Klar kann man die Bommel wieder selbst annähen. Aber trotzdem haftet GW bei einem Unfall automatisch. Plüschtiere sind Spielzeug (das ist die "vernünftigerweise zu erwartende Verwendung") und ohne entsprechenden Haftungsausschluss (wie zum Beispiel der Vermerk "Kein Kinderspielzeug" plus dass verschluckbare Kleinteile enthalten sind, gegebenfalls mit Begründung dass es zB ein Sammlergegenstand ist) greifen da die entsprechende rechtlichen Vorgaben, wie zum Bespiel die "Spielzeug-Richtlinie" 2009/48/EG.
Wenn GW also nicht angegeben wurde, dass es sich nicht um Spielzeug handelt, bleibt denen keine andere Option, als das Produkt zurückzurufen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass ihnen schlichtweg nicht bewusst war, dass die Bommeln so leicht abtrennbar sind und sie davon ausgegangen sind, dass es als Spielzeug verwendbar ist, aber das ist natürlich Spekulation.
Die Richtlinie als solches halte ich persönlich schon für richtig. Wenn man etwas Kindern gibt, wovon vernünftigerweise ausgegangen werden kann, dass es ein Spielzeug ist, dann sollten die Kinder auch nicht in einem unbeobachteten Moment an Teilen davon ersticken können.