<div class='quotetop'>ZITAT(Mutgrimm @ 06.02.2007 - 12:47 ) [snapback]966366[/snapback]</div>
Wie soll das gehen, ohne das du abartige Umbauten herstellen müsstest? :lol:
Eine Seitenkuppel ist keine Waffe, sondern eine Befestigung die zum Rest des Fahrzeugs gehört. Ebenso verhält es sich mit Türmen.
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Das RB erlaubt eine Prüfung der Sichtlinie lediglich in der Schussphase.
kurze Frage:
Wenn Sichtlinien von der Waffe eines schießenden Fahrzeuges zum Rumpf des Zieles gezogen werden, kann es dann nach den Regeln sein, dass ein Fahrzeug auf etwas schießen kann, ohne selbst von diesem Ziel beschossen werden zu können? (Da sie Waffen ja selbst nicht zum Rumpf zählen. z.B. bei Seitenkuppeln oder Türmen die über ein den Rumpf verdeckendes Hindernis hinweg sehen.)
Welche Regelstelle spricht da dagegen?
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Wie soll das gehen, ohne das du abartige Umbauten herstellen müsstest? :lol:
Eine Seitenkuppel ist keine Waffe, sondern eine Befestigung die zum Rest des Fahrzeugs gehört. Ebenso verhält es sich mit Türmen.
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Darf ich bei der Bewegung meiner Einheiten die Sichtlinien mit technischen Hilfmitteln (z.B. Laserpointer) überprüfen um etwa die angesprochene Situation hin zubekommen oder einzelne Truppmodelle über die Sichtregel zu snipen?
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Das RB erlaubt eine Prüfung der Sichtlinie lediglich in der Schussphase.