Das ein Brief kein Päckchen habe ich nicht bedacht...
Hier greift tatsächlich die in den AGB festgelegte maximale Haftung von 20 €, was sich auch mit dem HGB deckt - letztlich wird hier eine Relation zwischen Wert und Gewicht hergestellt.
Wichtige Post, vor allem wenn Originaldokumente übermittelt werden müssen, wird auch heute noch überwiegend durch den Briefversand erledigt. Oft erhalten die Verbraucherzentralen Beschwerden, dass Briefe und Pakete nicht ankommen oder der Inhalt beim Transport beschädigt wird. Doch wie sieht es...
www.vis.bayern.de
Zurück zum Fall...
So was finde ich immer spannend und unsere Rechtsordnung ist einerseits sehr durchdacht und andererseits mitunter recht abstrakt. Siehe den kleinen Unterschied von Brief und Päckchen, schon ist meine ganze nächtliche Argumentation dahin...
Zurück...
Für einen Vertrag gibt es die Verhandlung über den Vertrag, dann kommt das konkrete Angebot, dann kommt die Annahme des Angebotes. Wenn Angebot und Annahme übereinstimmen ist der Vertrag geschlossen.
Leider kommt mir die Formulierung auch sehr unscharf vor. Das der versicherte Versand jemandem lieber ist, ist weder ein klares Ja noch ein Nein. Da müsste der Richter entscheiden, ob die Willenserklärungen zum versicherten Versand übereingestimmt haben.
Vertragsabsprachen die mit einem klaren Ja beantwortet werden können sind da eindeutiger.
Noch etwas zu der Diskussion hier - unsere Rechtsordnung sieht Gegebenheiten vor die eine öffentliche Diskussion untersagt, z.B. Schutz von Minderjährigen...
Eine Diskussion über eine Rechtslage als befremdlich zu sehen sehe ich da schon etwas schwierig. Hier fragt jemand letztlich um Hilfe bei einer ihm unklaren Rechtslage. Solange da keine Rechtsnormen verletzt werden ist das doch vollkommen ok. Sollte es bei diesem Fall zu einem Rechtsstreit kommen, kann sich jeder Bürger sogar als Zuschauer ins Gericht begeben und den Fall verfolgen ....
Macht Euch auch klar das eine Diskussion über eine Rechtslage keine anwaltliche Beratung ist, das darf nur der zugelassene Anwalt (der bei einer Fehlberatung auch haftet
🙂 ).
Man muss doch frei und ungehemmt seine Kennntnisse und sein Verständnis von Rechtsnormen sprechen um hier seine Kenntnisse und sein Verständnis prüfen zu können.
Stichwort Brief und Päckchen, da war ich echt auf der falschen Spur... Gleichzeitig ist mir nochmal klar geworden, wie wichtig die klare Erklärung der Willenserklärung bei einem Vertragsangebot ist.
Z.B. Ich möchte Figur X gegen Figur Y tauschen. Die Übergabe der Figuren erfolgt bei uns Beiden gegenseitig durch eine dem Warenwert entsprechend versicherte Sendung.
P.S.
Damit man es nicht vergisst , hier im Forum hab ich ein paar tolle Käufe und Tausche mit netten Menschen durchführen können ;-)