Die Bundeswehr - Drohnen, Bericht des Wehrbeauftragten, Auslandseinsätze...

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Ich glaube du missverstehst mich, coolguy. Du nimmst zu extreme Beispiele. Ich will nicht, dass unser Staat foltert um Informationen zu bekommen, oder bestimmte Menschengruppen ohne Grund unterdrückt, oder dass wir nun anfangen mit Drohnen Leute zu exekutieren. Es geht um Notsituationen. Notsituationen sind ja sogar heute schon legitimiert, zum Beispiel der finale Rettungsschuss. Wir sind uns doch sicher einig, dass jeder verantwortliche Staatsdiener (Polizei, Militär) in UK oder Spanien bei den dortigen Bombenanschlägen, keine Sekunde gezögert hätte den Attantäter zu töten, auch ohne Urteil und Schuldbeweis vor Gericht. Wie unterscheidet sich diese Situation von einer Drohne, die nach eindeutiger Aufklärung, Gegner ausschaltet, welche gerade einen Bundeswehrkonvoi angreifen wollten, oder noch besser, Terroristen ausschaltet, die gerade Zivilisten töten wollten? Ist dies nicht ein finaler Rettungsschuss auf der Ebene der Völkergemeinschaft? Nur dass er in diesem Fall nicht gesetzlich legitimiert ist, im Falle eines schießenden Polizisten aber schon?

Auf der anderen Seite kann doch wohl niemand von euch leugnen, dass wir auf Geheimdienste angewiesen sind!? Die Welt ist einfach nicht friedlich genug, wir brauchen Geheimdienste, die uns auf illegalem Wege Informationen beschaffen. Und da ist das Dilemma. Wenn wir auf friedliche liebe Nation machen, dann fressen uns die großen Haie. So ist die Welt nun mal, leider.

Ich denke auch du missverstehst mich 😀 Also fangen wir beide nochmal an 😉

Ich findes es absolut richtig, wenn zum Wohle von vielen ein Terrorist getötet wird. Auch ein Pirat darf getötet werden.

Meine Bedenken hierzu sind, dass die Hürden für so etwas sehr sehr hoch liegen müssen. Denn wer sagt mir, dass morgen nicht ich dran bin? Oder du? Stichwort 1933 - 1945. Alles absolut legal nach geltendem deutschen Recht, denn die Legislative hat sich das immer schön hingebogen wie sie es brauchte. Moralisch war das aber falsch, denke da gibt es keine zwei Meinungen zu. Daher: Wehret den Anfängen.

Ich gehe sogar soweit, deine Meinung auszubauen und zu sagen es ist egal wer die Gefahr für die Volksgemeinschaft tötet. Ob Terrorist, Kinderschänder oder Massenmörder. Gefahr ist Gefahr und man muss ihr begegnen, notfalls auch am Hindukusch. Bei Bedrohung darf jeder Bürger / Staat Maßnahmen zur Verteidigung treffen. Du kannst dies nicht dem Staat zugestehen, dem Bürger aber nicht.

ABER: Gerade Afghanistan kann so nicht legitimiert werden. Woher kam die Mehherit der 9/11 Terroristen? Richtig, Saudi Arabien. Bin Laden ist was für ein Landsmann? Richtig, Saudi. Ich sehe nun weder die Weltpolizei USA oder sonstwen in Rhiad einmarschieren. Vielleicht weil man mit den Saudis besser Geschäfte machen kann und konnte als mit den Taliban? Das Ganze ist für mich moralisch höchst fragwürdig.

Meine Beispiele zur Diplomatie hast du gelesen? Wieso kann man es nicht im Guten probieren? Warum hat die USA Saddam nicht nach Syrien ins Exil gehen lassen und den Irak eingenommen ohne einen Schuss abzufeuern? Warum musste man die Taliban wegbomben statt denen den Schuh anzuziehen bin Laden zu verurteilen (das Todesurteil war so gut wie sicher)? Warum wird Mugabe / Assad / das Regime in Kambodscha / Kim Jung und dumm in Nordkorea nicht ebenso weggebombt ?

Genau DA habe ich meine moralischen Bedenken bezüglich Doppelmoral. Wie schon im dritten Reich werden hier Gesetze ignoriert, weil es gerade in den Kram passt. Nur wenn eine Regierung Gesetze dahingehend ändert, schreit der Bürger laut auf von wegen Stasi, Überwachungsstaat und was weiss ich nicht.

