Sonstiges Wo kauft ihr? Erfahrungsberichte?

Gibt es nicht ein Gesetz, dass Händler verpflichtet den günstigsten Preis der letzten 30 Tage anzuzeigen? Das müsste ja auch für die obigen genannten Händler gelten. Somit müsste der Kunde sehen können, ob Artikel, wie im Falle TGD, tatsächlich letzte Woche billiger waren.

So weit ich weiß, das neue Rabattgesetz von 2022. Seitdem darf der Rabatt nur mit dem günstigsten Preis der letzten 30 Tage verglichen werden, nicht etwa mit dem UVP des Herstellers. Inwieweit das Gesetz eingehalten wird, vermag ich nicht zu sagen.
 
Oh, das ist genau das, was ich bei Kutami kritisiert habe und im Grunde als Verbrauchertäuschung empfinde. 😀
In unserem speziellen Fall würde ich gerne direkt sehen, wieviel % der UVP ich zahlen muss.
Kutami gibt die Prozente ihrer Black Week Angebote auf ihren – noch in der Vorwoche gültigen – regulären Angebotspreis. Dass Kutami die Prozente in Relation zur UVP normalerweise nicht angibt, ist deren Sache. Aber sie verschleiern nicht, wieviel Prozent sie auf IHREN regulären Preis bieten. Die machen also gar nichts falsch.
 
Kutami gibt die Prozente ihrer Black Week Angebote auf ihren – noch in der Vorwoche gültigen – regulären Angebotspreis. Dass Kutami die Prozente in Relation zur UVP normalerweise nicht angibt, ist deren Sache. Aber sie verschleiern nicht, wieviel Prozent sie auf IHREN regulären Preis bieten. Die machen also gar nichts falsch.

Wenn das sie ist, machen sie alles richtig, denn so ist das Gesetz offenbar gemeint.
 
Für mich das größte Ärgernis ist es etwas zu bestellen, was angeblich auf Lager ist, was dann in einigen Tagen kommen soll, aber es passiert nichts.
Erst auf Nachfrage wird einem dann mitgeteilt, ja ist im Zulauf...

Mal ganz allgemein geschildert und nicht bezogen auf einen konkreten Shop:
Das ist juristisch schon heikel, wenn man etwas als Kaufobjekt anbietet, man aber tatsächlich überhaupt nicht weiß, ob man diesen Gegenstand verkaufen kann. Da gibt es zwar in den AGB ein paar Formulierungen, wie man das als Anbieter im Verhälntnis zum Kunden (halbwegs) zulässig geregelt bekommt; das ist aber die rein KAUFRECHTLICHE Schiene in Deutschland.

Etwas anders liegt da der Hase im Bereich "Unlauterer Wettbewerb", da gibt es nämlich den §5 UWG, und da lautet der 1. Absatz:

Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Und der zweite Absatz in Ziffer Nr.2:

Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:1.
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit
, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung,(usw.).

An Wettbewerbsrecht traue ich mich sonst nicht ran, aber mE muss man hier kein Jurist sein, um zu erkennen, wie klar solche Fälle eigentlich geregelt sind. Wäre ich da Händler, wäre es mir VIEL zu riskant, Sachen als "Auf Lager" zum Verkauf anzubieten, die ich dann bei einer Bestellung aber erst HOFFENTLICH von Dritten irgendwie/irgendwann noch geliefert bekomme...
 
Battlefield Berlin ähnlich ärgerlich. 5 Artikel bestellt davon 2 Upgrade Packs Ultramarines und 1 Bretonen BloodBowl Würfel. Online und bei Bestellbestätigung alles auf Lager.
Sowas hatte ich neulich auch beim Battlefield... da waren ein paar Kleinigkeiten, die ich zum erreichen der Frei Haus Grenze mitgenommen hatte nicht da, trotz anders lautender Meldung im Shop. Wurde dann freundlich per Mail kontaktiert ob ich sie streichen oder später bekommen möchte. Habe mich dann für Streichung entschieden und meine restliche Bestellung trotzdem noch Frei Haus bekommen.
Ärgerlich, aber passiert mal...
 
