Ich dachte eigentlich auch erst "so ein Blödsinn", dass ne Fähigkeit weiterhin bestehen soll wenn das Modell weg ist, aber es gibt Fälle wo es sogar sinn macht. Nämlich dann wenn es um eine vor dem Kampf besprochene Taktik geht
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Beim Kriegsherren steht es glaube ich sogar im RB und bei den jeweiligen Kriegsherrentabellen der einzelnen Codiez. "So lange der Kriegsherr am leben ist" steht da meines Wissens immer. Ich sitze leider auf Arbeit, liefere aber die Seitenanzahl gern nach. Das dann die Fähigkeit verloren geht, weil er entfernt wird, ist logisch.
Bei den Kriegsherrenfähigkeiten gibt es viele Formulierungen. Es gibt keine Allgemeine Formulierung außerhalb der jeweiligen Fähigkeit, dass diese verloren geht wenn er stirbt.
1.) Solange dein Kriegsherr am leben ist, ...
In den Fällen hört die Sonderregel auf zu existieren wenn er stirbt, weil das Modell nicht mehr auf dem Feld ist. Das gleiche kann man auch zu Fähigkeiten sagen bei denen es heißt "Eine Einheit in X Zoll zum Kriegsherrn, ..." da die Regel darauf verweißt dass man von Kriegsherrn aus messen soll und das nur möglich ist wenn er auf dem Feld ist.
2.) Dein Kriegsherr besitzt die Sonderregel ...
Wenn es nur den Kriegsherrn selbst betrifft, ist mit seinem Ableben auch die Fähigkeit weg.
jetzt gibt es aber auch noch zwei Unterfälle der Regel mit diesem Anfang
2.1.) Regeln die Auswirkungen auf andere Modelle haben ohne das der General angeschlossen sein muss.
Meister des Hinterhalts
Dein Kriegsherr und drei Nichtfahrzeugmodelle deiner Wahl besitzen die Sonderregel Infiltrieren
Hier sollte die Regel bei den 3 anderen Modellen bleiben, da die Regel am Anfang gegeben wurde und kein Passus bezüglich des Ablebens des Generals gegeben ist (spielt aber auch nur eine Rolle, wenn man Flanken möchte). Aber ich glaube kaum, dass die Einheiten zurücklaufen und über die eigene Kante kommen, wenn der Kriegsherr gestorben ist bevor sie Flanken konnten.
2.2.) Regeln die Auswirkungen auf andere Modelle haben bei denen der General angeschlossen ist.
Schwert des Imperiums (Codex Space Marines)
Dein Kriegsherr und seine Einheit haben die Sonderregel Rasender Angriff
An der Stelle bedeutet "und seine Einheit" die Einheit der er angeschlossen ist, also würde die Einheit nach dem Ableben des Kriegsherrn die Sonderregel verlieren, da der Kriegsherr anschließend nicht mehr teil der Einheit ist.
Es gibt aber auch Kriegsherrenfähigkeiten die keine dieser Formulieren haben.
Zum Beispiel "Meister des Stadtkampfs"
Deine Einheiten besitzen die Sonderregel Durch Deckung bewegen, wenn sie sich durch Ruinen bewegen sowie die Sonderregel Tarnung (Ruinen)
In der Regel wird an keiner Stelle der Kriegsherr erwähnt, somit sollte ihnen die Regel bleiben.
Dummerweise gibt es aber eben deutlich mehr Formulierungen, sodass es meist Einzelfallentscheidungen sind.
Beim Autarchen könnte man wohl sagen, dass der Reserveplan (aus einer Vorbesprechung) weiterhin verfolgt wird auch wenn der Autarch gestorben (oder selbst noch in Reserve ist). Anders hätte wohl eine andere Formulierung in Richtung "Solange mindestens 1 Autarch auf dem Feld ist, ..."/"Solange mindestens 1 Autarch am Leben ist, ..."
Das Problem ist halt immer, dass es bei den meisten Sonderregeln darauf ankommt, wie sie formuliert sind und man bei einer Firma wie GW leider auch nie weiß, ob die Regelschreiber alle speziellen Fälle bedacht haben, aber vielleicht auch Unstimmigkeiten durch Übersetzung entstanden sind.
Edit: Fälle durchgestrichen die nicht zutreffen, weil die Regel "Tod des Kriegsherrn" nicht berücksichtigt war. Auch wenn es Fälle gibt bei denen der Wegfall der Regel fast eher skurril wirkt und es stellt sich die Frage warum man bei manchen Kriegsherrenfähigkeiten den Passus "Solange der Kriegsherr am leben ist..." gewählt hat, wenn eh alle Kriegsherrenfähigkeiten durch die Regel "Tod des Kriegsherrn" beendet werden.