Geblitzt worden was kommt auf mich zu...

Panik is in so ner Situation angebracht weil ich ja zur Arbeit muss und es leider keine Bus oder Bahnverbindung gibt...ja ich wohne in einem Kaff -.-
Als Ersttäter gibt es - meines Wissens nach - bei einer adequaten Begründung (die ja ein nicht-ausüben der Arbeit wäre), die Option ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umzuwandeln.
 
@ All (Wallace ausgenommen):
Könnt ihr nicht bitteschön mal mehr an die Kinder denken! Immer wird zuwenig an die Kinder gedacht, bei jeder Diskussion hier!
Du hast das passende Bild vergessen 😉:
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Als Ersttäter gibt es - meines Wissens nach - bei einer adequaten Begründung (die ja ein nicht-ausüben der Arbeit wäre), die Option ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umzuwandeln.


Wo kann ich das beantragen falls der Fall eintritt Fahrverbot ?


@The Other Users

Pls, lasst das mit dem Drogenthema weil sowas Artet hier nur aus und bringt niemanden was.

Einfach sich seinen Teil DENKEN und Gut is !
 
Ist man jetzt kein Idiot, wenn man Drogen versucht?
Ja, ist man.

Da die ehrliche Antwort auf die Frage: "Hatten sie schon einmal Kontakt mit Drogen" dann ein "Nein" wäre, was in 90% der Fälle automatisch zu einem Drogentest führt.
Während die Antwort:"Ja, vor 10 Jahren auf der Uni, aber hat mir nicht gefallen" bei gleicher körperlicher Verfassung nicht zwangsweise zu einem Test führt (klar, wenn einer am ganzen Leib zittert ist es egal was man sagt).
 
Wo kann ich das beantragen falls der Fall eintritt Fahrverbot ?
Warte doch erst mal ab bis der Brief bei dir ist. Dann solltest du auch clever genug sein dir die entsprechende Adresse selbst raus zu suchen.

@Kodos der Henker: Mir ehrlich gesagt egal, dann mache ich halt einen Drogentest. Aber ich denke mir doch nicht aus, dass ich schon mal Kontakt mit Drogen hatte, um damit die Wahrscheinlichkeit getestet zu werden, zu senken 🙄, ich antworte auf eine solche Frage natürlich Wahrheitsgemäß.
 
Bist Du Experte für Drogen? Unter mein "Allgemeinwissen" fällt das nämlich nicht.

Ich will dich nicht ärgern, aber was ich eben grob abgerissen habe gehört eigentlich zu den Basisinformationen. Natürlich gehört das nicht zum Allgemeinwissen von jedem einzelnen Menschen und es ist kein Verlust, wenn man das nicht weiß. Jedoch sollte man aber schon irgendwie informiert sein, wenn man bei der Sache eine Meinung vertreten möchte.

Das solltest aber auch nicht allzu persönlich nehmen, denn generell werden eben eher Vorurteile gepflegt. Es war ja auch ein riesiger Akt in den 90ern das Verbot von Nutzhanf abzuschaffen, obwohl das mit Cannabis/THC quasi nichts zu tun hat und es bei wissenschaftlicher Betrachtung keine Diskussion um Nutzhanf gibt, sondern ein unmittelbare Legalisierung von Nutzhanf.

Dein Beitrag läßt vermuten, dass er wohl doch noch bekifft war. Einfach mal ne Runde schämen.

Nicht wirklich, da mein Beitrag knapp formuliert ist hängt das von der persönlichen Wahrnehmung ab. Fest steht definitiv, dass die Polizei die Begründung der Beinverletzung nicht akzeptiert hat, ob das nun begründet war oder nicht ist aus dem Text heraus erstmal nicht zu erkennen.

Das ist dann der Punkt an dem man sich unterbewusst entscheidet ob man den "Gegenüber" nur für einen vernünftigen Menschen oder doch nur ein Arschloch hält. Mir wurde halt einfach unterstellt, dass ich mich über seine Ausrede amüsiere, mehr nicht. Unter anderem in deinem Kopf stand im Text dann wohl eher "angebliche Beinverletzung", in der Realität lag eine Beinverletzung vor und wie jeder andere Mensch trägt er nicht rund um die Uhr ein ärztliches Attest mit sich. Oder ist derartige Paranoia für dich etwa Bürgerpflicht? 😉

Jeder kann selbst entscheiden ob er nachfragen oder nur Hass/Abneigung vermitteln möchte, schämen muss ich mich hier nicht, andernfalls solltest du im Forum eine große Kampagne zur besseren und genaueren Verwendung der deutschen Sprache starten, unter mir ist immer noch Luft. 😉


Keine Ahnung, was Dein Post sagen soll? :huh:
Wird´s dadurch irgendwie besser? Ist man jetzt kein Idiot, wenn man Drogen versucht?

Sorry, aber irgendwie entgeht mir der relevante Sinn Deiner Aussage. :mellow:

Man muss keine Drogen konsumieren um Wissen über Drogen zu sammeln, da sich deine Frage aber komplett darauf stützt muss ich mich leider zwangsläufig nach dem Sinn in deiner Frage erkundigen, wobei das eine rhetorische Frage wäre. 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo kann ich das beantragen falls der Fall eintritt Fahrverbot ?
Wo genau kann ich dir auch nicht sagen (ich vermute mal Amtsgericht, aber wie gesagt... vermute ^^), aber auf dem Bußgeldbescheid hat man ja praktischerweise auch immer einen Sachbearbeiter angegeben, den würde ich dann, im Fall der Fälle, einfach mal zügig anrufen, nachdem du den Wisch bekommen hast 😉
 
Guten Abend liebe User,

evtl hatte auch mal jmd dieses Erlebniss ...kurz vor der Ampel von Orange auf Rot und schwupps Geblitzt worden von einem fest installierten Gerät.

