Jein, siehe Musik.Wo die STL herkommt ist für dich als Endkunde wumpe. Wenn bekommt höchstens der Vertreiber der STL Ärger, wenn dafür Geld geflossen ist.
Schon weil man sinnvoll keinen Streitwert für einen Schaden ermitteln kann. Auf was sollte GW dich verklagen können?
Wir hatten vorher das Beispiel mit Louis Vuitton: wenn du dir als armer Schlucker ne Handtasche nähst die so aussieht, was soll dir einer können? Solang du nicht anfängst diese Dinger zu verkaufen...
STL ist aber noch viel zu neu, damit hat sich wahrscheinlich noch keine Firma geschweige denn Kanzlei beschäftigt. Aber eigentlich habe ich auch nix anderes gesagt als „mach es dir selbst und alles ist i.O. ?♂️
edit:
Damit wurde sich wohl doch schon beschaftigt.
Die Kurzform, STLs (1zu1 GW Kopie) aus dem Netz sind illegal. Das erstellen einer eigene STL (1zu1 GW Kopie) für den privaten Gebrauch jedoch nicht.
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