Ein Lösung, wenn überhaupt muss irgendwo in der Mitte liegen. UND mehr noch, sowohl der Staat als auch seine Bürger müssen moralisch auf dem selben Level agieren dürfen. Verbietet ein Staat seinen Bürgern dies, so ist es ein tyrannischer faschistischer / stalinistischer Staat und darf / soll / muss vom Bürger bekämpft werden. Da kann es keine zwei Meinungen geben, oder wärest du gerne in einem solchen Staat?
 
Da werden wir uns nicht mehr einig werden. Ich bleibe bei meinem Standpunkt, dass es dem Staat zusteht, dem Bürger (Lynchen des Kinderschänders) aber nicht! Ich verstehe deine Argumente schon, teile sie nur nicht.

Darum geht es mir aber auch gar nicht. Ich bin immer dafür, dass erst mal alles Diplomatisch probiert wird, aber wir haben hier als Ausgangsfrage geschaut, ob wir Drohnen brauchen. Ich sage, ja. Wir können die Drohnen gerne wieder verkaufen, wenn Knight-Pilgrim auf passendem Wege (also durch Wahlen, Engagement im politischen Bereich oder in NGOs) dafür gesorgt hat, dass unsere Soldaten nicht mehr in Auslandseinsätze müssen. Vorher, solange sie im Ausland sind, brauchen sie dieses technische Gerät aber! Die Panzerhaubitze hat in Afghanistan auch ihren Zweck als Abschreckung erfüllt und genauso wird eine Drohne als militärisches Gerät gebraucht. Es kann halt nicht sein, dass unsere Truppen immer bei den Verbündeten um Luftunterstützung bitten müssen, die Drohne ist eine kostengünstige, praktische Möglichkeit dies selbst zu tun. Die Vorteile einer Drohne (klares Bild der Lage, weil kein schneller Überflug im Jet und dank eingebauter Kamera) gegenüber anderen Mitteln (Kampfjet, Artillerie) wurden schon ausreichend genannt.
 
NGF, wir müssen uns ja nicht einig sein. Bis auf den einen Punkt sind wir es ja.

Ein weiteres, abschließendes Argument bezüglich was wem zusteht. In der Theorie stmme ich dir vollkommen zu. Der Bürger darf unter Normalumständen keine noch so moralisch gerechtfertigte Gesetzesübertretung begehen. Die Regierung bzw. der Staat hat absolutes Gewaltmonopol.

ABER wenn der Staat hier mit schlechtem Beispiel vorangeht, Gesetze bricht, darf der Bürger es ebenso. Gesetze sind die Grundlage allen Zusammenlebens. Wenn der Staat als höchste Instanz eben jene Gestze bricht, dann handelt er (also die Regierung) entgegen den Grundlagen dieses Zusammenlebens. Das darf in einer Demokratie nicht sein. Auch wenn es wehtut, der Rechtsstaat existiert nicht nur auf dem Papier und wenn es genehm ist werden Rechte eben entzogen so wie es gerade passt.

Daher direkte Frage. Wärest du gerne Dissident in China? Moslem in Camp Delta vielleicht? Oder wie wäre es mit vier Ordnungshütern, die bei dir die Tür eintreten dich halbtot prügeln und verschleppen nur weil du lieber Erbsen- als Linsensuppe isst?

Ein Rechtsstaat hat alle Mittel auszuschöpfen bevor er zur Gewalt greift. Ein Bürger auch im geschilderten Kinderschänderfall. Aber geh mal weg vom Kinderschänder und bleib beim Terroristen. Hast du das Recht einen Fuzzi, der nen Sprengstoffgürtel trägt umzulegen. Ja, hast du. Ich persönlich würde dir nen Orden dafür geben. Die Realität sieht anders aus, leider. Was an der moralischen Richtigleit des Handelns weder im Falle von dir noch dem Staat etwas ändert.
 
