnehmen. Paar Leuten hab ich denk Link auch per PN gegeben. Ich drck die Dauzmen das jeder Rechtzeitig noch eine Box bekommt. 🙂 Wr in der nähe wohnt kann ihn auch anrufen der hat heute auf. Und mir dann eine PN schicken wir sind eine kleine Spielergemeinschaft aus Lüneburg mit ca 15 Leuten die zocken. 🙂
Trag dich doch mal im Thread TAUSCHBÖRSE: 9te Edition GROßBOXEN (IC), bzw. allgemein im Kleinanzeigenbereich. Der News Thread ist jetzt wirklich nicht für verkaufsanfragen gedacht.Ich hab auch eine Versandbenachrichtigung bekommen. Da ich jetzt eine Box zu viel habe, würde ich eine davon für 125 Euro plus Versand abgeben. Bei Interesse PN an mich.