Was heißt sinnfrei? :huh:
Wenn der Gegner schon eine 6 würfelt, dann darf das Fahrzeug auch ruhig davon betroffen sein. Betäubt ist halt schon mal eine Ecke unangenehmer als "nur" durchgeschüttelt.
Regelbuch Seite 194:
"... A vehicle hit by a preliminary bombardment starts the game stunned... ."
Mal in den anderen Codizes wühlen:
1. Eldar, Seite 44, Spirit stones:
"If the vehicle suffers a "crew stunned" result it is automatically counted as a "crew shaken" result."
2. Codex Chaos Space Marines, Seite 87, extra Armour:
"Vehicles euqipped with extra armour count Crew Stunned results on the Vehicle Damage table as a Crew Shaken result instead."
3. Codex Chaos Space Marines, Seite 87, Daemonic possession:
"The vehicle ignores Shaken and Stunned results altogether (though transported passengers are affected normally), bit its BS is reduced to 3."
Da ich selber Turnier-Orga bin, habe ich mir darüber auch schon einen Kopf gemacht. :wink:
Spirit Stones und Extra Armour wirken nur gegen Treffer auf der Fahrzeugtabelle, zumindest bei wörtlichem Lesen (RAW), helfen also nicht gegen des Orbitale Bombardement, weil wir da gar nicht zu der Fahrzeugtabelle kommen.
Deamonic Possession und der Machine Spirit der Space Marines ignorieren ebenfalls nur das Ergebnis ("results") auf der Fahrzeug-Schadenstabelle.
Fazit: Ein getroffenes Fahrzeug startet das Spiel ohne wenn und aber betäubt. Dagegen hilft grundsätzlich keinerlei Ausrüstung, zumindest RAW nicht. Aber, wie gesagt, kann natürlich jeder für sich selbst anders regeln. Allerdings vertrete ich die Auffassung, wenn das Fahrzeug schon nur zu 1/6 betroffen werden kann, dann darf das auch ruhig in der 1. Runde des Spiels ein Nachteil sein.
So wird´s übrigens bei den Münsteranen Stadtmeisterschaften und dem Münster Unlimited gespielt:
Beide Spieler dürfen einen VORBEREITENDEN FEUERSCHLAG, Regelbuch Seite 194, durchführen. Ein getroffenes Fahrzeug ist in seinem 1. Spielzug betäubt. Dagegen hilft keinerlei Fahrzeugausrüstung noch helfen irgendwelche Sonderregeln.
Gruß
General Grundmann