Und das ist doch der Unterschied. Du hast dieses Recht nicht gegenüber dem Kinderschänder, sondern dem Staat gegenüber. Wenn dein Staat ein Gesetz der Moral bricht (meinetwegen in dem er ein Guantanamo einrichtet, welches den Menschenrechten widerspricht), dann kannst du mit dem Mittel eines Bürgerkriegs die Herrschenden stürzen, um die moralische Integrität deines Staates wiederherzustellen. Du hast aber moralisch keine Legitimation einen Kinderschänder zu lynchen, solange es ein funktionierenden Rechtssystem gibt, welches ihn auf legale Weise auf freien Fuß gesetzt hat. Das mag dir nicht gefallen, steht dann aber auf Basis des geltenden Rechts. Wenn ein Staat das Recht bricht, dann darf es nicht der Bürger automatisch, auf anderen Ebenen, auch. Der Bürger muss sich weiter an die Menschenrechte halten, erst Recht wenn er fähig ist zu erkennen, dass der eigene Staat Unrecht tut. Würdest du nun den Kinderschänder lynchen, würdest du das Unrecht das der Staat begeht legitimieren. Denn dann hieße es "Der Bürger hat kein Interesse daran sich an geltende Regeln zu halten, dann muss es der Staat, als Summe aller Bürger, auch nicht."
 
Du hast meine Frage nicht beantwortet.

Das von mir genannte Recht habe ich gegenüber der GEMEINSCHAFT. Ebenso wie der Staat.
Meine komplette Argumentation ignorierst du wie es dir gefällt. Meine Fragen beantwortest du nicht.

Deine Argumentation schiesst ein Eigentor nach dem nächsten. Staat als Summe der Bürger. Auf was berufe ich mich die ganze Zeit? Nun berufst du dicha uch darauf. Weisst du eigentlich wovon du sprichst?

Bitte beantworte meine Frage am Ende meines letzten Beitrages.
 
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Welche Frage? Ob ich gerne Dissident in China wäre? Natürlich nicht.

Das ändert an der Situation die ich eben dargelegt habe, aber nichts. Du als Individuum bist weiterhin an die Menschenrechte gebunden, auch wenn dein Staat Unrecht tut, das Unrecht deines Staates legitimiert nicht, dass du nun auch Unrecht tust (und jemanden lynchst). Denn für das Lynchen gibt es keine moralische Legitimation, die Menschenrecht, stehen dem entgegen!

Dass Staaten doch ab und an die Menschenrechte ignorieren, ist ein leider nötiges Übel.

@coolguy: Du hast wirklich komische Ansichten. Das Lynchen ist eben kein schlechtes Beispiel, sondern entlarft dich! Du sagst du hättest beim Lynchen eines Kinderschänders eine Pflicht gegenüber der Gemeinschaft, die hast du aber nicht. Denn das Mittel der Wahl ist das Falsche. Erstens hat der Kinderschänder Menschenrechte, die hat auch der Terrorist. Letzterer ist aber eine direkte Gefahr, er hat den Finger am Knopf des Bombengürtel, deshalb darf man ihn töten. Der Kinderschänder ist keine direkte Gefahr, deshalb ist das Lynchen falsch. Du kannst deine Pflicht der Gesellschaft gegenüber erfüllen, indem du ihn 24/7 überwachst, oder im schlimmsten Fall einsperrst. Aber wenn du Lynchen gutheißt, dann disqualifizierst du dich in dieser Diskussion!
 
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NEIN ist es nicht! Tot ist tot. Und an welche Menschenrechte soll ich mich bitte halten, an das Menschenrecht des EINEN Terroristen oder an die Menschenrechte seiner vielen Opfer?

Touche, oder?
Der Unterschied ist, dass der Terrorist als Täter einer Straftat bei ihrer Ausübung seinen Tod findet. Natürlich ist auch beim Terroristen das erste Mittel der Wahl ihn gefangen zu nehmen und ihm einen fairen Prozess zu machen! Wenn dies aber nicht möglich ist, darf man ihn zum Wohle der Unschuldigen Opfer töten, dies ist ein Ausnahmefall. Ich heiße es nicht gut, einen Terroristen zu exekutieren, es geht mir immer darum, dass sie direkt bei ihrer Tat getötet werden. Egal ob es ein Bombenleger in einem westlichen Land ist, oder der Taliban der gerade den Mörser auf den BW-Konvoi abfeuert.
 
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Welche Frage? Ob ich gerne Dissident in China wäre? Natürlich nicht.

Das ändert an der Situation die ich eben dargelegt habe, aber nichts. Du als Individuum bist weiterhin an die Menschenrechte gebunden, auch wenn dein Staat Unrecht tut, das Unrecht deines Staates legitimiert nicht, dass du nun auch Unrecht tust (und jemanden lynchst). Denn für das Lynchen gibt es keine moralische Legitimation, die Menschenrecht, stehen dem entgegen!

Dass Staaten doch ab und an die Menschenrechte ignorieren, ist ein leider nötiges Übel.