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Ich hatte den Fall im letzten Jahr bei einem Händler. Ich hatte etwas vorbestellt, was er dann nicht (mehr) da hatte oder gar nicht erste bekommen hatte. Er bat mich dann vom Kauf zurückzutreten. Mein Antwort war ein klares "Nö". Er hatte ein Angebot, ich hab es angenommen und Ende. Kaufvertrag kam zustande. Und von den Ferengi wissen wir, ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Er musste dann zusehen wie er ihn erfüllt. Mit etwas Verzögerung kam meine Bestellung dann auch, aber dieses Verfügbarkeitsproblem ist doch alleine das Problem des Händlers, wenn er Ware voreilig anbietet, über die er noch gar nicht verfügt.
 
Ich hatte den Fall im letzten Jahr bei einem Händler. Ich hatte etwas vorbestellt, was er dann nicht (mehr) da hatte oder gar nicht erste bekommen hatte. Er bat mich dann vom Kauf zurückzutreten. Mein Antwort war ein klares "Nö". Er hatte ein Angebot, ich hab es angenommen und Ende. Kaufvertrag kam zustande. Und von den Ferengi wissen wir, ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Er musste dann zusehen wie er ihn erfüllt. Mit etwas Verzögerung kam meine Bestellung dann auch, aber dieses Verfügbarkeitsproblem ist doch alleine das Problem des Händlers, wenn er Ware voreilig anbietet, über die er noch gar nicht verfügt.
...aber nur zwischen Ferengi.
 
Und von den Ferengi wissen wir, ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Nicht immer! 😉

Es gibt da durchaus Unterschiede in den AGB der relevanten Shops, was die unter einem "Angebot" bzw. einem Vertragsschluss verstehen:

-Kutami zB folgt dem alten Grundsatz "invitatio ad offerendum" und schreibt
Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

-Der Taschengelddieb macht es direkter
Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

Das berühmte "Kleingedruckete" halt...
 
Positive Anmerkung zu Taschengelddieb: Pinsel die vom Hersteller nicht in einem Röhrchen kommen (z.B. Raphael) werden hier sicher in einem Papp-Trinkhalm "verpackt" 👍

Ich werde Pinsel nur noch dort bestellen, wenn möglich!

Fantasy Welt macht das z.B. nicht. Die Kappe kann im Paket schnell mal abfallen, insbesondere bei den etwas härteren Plastikkappen und wenn ein teurer Pinsel dann den ganzen Transport über ungeschützt im Karton rumklötert ist das ein ungutes Gefühl...
 
Positive Anmerkung zu Taschengelddieb: Pinsel die vom Hersteller nicht in einem Röhrchen kommen (z.B. Raphael) werden hier sicher in einem Papp-Trinkhalm "verpackt" 👍

Ich werde Pinsel nur noch dort bestellen, wenn möglich!

Fantasy Welt macht das z.B. nicht. Die Kappe kann im Paket schnell mal abfallen, insbesondere bei den etwas härteren Plastikkappen und wenn ein teurer Pinsel dann den ganzen Transport über ungeschützt im Karton rumklötert ist das ein ungutes Gefühl...
Ein Schutz für den Pinsel on Tour ist wirklich sehr Sinnvoll und vorbeugend gegenüber unangenehmen überraschungen am nächsten Tag. 🥁😚
 
Also ich wollte mal fragen ob es euch genauso geht oder ich was überlesen habe oder so….

Hab bis heute Abend gewartet meine TGD Black Week Bestellung rauszuhauen. Wegen maximalem Rabatt per Code.

Der funktioniert aber für keinen der Artikel (alle laut Auszeichnung um 25% reduziert) dachte ich bekomme da jetzt nochmal die seit eben gültigen 10% drauf.

Klappt aber nicht während der Bestellung sagt das System Code für den Warenkorb nicht gültig….

Auch mich wirkt das etwas dubios…. Und ich bin echt genervt davon, wirkt n bisschen wie Lockangebote.

Daher die Frage:
Hab ich was überlesen?
 
Bei PK Pro ist mir im Bestellprozess aufgefallen, dass die erste PayPal-Option eine mit Ratenzahlung ist. Wenn man schnell durch huscht kann man das sicher mal übersehen. Fand ich nicht ganz seriös, das als erste Option anzubieten. Bin ich da altmodisch oder empfindlich? 🤨
 
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