OK, 2 einfache Fragen, die Diskussionen hatte ich auf dem letzten Turnier:
Q1: Eine Einheit wählt als Angriffsreaktion "Stehen&Schiessen", verursacht nicht genug Verluste für Paniktest. Dann erfolgt der Angriff. Darf man im Nahkampf noch zuschlagen? Mein Gegner sagt ja, weils nicht verboten ist, ich sagte nein, weil man statt der Attacken ja schon geschossen hat. Hab ihn dann einfach die Attacken machen lassen, weil es waren bretonische Bogenschützen gegen Ordensritter. Endergebnis is eh klar. Hab aber keine klare Regelstelle gefunden.
Q2a: Oger greifen meine Schwertkämpfer-Abteilung an, ich wähle fliehen, er lenkt um in nen 20er Trupp Musketenschützen. Darf ich jetzt "Stehen&Schiessen" wählen? Mein Gegner behauptete nein, ich behauptete ja, weil ich ganz normale Reaktion wählen darf (also theoretisch auch fliehen kann/muss).
Q2b: Wir haben kurz diskutiert, dann machte ich meinen Angsttest und versaute ihn, war zahlenmäßig aber deutlich überlegen. Werde ich bei verpatzten Angsttest trotz Überlegenheit zu "Angriff annehmen" gezwungen? (Darf ich also keine andere Reaktion wählen: freiwillig fliehen oder stehen&schiessen)
(Im Endeffekt hatten die zwei Oger keine Chance gegen meine Musketenschützen, gegen Glied+Standarte+Überzahl konnten die paar Attacken nichts ausrichten.)