Waren vll 2 Sek unterschied zwischen den Farben und ich war ein wenig zu schnell unterwegs ca 20 km zuviel.

Was kommt nun auf mich zu ?


Im Netz find ich zwar viel Sachen aber nix hilft irgendwie weiter

So, ontopic

Ist mir auch passiert in BW. Erst mal cool bleiben, den Bußgelsbescheid abwarten. Grundsätzlich sagen dir die Ordnungshüter, wielange und wie schnell du was falsch gemacht hast. dann gibt es noch eine gewisse Toleranz, die zu deinen Gunsten abgezogen wird. Meßtoleranz heißt diese.
1 Sekunde ist lange. 2 logischerweise doppelt so viel. Und mit abzug der toleranz schrumpft diese auch wieder. Drum, cool bleiben und warten.
Auf dem Bußgeldbescheid findest du übrigens alle Infos, wie es weitergeht, auf jeden Fall den Sachbearbeiter.
Bei mir eahren es gefühlte 3 Sekunden, und dann komischer weise doch nur 1. Hat vor 3 Jaren 50 euro und 3 punkte gegeben, und zusätzlich noch einen heiden Respekt vor gelben Ampeln.
 
1. Wenn du das gelb noch gesehen hast und zu schnell warst dürfte es die Sperrzeit nicht überschreiten, sprich es sollten bei Geldstrafe + Punkten bleiben

2. Wenns doch so war kommt nen Brief der dich auffordert deinen Lappen binnen Frist (ca. 6 Monate) bei der Polizei abzugeben oder einzuschicken.
Wenn du noch nicht im Urlaub warst damit koordinieren, dann isses halb so wild.

Wenn du ne gute Rechtsschutzversicherung im KFZ Bereich hast, die auch Ordnungswidrigkeiten abdeckt kannst du im Zweifel da auch mal nachfragen ob sie ne Beschwerde tragen würden: grade wenns wirklich knapp drüber sein sollte hat man u.U. gute Chancen solche Bescheide anzufechten- Ampelblitzer sind fast nie korrekt geeicht.
Aber das wissen dann die Anwälte vor Ort am besten ob die Ausrüstung schrott ist und wie die Richter so drauf sind...

Alternativ kann man bisweilen bisschen Basar spielen: wenn das Auto als beruflich unbedingt benötigt angesehen wird (bestes Beispiel: Außendienst) und es das erste mal war, kann es sein das man statt fahrverbot ne höhere strafe bekommt. Allerdings wird die dann meist ordentlich teuer.

Sollte man aber nur machen wenns wirklich nicht anders geht, weil kostet eben alls zeit, Nerven und u.U. Geld. Am einfachsten isses im Falle eines Falles halt einfach die Auszeit günstig zu legen: beispielsweise über Weihnachten/Neujahr, hinterher noch ne Woche SKiurlaub ran und man merkts kaum...
 
Panik is in so ner Situation angebracht weil ich ja zur Arbeit muss und es leider keine Bus oder Bahnverbindung gibt...ja ich wohne in einem Kaff -.-
2. Wenns doch so war kommt nen Brief der dich auffordert deinen Lappen binnen Frist (ca. 6 Monate) bei der Polizei abzugeben oder einzuschicken.
Wenn du noch nicht im Urlaub warst damit koordinieren, dann isses halb so wild.
Sohn des Khaine hat recht, als "Ersttäter" musst Du den Lappen nicht sofort abgeben, Du musst Deinen Führerscheinentzug nur innerhalb der nächsten vier Monate antreten.

Hier findest Du z.B. eine gerichtliche Entscheidung, dass das Fahrverbot ausgesetzt werden kann, wenn es unzumutbar ist. Allerdings dürfte es als zumutbar gelten, wenn Du es im Urlaub nehmen kannst.
 
Sohn des Khaine hat recht, als "Ersttäter" musst Du den Lappen nicht sofort abgeben, Du musst Deinen Führerscheinentzug nur innerhalb der nächsten vier Monate antreten.

Hier findest Du z.B. eine gerichtliche Entscheidung, dass das Fahrverbot ausgesetzt werden kann, wenn es unzumutbar ist. Allerdings dürfte es als zumutbar gelten, wenn Du es im Urlaub nehmen kannst.


Tja mit Urlaub wird das wohl schlecht gehen da ich ab 1. September ne neue Ausbildung starte und da benötige ich mein Auto desweiteren muss ich öfters zu Kunden fahren um Geräte zu installieren oder reparieren.

Naja einfach mal warten bis was kommt...vll vergessen Sie mich ja ;-)
 
Tja mit Urlaub wird das wohl schlecht gehen da ich ab 1. September ne neue Ausbildung starte und da benötige ich mein Auto desweiteren muss ich öfters zu Kunden fahren um Geräte zu installieren oder reparieren.

Naja einfach mal warten bis was kommt...vll vergessen Sie mich ja ;-)

Vergessen werden sie dich mit Sicherheit nicht. Am besten du schaust schon mal nach einer Busverbindung für die Zeit. Wenn das mit den 4 Monaten stimmt, kannst du es eventuell auch auf Weihnachten legen. Da dürfte deine Firma wohl sicher 2 Wochen zu haben.
Wenn du Fahranfänger bist, steht warscheinlich auch noch mal ne zusätzliche Schulung is Haus und deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
 
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