@coolguy: Du hast wirklich komische Ansichten. Das Lynchen ist eben kein schlechtes Beispiel, sondern entlarft dich! Du sagst du hättest beim Lynchen eines Kinderschänders eine Pflicht gegenüber der Gemeinschaft, die hast du aber nicht. Denn das Mittel der Wahl ist das Falsche. Erstens hat der Kinderschänder Menschenrechte, die hat auch der Terrorist. Letzterer ist aber eine direkte Gefahr, er hat den Finger am Knopf des Bombengürtel, deshalb darf man ihn töten. Der Kinderschänder ist keine direkte Gefahr, deshalb ist das Lynchen falsch. Du kannst deine Pflicht der Gesellschaft gegenüber erfüllen, indem du ihn 24/7 überwachst, oder im schlimmsten Fall einsperrst. Aber wenn du Lynchen gutheißt, dann disqualifizierst du dich in dieser Diskussion!

Du änderst mittlerweile sogar deine Posts um deinen Blödsinn nachträglich zu ändern - lol. WER disqualifiziert sich hier in der Diskussion denn?

Wo bitteschön ist der Unterschied wenn ein Kinderschänder ein Kind tötet oder der Terrorist ein Kind mittels Sprengstoff tötet? TOT IST TOT. Beide muss man nicht töten, DU hast von töten gesprochen. Ich habe dies nur aufgegriffen UND zu geringeren Maßnahmen (seitens des Staates) geraten anstatt gleich die grobe Kelle zu schwingen. WENN aber getötet wird dann ist egal WER dies tut. Moralisch ist beides richtig oder eben falsch . Aber nicht einer hat recht, der andere nicht. Also los welche Menschenrechte soll ich achten.

Die des Terroristen? Die der Gemeinschaft, welche der Terrorist töten will?
 
Der Unterschied ist, dass der Terrorist als Täter einer Straftat bei ihrer Ausübung seinen Tod findet. Natürlich ist auch beim Terroristen das erste Mittel der Wahl ihn gefangen zu nehmen und ihm einen fairen Prozess zu machen! Wenn dies aber nicht möglich ist, darf man ihn zum Wohle der Unschuldigen Opfer töten, dies ist ein Ausnahmefall. Ich heiße es nicht gut, einen Terroristen zu exekutieren, es geht mir immer darum, dass sie direkt bei ihrer Tat getötet werden. Egal ob es ein Bombenleger in einem westlichen Land ist, oder der Taliban der gerade den Mörser auf den BW-Konvoi abfeuert.

D'accod. Nur ist es egal, ob du ihn dann tötest oder Polizei oder Bundeswehr oder der Mossad eingeflogen wird.
 
Ich habe meine Posts nicht inhaltlich geändert, sondern nur ergänzt, die Aussage ist die gleiche geblieben!

Wenn du den Unterschied zwischen einem Terroristen bei der Tat und einem Kinderschänder und die damit verbundenen unterschiedlichen Sachlagen nicht siehst und weiter Äpfel mit Birnen vergleichst, macht das keinen Sinn weiter zu diskutieren. Ich hatte ja schon gehofft, dass die Sache damit erledigt wäre, als ich schrieb dass wir uns nicht einig werden.

Der Unterschied ist: Den Kinderschänder kannst du festnehmen, wenn er sich nicht gerade mit einer AK wehrt. In diesem Fall darf ihn allerdings die Polizei auch mit dem finalen Rettungsschuss töten. Der Terrorist lässt sich im Normalfall nicht festnehmen, wenn er gerade dabei ist die Tat zu verüben. Wie ich schon schrieb, wenn es geht, dann müssen natürlich auch Terroristen festgenommen werden, so wie zum Beispiel die Sauerlandbomber.

Edit: Und deshalb legitimiert die illegale Aktion des Staates (Bundeswehr erschießt Taliban, der offiziell kein Kombatant nach Kriegsrecht ist oder BND Agent verschafft sich illegal Zugang zu wichtigen Informationen, zB durch Diebstahl), nicht, dass du hier in Deutschland einen Kinderschänder aufknüpfst.
 
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Die Antwort ist dir doch klar, ich habe es oft genug geschrieben. Die des Terroristen werden ignoriert, weil es nicht anders geht (Notlage, er ist bewaffnet). Ist es keine Notlage, achten wir auch die Rechte der Terroristen. Gleiches bei Verbrechern (Kinderschänder), ist direkte Gefahr im Verzug, dann kann auch der Verbrecher bei einer Polizeiaktion zu Tode kommen, aber nicht, wenn keine Gefahr im Verzug ist, dann muss man ihn festsetzen und die Polizei herbeirufen.
 
