Ich habe in meinem Post weder selbst nach Nacherfüllung verlangt noch dazu angeraten. Du hast in deinem Post exakt meine Einschätzung wiederholt. Daher verstehe ich nicht ganz, was du mir eigentlich sagen willst???Du kannst Nacherfüllung zwar verlangen, aber wenn GW die ablehnt oder mit der Begründung "oop" nicht leistet, dann bleibt Dir wieder nur den Anspruch auf Schadensersatz, also bist Du wieder bei Erstattung des Kaufpreises. Erstattung eines entgangenen Spekulationsgewinns wird wohl nicht durchgehen, zumal in der betrachteten Frist im Zweifel gar keine stabilen Sekundärmarktpreise zu sehen sind. Liebhaberschmerzen werden auch nicht als Schaden ersetzt.
Natürlich kann man damit auch ein Gericht beschäftigen, möglicherweise steht man ja auf Aufwand und auf die Chance, noch auf ein paar Kosten sitzenzubleiben.
Ich habe nirgends geschrieben, dass ich klagen will. Wenn das aber jemand tun möchte, dann ist das nun mal sein gutes Recht und das muss er selber entscheiden. Man kann ja gerne über die Chancen sprechen, aber es sollte schon auf einer sachlichen Basis geschehen und die Motivation dahinter muss man nun wirklich nicht subtil abfällig hinterfragen, nur um seinem Post mehr Nachdruck zu verleihen.
Und wie dann letztendlich der Kostenentscheid aussieht (der im Übrigen auch nochmal angefochten werden kann), dass ist nun wirklich Kaffeesatzleserei.
Ansonsten kannst du mich bei weiteren Diskussionsberdaf gerne per PM dazu anschreiben, damit dass dann nicht wieder ins OT führt.