Ein letzter Beitrag von mir:
Und hier liegt dein Fehler. Mal abgesehen davon, dass die Herangehensweise der Gerichtsurteile herbei zu ziehen denkbar ungeeignet ist, weil du wieder mal nicht auf die konkreten Regelformulierungen eingehst. Das ist so, als ob der Anwalt bei der Berufung nicht erneut die Fakten vorträgt, sondern einfach nur sagt "Mir gefällt Urteil 1 nicht, ich will Berufung.". Ein Berufungsgericht kann eine Berufung auch ablehnen, wenn sie unberechtigt ist, dann gibt es keine neue Verhandlung! Dein Fehler ist, dass "3. Amtsgericht Urteil =/=1" ein Rechtskräftiges endgültiges Urteil ist, welches nicht mehr in Berufung gehen kann. Vergleichbar mit dem juristischen Phänomen, dass jemand nicht mehr erneut für ein Verbrechen angeklagt werden kann, für welches er schon einmal freigesprochen wurde (in der US Gerichtsbarkeit gibt es so etwas). Selbst wenn jetzt die Beweise eindeutig sind.
Das ist die ganze Zeit bei dir das Substanzlose an der Diskussion. Dir fehlen konkrete Regelbelege. Ja, deine Argumentation macht in einem Gerichtsverfahren Sinn, nein bei unserem Regelbeispiel ist dies nicht anwendbar.
Du bist uns immer noch einen Beweis schuldig (Regelzitat) dass dein Mandant (die Überhitzenregel) eine Berufungsverhandlung auch wirklich bekommt und die Berufung nicht einfach abgelehnt wird.