Ich habe meine Posts nicht inhaltlich geändert, sondern nur ergänzt, die Aussage ist die gleiche geblieben!

Wenn du den Unterschied zwischen einem Terroristen bei der Tat und einem Kinderschänder und die damit verbundenen unterschiedlichen Sachlagen nicht siehst und weiter Äpfel mit Birnen vergleichst, macht das keinen Sinn weiter zu diskutieren. Ich hatte ja schon gehofft, dass die Sache damit erledigt wäre, als ich schrieb dass wir uns nicht einig werden.

Der Unterschied ist: Den Kinderschänder kannst du festnehmen, wenn er sich nicht gerade mit einer AK wehrt. In diesem Fall darf ihn allerdings die Polizei auch mit dem finalen Rettungsschuss töten. Der Terrorist lässt sich im Normalfall nicht festnehmen, wenn er gerade dabei ist die Tat zu verüben. Wie ich schon schrieb, wenn es geht, dann müssen natürlich auch Terroristen festgenommen werden, so wie zum Beispiel die Sauerlandbomber.

Edit: Und deshalb legitimiert die illegale Aktion des Staates (Bundeswehr erschießt Taliban, der offiziell kein Kombatant nach Kriegsrecht ist oder BND Agent verschafft sich illegal Zugang zu wichtigen Informationen, zB durch Diebstahl), nicht, dass du hier in Deutschland einen Kinderschänder aufknüpfst.


Ja, nur ist es egal, ob DU den Bomber festhälst bis die Grünen da sind, oder wer auch immer. Ziel ist das Abwenden einer Gefahr mit legalen Mitteln. Egal ob Terrorist, Kinderschänder, Zeuge Jehovas oder wasweissich. Fruchten diese legalen Mittel nicht, darf der Staat, oder der Angegriffene auch stärkere Mittel zur Gefahrenabwehr einsetzen.

Wäre ja noch schöner, wenn ich jedesmal erst einen Angreifer fragen muss ob ich mal zwei Minuten kriege um die Bullen zu holen. Einer der dich tätlich angreift kriegt eine aufs Maul. Ganz ohne Federlesens denn du wehrst eine Gefahr mit den geringstmöglichen Mitteln ab.

Zu warten bis die Staatsmacht anrollt und deinen Angreifer mit freundlichen Worten bittet aufzuhören dich ins Koma zu prügeln finde ich persönlich wenig zielgerichtet.

Einen Kinderschänder muss ich nur von meinem Kind weghalten. Wenn er dies nicht aufgrund freundlicher Worte tut, gibt es rechtliche Mittel, versagen diese gibt es den rechten Aufwärtshaken. Von aufknüpfen war hier gar nicht die Rede.
 
Die Antwort ist dir doch klar, ich habe es oft genug geschrieben. Die des Terroristen werden ignoriert, weil es nicht anders geht (Notlage, er ist bewaffnet). Ist es keine Notlage, achten wir auch die Rechte der Terroristen. Gleiches bei Verbrechern (Kinderschänder), ist direkte Gefahr im Verzug, dann kann auch der Verbrecher bei einer Polizeiaktion zu Tode kommen, aber nicht, wenn keine Gefahr im Verzug ist, dann muss man ihn festsetzen und die Polizei herbeirufen.


Nun also doch. Und warum durfte ich das vor 2 Seiten noch nicht?
 
Klar, Notwehr ist kein Thema. Nur das Aufknüpfen eines Verbrechers geht über Notwehr hinaus. Darum geht es mir doch die ganze Zeit. Du hattest im anderen Thread das Lynchen/Aufknüpfen des Kinderschänders ins Spiel gebracht und klangst doch recht begeistert über diese Aktion (empfandest sie als nachvollziehbares Mittel, Zitat in Bezug auf die Lynchenden "...wäre ich Richter gäbe es Freispruch".[für die Lynchenden]). Dann hast du hier ins Spiel gebracht, dass das Unrecht des Staates, den Bürger auch dazu legitimiert Unrecht zu tun, nach dem Motto: "Wenn der Staat geltendes Recht bricht, dann darf es der Bürger auch". Das stimmt eben nicht. Auch wenn dein Staat Unrecht tut, hast du selbst dich, von Notwehr abgesehen (und Notwehr ist ja eh legitimiert), an alle geltenden Regeln und Gesetze zu halten.

