Marktplatz-Probleme

@derRayko um auf deine Frage zu antworten ... ich lese nicht unbedingt daraus das beide versichert versenden. Ich denke aber das wäre Auslegungssache.

Aber überlegt doch nochmal ob ihr das nicht per PN geklärt bekommt ... unterm Strich mögt ihr beide Püppchen. Vielleicht schauen beiden Seiten nochmal drauf wer wo was etwas anders hätte machen können und ich bin mir sicher ihr bekommt das geklärt. Wäre ja schade wenn nicht.
 
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Also wenn das Auslegungssache ist, dann schreibe ich das nächste mal einen richtigen Vertrag, in dem alles geregelt wird...

ich hab das für mich jetzt so geklärt:
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und von mir aus kann hier jetzt auch zu, ich hab schon genug Zeit in dieses leidige Thema versenkt.
Ich hab dazu gelernt, werde demnächst dann auch alles mehr egoistisch auslegen, und komm dann sicher auch besser weg.

Wäre nur schade, wenn so etwas die Regel wird, und man ohne sich komplett abzusichern gar nichts mehr privat handeln kann.
 
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Das ein Brief kein Päckchen habe ich nicht bedacht...
Hier greift tatsächlich die in den AGB festgelegte maximale Haftung von 20 €, was sich auch mit dem HGB deckt - letztlich wird hier eine Relation zwischen Wert und Gewicht hergestellt.


Zurück zum Fall...

So was finde ich immer spannend und unsere Rechtsordnung ist einerseits sehr durchdacht und andererseits mitunter recht abstrakt. Siehe den kleinen Unterschied von Brief und Päckchen, schon ist meine ganze nächtliche Argumentation dahin...

Zurück...

Für einen Vertrag gibt es die Verhandlung über den Vertrag, dann kommt das konkrete Angebot, dann kommt die Annahme des Angebotes. Wenn Angebot und Annahme übereinstimmen ist der Vertrag geschlossen.

Leider kommt mir die Formulierung auch sehr unscharf vor. Das der versicherte Versand jemandem lieber ist, ist weder ein klares Ja noch ein Nein. Da müsste der Richter entscheiden, ob die Willenserklärungen zum versicherten Versand übereingestimmt haben.

Vertragsabsprachen die mit einem klaren Ja beantwortet werden können sind da eindeutiger.

Noch etwas zu der Diskussion hier - unsere Rechtsordnung sieht Gegebenheiten vor die eine öffentliche Diskussion untersagt, z.B. Schutz von Minderjährigen...

Eine Diskussion über eine Rechtslage als befremdlich zu sehen sehe ich da schon etwas schwierig. Hier fragt jemand letztlich um Hilfe bei einer ihm unklaren Rechtslage. Solange da keine Rechtsnormen verletzt werden ist das doch vollkommen ok. Sollte es bei diesem Fall zu einem Rechtsstreit kommen, kann sich jeder Bürger sogar als Zuschauer ins Gericht begeben und den Fall verfolgen ....

Macht Euch auch klar das eine Diskussion über eine Rechtslage keine anwaltliche Beratung ist, das darf nur der zugelassene Anwalt (der bei einer Fehlberatung auch haftet 🙂 ).

Man muss doch frei und ungehemmt seine Kennntnisse und sein Verständnis von Rechtsnormen sprechen um hier seine Kenntnisse und sein Verständnis prüfen zu können.

Stichwort Brief und Päckchen, da war ich echt auf der falschen Spur... Gleichzeitig ist mir nochmal klar geworden, wie wichtig die klare Erklärung der Willenserklärung bei einem Vertragsangebot ist.

Z.B. Ich möchte Figur X gegen Figur Y tauschen. Die Übergabe der Figuren erfolgt bei uns Beiden gegenseitig durch eine dem Warenwert entsprechend versicherte Sendung.

P.S.

Damit man es nicht vergisst , hier im Forum hab ich ein paar tolle Käufe und Tausche mit netten Menschen durchführen können ;-)
 
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ich unterstelle ja auch keine Absicht, sondern nur schnöden Geiz, warum ein Paket für 7 € kaufen, wenn ich ein Einschreiben für viel weniger bekommen kann, dann halt ohne oder mit weniger Absicherung als drin ist.