Dann hattest du noch mehrfach dieses "Wehret den Anfängen" ins Spiel gebracht. Da habe ich dich schon darauf aufmerksam gemacht, dass ich das niemals so meinte, deine Beispiele zu extrem sind. Meine Forderungen gingen, als ich den Geheimdienst ins Spiel brachte, niemals in Richtung Guantanamo oder Folter. Das einzige was ich meine ist, dass der Geheimdienst eben auch mal Regeln brechen muss. Geheime Informationen werden gestohlen und ja, wenn er eine direkte Bedrohung ist, kann auch mal ein Terrorist getötet werden, aber auch nur wenn die Bedrohung unmittelbar ist, nicht wenn der Terrorist gerade beim Kaffee sitzt. Das habe ich niemals gefordert, ich habe mich doch sogar mehrfach gegen die Exekution per Drohne ausgesprochen. Ich weiß also gar nicht was du die ganze Zeit von mir willst und was die Fragen bezüglich wessen Rechte ich mehr achten will, sollen. Die Frage habe ich mehrfach klar beantwortet. Zu aller erst gelten für jeden die Menschenrecht, wer aber eine direkte unmittelbare Gefahr für andere darstellt, kann dabei zu Tode kommen. Beim finalen Rettungsschuss im Polizeieinsatz ist dies rechtlich legitimiert, bei der Bundeswehr (um mal wieder den Bogen zu den Drohnen zu schlagen) ist die Sachlage schon schwieriger, wie man ja am Beispiel der bombardierten Tanklaster sieht.

Edit: Was durftest du vor zwei Seiten noch nicht? Das Aufknüpfen? Das darfst du immer noch nicht! Ich habe dir nie dein Recht auf Notwehr abgesprochen, nur Notwehr und das Brechen von Recht sind zwei Paar Schuhe! Wie gesagt, im Bezug auf den anderen Thread, habe ich bei dir immer "der Bürger darf das Recht brechen, wenn es der Staat darf" mit dem Lynchen in Verbindung gebracht. Notwehr ist ja eh kein Brechen von Recht, darauf konnte ich es also nicht beziehen.
 
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Und was habe ich anderes behauptet als du?

Wehret den Anfängen des Rechtsbruches. Gilt für dich/ mich ebenso wie für den Staat. Oder etwa nicht?
Genau, dem habe ich widersprochen. Weil ich es anders sehe. Ich differenziere zwischen Staat und Bürgern. Wenn der Staat ab und an mal das Recht bricht, dann ist dies unvermeidbar (wie gesagt, wir leben in keiner Glücksbärchen Welt, wir kommen wohl nicht drum herum, dass unser Geheimdienst Informationen illegal beschafft). Wenn der Bürger sich dieses Recht heraus nimmt, dann leben wir bald in einer Anarchie. Das eine ist ein unvermeidbares Übel, das andere ist vermeidbar!
 
...dass der Geheimdienst eben auch mal Regeln brechen muss. Geheime Informationen werden gestohlen und ja, wenn er eine direkte Bedrohung ist, kann auch mal ein Terrorist getötet werden, aber auch nur wenn die Bedrohung unmittelbar ist, nicht wenn der Terrorist gerade beim Kaffee sitzt...
Einen Terroristen auszubilden und zu finanzieren, so dass er mit Hilfe von fanatisierten Söldnern, den Klassenfeind in einem besetzten Dritte-Welt-Land beschätigt, ist demnach legitim.
 
Doch lieber NGF, das Übel ist vermeidbar. Sei es auch durch entsprechende Gesetzgebung, die solche Aktionen vorab legitimiert. SO wie es ja auch meistens geschieht.

Und nach wie vor steht es auch dem Individuum frei sich zu schützen. Sei dies nur durch Rechtsbruch möglich, dann sei es eben so. Wenn du einen Terroristen tötest handelst du richtig, obwohl das Gestez es Totschlag nennt.

Selbstverständlich muss man abwägen. Ein Terrorist, der im Begriff ist einen Anschlag auszuführen ist eine größere Gefahr, als ein Kinderschänder, der gerade ins Nachbarhaus einzieht. Ersteren werde ich, sofern möglich, von seiner Tat abhalten, im Notfall eben auch töten um andere zu schützen.
 
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