Aber dann so zu reagieren, und sich zu echauffieren, dass ich ihm die Schuld gebe... egal, wie oben schon, das Thema ist durch
@Vespeisian ich danke dir herzlich für die Einordnung auf "Laienniveau", was ich so nie unterschreiben würde, denn ich rieche da Fachwissen 😉

und das mit dem öffentlich oder nicht... nun, so zahle nicht nur ich Lehrgeld, sondern ihr bekommt diese Erfahrung gratis, und die Warnung oben drauf, aufzupassen, und euch abzusichern.

Und wie gesagt, im Ladenerfahrungs-Thread und den Bewertungen ist es ok, hier nicht, nee, seh ich nicht.
 
P.S.S.

Da habe ich noch einen Punkt den ich etwas störend empfinde...

Bei einem verlorenen Prozess trägt der Verlieher des Prozesses alle Kosten.

Es geht um eine Figur. Aber die Kosten für die jeweilige anwaltliche Vertretung und die Gerichtsgebühr wird wesentlich höher ausfallen.

Als ich das im Studium mäkierte meinte der Dozent, dass sich die Rechtssprechung hier vor dem unsachgemäße Vorgehen der Menschen schützen würde, im Sinne das die Gerichte nicht überlastet werden würden durch Klagen für Kleinigkeiten und durch rechtsunsicheres Verhalten der Menschen. Das kann ich irgendwo nachvollziehen, aber ein Gefühl von Gerechtigkeit schafft das nicht unbedingt...
 
Ich kann wirklich keine qualifizierte Rechtsauskunft geben und verlege mich daher besser auf das rein menschliche und soziale Verhalten:
@derRayko: Hat Dein Tauschpartner Dir denn wenigstens angeboten, sich um das "Verschwinden" des Einschreibens bei der zuständigen Poststelle zu kümmern, dort nachzufragen, einen Nachforschungsantrag zu stellen usw.?
Für mich hat dieser Vorfall nämlich zwei Seiten: Zum einen der vertragsrechtliche Vorgang und dann das Verhalten beider Parteien einander gegenüber.
Es sollte doch selbstverständlich sein, dass man sich darum kümmert, wenn das Paket/Päckchen, Einschreiben, Brief uw. nicht ankommt und deshalb beim Versandunternehmen nachfragt bzw. nachforscht. Macht man das nicht, zeigt also keinerlei Interesse an der Lösung des Problems, dann empfinde ich es als absolut gerechtfertigt, die anderen Forums-User auf diese Person hinzuweisen und zur Vorsicht aufzurufen.
 
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Ich kann wirklich keine qualifizierte Rechtsauskunft geben und verlege mich daher besser auf das rein menschliche und soziale Verhalten:
@derRayko: Hat Dein Tauschpartner Dir denn wenigstens angeboten, sich um das "Verschwinden" des Einschreibens bei der zuständigen Poststelle zu kümmern, dort nachzufragen, einen Nachforschungsantrag zu stellen usw.?
Für mich hat dieser Vorfall nämlich zwei Seiten: Zum einen der vertragsrechtliche Vorgang und dann das Verhalten beider Parteien einander gegenüber.
Es sollte doch selbstverständlich sein, dass man sich darum kümmert, wenn das Paket/Päckchen, Einschreiben, Brief uw. nicht ankommt und deshalb beim Versandunternehmen nachfragt bzw. nachforscht. Macht man das nicht, zeigt also keinerlei Interesse an der Lösung des Problems, dann empfinde ich es als absolut gerechtfertigt, die anderen Forums-User auf diese Person hinzuweisen und zur Vorsicht aufzurufen.
Ja hat er, und nachdem er das beauftragt hat, habe ich mal nachgefragt, ob er das als "Einschreiben" oder "Einschreiben Wert" aufgegeben hat.
Bis dahin war die Kommunikation noch vernünftig, als ich sagte ich finde das schade
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war ich gleich der Agressor, und habe ihm die Schuld gegeben...

und er blieb bei der Aussage, dass es versichert ist, und der Beleg ist falsch, oder der Postmann ein Schlingel, oder sonst was...
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Was weiß ich, und wie gesagt, ich machs ab jetzt genauso, damit ich die 3 € spar, denn das ist wohl wichtiger als Vereinbarungen unter Hobbykollegen.
 
Rückblickend (Ja so weit bin ich im Kopf schon) hätte ich es vielleicht hier posten sollen:

Da werden ja gleich Klarnamen, Postleitzahlen, Orte usw. genannt, und es stört keinen.
Aber hier stört das Internet-Pseudonym, is klar.
 
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